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Zeitungen austragen: Gehalt & Jobangebote

Zeitungen austragen ist einer der bekanntesten Nebenjobs. Besonders beliebt ist er bei Schülern und Studenten. Wir berechnen Dein Gehalt, beschreiben die Arbeitsbedingungen und listen Dir Jobangebote. Außerdem verraten wir Dir, bei welchen Jobs Du mit Deiner Qualifikation sehr viel mehr verdienen kannst.

Zeitungen austragen war früher ein sehr weit verbreiteter Nebenjob, denn bevor es das Internet gab, hat fast jeder Haushalt Zeitungen zugestellt bekommen. Heute lesen immer mehr Menschen die Nachrichten online. Lohnt sich dieser Job noch, und was verdient man?

Gehalt

Das Zeitungsaustragen ist unterschiedlich entlohnt, je nachdem wie Deine Anstellung gewählt wurde. Dabei kannst Du entweder ein Fixgehalt erhalten oder einen Stundenlohn oder aber pro ausgetragene Zeitung entlohnt werden.

Fixgehalt

In vielen Fällen wird man Dir auch eine Anstellung auf Minijob-Basis anbieten, denn das ist steuerlich günstiger. Dann verdienst Du aktuell bis zu 603 € pro Monat.

Im Minijob gibt es keine gesetzliche Stundenbegrenzung. Entscheidend ist allein, dass Dein monatlicher Verdienst die Minijob-Grenze von 603 € nicht überschreitet. Wie viele Stunden Du maximal arbeiten darfst, hängt also vom vereinbarten Stundenlohn ab. Beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € sind es rund 43 Stunden pro Monat (etwa 10 Stunden pro Woche), bei 15 € pro Stunde rund 40 Stunden pro Monat. Überschreitest Du die Grenze dauerhaft, verliert Dein Job den Minijob-Status und wird sozialversicherungspflichtig. Ein gelegentliches Überschreiten ist erlaubt, solange der Jahresverdienst unter 7.236 € bleibt.

Bezahlung pro Stunde

Da für diese Tätigkeit keine besondere Qualifikation erforderlich ist, zahlen die meisten Firmen hier den Mindestlohn. Aktuell liegt dieser bei 13,90 €. Dein mögliches Gehalt liegt also bei der Zahl der Stunden, die Du arbeitest, multipliziert mit dem Lohn von 13,90 €.

Bezahlung pro ausgetragene Zeitung

Aus Sicht des Arbeitgebers ist eine Bezahlung pro ausgetragene Zeitung am attraktivsten. Hierbei bekommst Du in der Regel 10 bis 20 Cent pro ausgetragene Zeitung. Wenn Du also 100 Zeitungen pro Stunde zustellst, würdest Du 10 bis 20 € pro Stunde verdienen, je nach Arbeitgeber.

  • Ein Fahrtkostenzuschlag, den Dir der Arbeitgeber zusätzlich zahlt, kann für Minijobber steuerfrei bleiben und zählt dann nicht zum anrechenbaren Verdienst. Davon zu unterscheiden ist die Entfernungspauschale, die Du selbst in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machst: Für das Steuerjahr 2026 beträgt sie einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Für die Steuererklärung 2025 (Abgabe 2026) gilt dagegen noch die bisherige Staffelung (0,30 € bis zum 20. Kilometer, 0,38 € ab dem 21. Kilometer).

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