Die Heinrich-Spindelmann-Stiftung wird vom Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen verwaltet und vergibt Beihilfen an in Essen geborene Schüler, Auszubildende und Studenten. Du kommst für die Förderung in Frage, wenn Du bedürftig und Halb- oder Vollwaise bist. Auch Kinder von Alleinerziehenden können einen Antrag stellen. Schüler werden ab der 7. Klasse gefördert. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach Deiner persönlichen Bedürftigkeit.
Du beantragst die Förderung direkt beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen. Die Sprechzeiten sind Dienstag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Eine feste Bewerbungsfrist gibt es nicht – Du kannst Dich laufend melden.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.