Stipendium

Studienstarthilfe (BAföG)

Angaben zum Stipendium

Deadline
30. November
Höhe
1.000 €
einmalig Monate

Die Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BAföG) für Studienanfänger aus finanzschwachen Haushalten. Du bekommst einmalig 1.000 € als Zuschuss, den Du nicht zurückzahlen musst. Das Geld soll Dir helfen, die typischen Kosten zum Studienstart zu decken, zum Beispiel Mietkaution, Umzug, Laptop, Semesterbeitrag oder Fachbücher. Die Studienstarthilfe wurde zum Wintersemester 2024/2025 eingeführt und ist unabhängig vom regulären BAföG, kann also zusätzlich beantragt werden.

Steuer und Anrechnung

Der Zuschuss ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Er wird auch nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Asylbewerberleistungen) angerechnet und mindert nicht Dein BAföG oder ein leistungsabhängiges Stipendium aus öffentlichen Mitteln.

Die Auswahlkriterien

  1. Abschluss: Du beginnst Dein erstes Studium. Wer schon einmal an einer Hochschule (auch im Ausland) eingeschrieben war, ist ausgeschlossen. Ein Masterstudium zählt nicht als Studienstart.
  2. Studienform: Du studierst in Vollzeit. Ein Teilzeitstudium wird nicht gefördert.
  3. Hochschule: Du bist an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Akademie in Deutschland, in der EU oder in der Schweiz eingeschrieben. Bei einem Studium im Ausland musst Du Deinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland haben.
  4. Studienfach: Alle Fachrichtungen werden gefördert.
  5. Alter: Du bist bei Studienbeginn unter 25 Jahre alt.
  6. Sozialleistung: Du oder Deine Eltern haben im Monat vor Semesterbeginn eine dieser Leistungen bezogen: Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung, Leistungen nach SGB XIV, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld. Auch bestimmte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 91 SGB VIII) zählen.

Die Bewerbung

Du stellst den Antrag selbst und ausschließlich online über das Portal BAföG Digital. Dafür brauchst Du eine BundID, das zentrale Online-Konto des Bundes zur Identifizierung. Ein Papierantrag ist nicht möglich, und aktuell gibt es das Formular nur auf Deutsch.

Frühestens kannst Du im Monat vor Semesterbeginn beantragen, denn Du brauchst den Sozialleistungs-Nachweis aus diesem Monat. Die Antragsfrist läuft bis zum Ende des Folgemonats nach Semesterbeginn: Startet Dein Semester im Oktober, hast Du bis zum 30. November Zeit. Kommst Du erst im Nachrück- oder Losverfahren an einen Studienplatz, musst Du den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach der Immatrikulation stellen.

Studienstarthilfe und BAföG sind zwei getrennte Anträge. Da Du bei Berechtigung zur Studienstarthilfe wahrscheinlich auch BAföG-berechtigt bist, lohnt sich ein zusätzlicher BAföG-Antrag. Zuständig für Rückfragen ist das BAföG-Amt (Amt für Ausbildungsförderung) an Deinem Studienort.

40.000 €
für Dein Studium.
Finde Stipendien, die zu Dir passen.
Kostenlos in zwei Klicks.

Bewerbungsunterlagen

  1. Nachweis über Sozialleistungsbezug im Vormonat des Semesterbeginns
  2. Immatrikulationsbescheinigung
  3. Kontoverbindung (deutsches Konto)

Die perfekte Stipendienbewerbung

Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.

Jetzt mit Erfolg bewerben

Ähnliche Stipendien