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Du entscheidest Dich für eines von zwei Profilfeldern:
- „Arbeitsrecht und Personal" mit drei aufeinander aufbauenden Modulen
- „Steuern und Finanzen" mit Finanz- und Kapitalmarkt, Corporate Finance und Steuerrecht
Im dritten Semester arbeitest Du in einem Projektteam an einem Praxisprojekt, im vierten folgt die Master-Thesis.
Neben der Vollzeitvariante kannst Du das Studium in Teilzeit über sieben Semester oder ausbildungs-, praxis- bzw. berufsintegrierend über sechs Semester absolvieren. Der Start ist nur zum Wintersemester möglich. Eine feste Zulassungsgrenze gibt es nicht - sie ergibt sich jedes Jahr erst aus der Note des letzten Bewerbers, der einen Platz erhält; die Werte vergangener Verfahren veröffentlicht die Hochschule in ihrer Übersicht zum Master-Vergabeverfahren. Bewerber ohne einschlägigen Bachelor können über die in Anlage 1 der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs geregelte besondere Vorbildung zugelassen werden. Der Abschluss erfüllt die Voraussetzungen für den höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung und für eine Promotion.

