Die Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg (SON) unterstützt junge Leistungssportler aus Baden-Württemberg auf ihrem Weg zu Olympischen oder Paralympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften. Du bekommst monatlich bis 200 € (Kategorie 2.1), bis 150 € (Kategorie 2.2) oder 100 € (Kategorie 2.3). Die Höhe richtet sich nach Deinen bisherigen Leistungen und Deiner sportlichen Perspektive. Für die Einstufung zählen Deine Ergebnisse aus den letzten zwei bis vier Jahren des Olympiazyklus sowie die Einschätzungen Deines Spitzenverbands und des Olympiastützpunkts.
Die Zahlung läuft in der Regel 12 Monate, passend zur Wettkampfsaison oder zum Schul- bzw. Internatsjahr. Danach kannst Du einen Folgeantrag stellen, solange Du die Kriterien weiter erfüllst. Eine rückwirkende Förderung gibt es nicht.
Die SON fördert auch Projekte im Leistungssport, etwa die Vorbereitung auf internationale Großereignisse oder Athletentage an Schulen. Treffen Projekt- und Athletenförderung zusammen, hat die Athletenförderung in der Regel Vorrang.
Gemeinsam mit den Eliteschulen des Sports, Partneruniversitäten und den drei Olympiastützpunkten in Stuttgart, Freiburg-Schwarzwald und der Metropolregion Rhein-Neckar begleitet Dich die SON auch schulisch und beruflich.
Behindertensportler werden bei entsprechendem Status gleich behandelt. Auch ehemalige Spitzensportler aus den Kadern OK, PK, EK, NK1 oder NK2 können nach dem Karriereende gefördert werden, zum Beispiel nach einer Verletzung.
Du bewirbst Dich über den Laufbahnberater Deines zuständigen Olympiastützpunkts in Stuttgart, Freiburg-Schwarzwald oder der Metropolregion Rhein-Neckar, nicht direkt bei der SON. Dafür nutzt Du das Muster-Antragsformular der Stiftung. Zusätzlich holst Du Stellungnahmen Deines Spitzenverbands und des Olympiastützpunkts auf eigenen Formularen ein. Der Laufbahnberater prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, bestätigt sie mit seiner Unterschrift und leitet den Antrag an die Geschäftsführung weiter.
Du kannst Dich ganzjährig bewerben, eine feste Frist gibt es nicht. Der Stiftungsvorstand entscheidet in seinen Sitzungen viermal im Jahr über die Förderung. Stimm Dich früh mit Deinem Laufbahnberater ab, damit Dein Antrag rechtzeitig zur nächsten Sitzung vorliegt.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.