Stipendium

Stadt Essen – Beihilfen der Heinrich-Spindelmann-Stiftung

Angaben zum Stipendium

Deadline
Jederzeit
k.A.
Beihilfen der Heinrich-Spindelmann-Stiftung
Stephanie Kriesch
Stephanie.Kriesch@sozialamt.essen.de
0201 885 011 3

Die Die Beihilfen der Heinrich-Spindelmann-Stiftung

Die Heinrich-Spindelmann-Stiftung wird vom Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen verwaltet und vergibt Beihilfen an in Essen geborene Schüler, Auszubildende und Studenten. Du kommst für die Förderung in Frage, wenn Du bedürftig und Halb- oder Vollwaise bist. Auch Kinder von Alleinerziehenden können einen Antrag stellen. Schüler werden ab der 7. Klasse gefördert. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach Deiner persönlichen Bedürftigkeit.

Die Auswahlkriterien

  1. Ausbildungsstand: Du bist Schüler ab der 7. Klasse, Auszubildender oder Student.
  2. Studienfach: Alle Fächer und Ausbildungsrichtungen werden gefördert.
  3. Herkunft: Du bist in Essen geboren und Deine Mutter hat zum Zeitpunkt der Geburt in Altenessen (inklusive Karnap) gewohnt.
  4. Wirtschaftliche Situation: Du bist finanziell bedürftig.
  5. Persönlicher Hintergrund: Du bist Halb- oder Vollwaise oder wächst bei einem alleinerziehenden Elternteil auf.

Die Bewerbung

Du beantragst die Förderung direkt beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen. Die Sprechzeiten sind Dienstag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Eine feste Bewerbungsfrist gibt es nicht – Du kannst Dich laufend melden.

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