Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 30.06.
- Bewerbung aus der EU: 01.04. - 15.05.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.04. - 15.05.
- Einschreibung: bis 15.05. (hochschulweite Frist)
Sommersemester
- Bewerbung: bis 28.02.
Noch keine Bewertungen
Das Studium vertieft die einzelnen Felder des Medienrechts und ergänzt sie um Perspektiven aus Kommunikations- und Politikwissenschaft sowie Journalistik:
- Presse- und Rundfunkrecht
- Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Datenschutz und IT-Vertragsrecht
- Medienarbeitsrecht
Mit dem Abschluss weist Du zugleich die theoretischen Kenntnisse für zwei Fachanwaltschaften nach: Urheber- und Medienrecht (§ 14 j FAO) sowie Informationstechnologierecht (§ 14 k FAO).
Zugelassen wirst Du mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen oder einem gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Abschluss von mindestens vier Jahren Regelstudienzeit, dazu kommt ein halbes Jahr Berufserfahrung. Auch ohne juristischen Abschluss ist der Einstieg möglich: mit Hochschulzugangsberechtigung, mindestens drei Jahren einschlägiger Berufstätigkeit - etwa aus dem wirtschaftswissenschaftlichen oder medien- und IT-nahen Bereich - und einem Eignungsgespräch. Die Veranstaltungen finden freitags und samstags statt, Du kannst also parallel weiterarbeiten. Brauchst Du länger als drei Semester, kostet jedes Verlängerungssemester 950 €. Träger ist das Mainzer Medieninstitut gemeinsam mit dem Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

