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Studentische Hilfskraft (Hiwi): Jobs, Voraussetzungen & Versteuerung

Als studentische Hilfskraft hast Du nicht einfach irgendeinen Nebenjob. Du lernst Deine Uni besser kennen, knüpfst wichtige Kontakte und besserst Deinen Lebenslauf auf. Hier findest Du alle wichtigen Infos: Wo es freie Stellen gibt, welche Arbeit Dich erwartet und mit wie viel Geld Du rechnen darfst.

Definition: Was ist eine studentische Hilfskraft?

Als studentische Hilfskräfte bezeichnet man Studierende ohne Studienabschluss, die an einem Lehrstuhl stundenweise Hilfstätigkeiten in der Forschung und Lehre verrichten. Umgangssprachlich ist auch die Bezeichnung „Hiwi” verbreitet, was sich als Abkürzung für „Hilfswissenschaftler” verstehen lässt.

Oft werden auch Studentenjobs in der freien Wirtschaft unter der Bezeichnung „studentische Hilfskraft” ausgeschrieben. Genau genommen handelt es sich dabei aber um Werkstudenten.

Vielleicht fragst Du Dich, ob eine „wissenschaftliche Hilfskraft” dasselbe wie eine „studentische Hilfskraft” ist? In den Landeshochschulgesetzen wird zwischen diesen beiden Stellenbezeichnungen unterschieden:

Eine „wissenschaftliche Hilfskraft” hat im Unterschied zur „studentischen Hilfskraft” einen Studienabschluss. Oft wird noch weiter differenziert, je nachdem, ob es sich dabei um einen ersten (Bachelor) oder zweiten (Master, Magister, Diplom) Studienabschluss handelt.

Wo finde ich einen Job als studentische Hilfskraft?

Wenn Du Glück hast, fällst Du einem Professor oder Dozenten positiv auf und bekommst ein direktes Angebot als studentische Aushilfe. Du kannst dem Glück aber auch nachhelfen und Dich auf Ausschreibungen bewerben. Oft findest Du Hiwi-Stellenangebote auf der Webseite der Universität oder des jeweiligen Lehrstuhls.

Oder Du suchst zeitsparend in der Online-Jobbörse nach freien Stellen! Hier findest Du Angebote zahlreicher Universitäten versammelt, ebenso wie gut bezahlte Werkstudenten-Jobs in der freien Wirtschaft. Du kannst mit wenigen Mausklicks nach Branche und Region filtern, um passende Treffer zu erzielen.

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Welche Voraussetzungen brauche ich für einen Hiwi-Job?

Die einzige zwingende Voraussetzung für eine Anstellung als studentische Aushilfe ist, dass Du an der jeweiligen Hochschule immatrikuliert bist und Dein Studium noch nicht abgeschlossen hast. Wenn Du bereits einen Bachelor-Abschluss vorweisen kannst und ein weiterführendes Master-Studium absolvierst, kannst Du Dich als „wissenschaftliche Hilfskraft” bewerben.

Alle weiteren Voraussetzungen legen die jeweiligen Hochschulen oder die Professoren individuell fest. Oft wird gefordert, dass Du

  • überdurchschnittlich gute Noten hast,
  • Dich mindestens im dritten Semester befindest,
  • Deine Abschlussarbeit am Lehrstuhl schreiben wirst,
  • mit bestimmten Computerprogrammen umgehen kannst oder Labortätigkeiten beherrschst.

Die wichtigste persönliche Voraussetzung ist, dass Du echtes Interesse für die wissenschaftliche Mitarbeit aufbringst. Denn eine Hiwi-Tätigkeit ist alles andere als ein Nebenjob, bei dem Du nur Deine Zeit absitzt!

Was macht eine studentische Hilfskraft?

Deine genauen Aufgabenbereiche hängen natürlich vom jeweiligen Fachbereich und Lehrstuhl ab. Typische Hiwi-Tätigkeiten sind:

  • Lehrveranstaltungen vorbereiten: Du erstellst beispielsweise PowerPoint-Folien oder bereitest Materialien für Laborübungen vor.
  • Literaturrecherchen vornehmen: Damit unterstützt Du Deinen Professor bei der Erstellung von Fachartikeln und anderen Publikationen.
  • Hausarbeiten korrigieren: Häufig darfst Du selbstständig Arbeiten von Studierenden aus den ersten Semestern korrigieren.
  • Tutorien leiten: Als Tutor übernimmst Du bereits eine erste selbstständige Lehrtätigkeit. Tutorien werden oft parallel zu verpflichtenden Lehrveranstaltungen angeboten und dienen zur Übung und Vertiefung des Lehrstoffes.
  • An Forschungsprojekten mitarbeiten: Du nimmst beispielsweise Literaturrecherchen vor, hilfst bei der Vorbereitung komplexer Versuche oder pflegst Daten ein.
  • Bibliotheksaufsicht: In wissenschaftlichen Fachbibliotheken übernimmst Du häufig die Buchausgabe am Schalter oder die Pflege von Datenbanken.
  • Einfache Bürotätigkeiten: Als studentische Aushilfskraft bist Du auch „Mädchen für alles” – hin und wieder wird Dir daher Kopieren, Kaffee kochen oder Blumen gießen nicht erspart bleiben.

Wie sind die Arbeitszeiten als studentische Hilfskraft?

Die genauen Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten eines Hiwis werden in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen geregelt. Üblicherweise arbeitest Du im Ausmaß von 3 bis 19 Wochenstunden, wobei 19 Wochenstunden bei einer Hiwi-Stelle eher die Ausnahme als die Regel sind. In den meisten Verträgen sind 6 bis 10 Wochenstunden vorgesehen. Dadurch kommen die meisten Hiwis nicht über die Minijob-Grenze hinaus.

Die genauen Arbeitszeiten lassen sich meist flexibel vereinbaren. Im Unterschied zu vielen anderen Nebenjobs wird auf Deine Vorlesungszeiten Rücksicht genommen und oft kannst Du die Stundenanzahl während Prüfungsphasen etwas reduzieren.

Die Verträge sind normalerweise auf 1 Jahr befristet, werden aber problemlos verlängert, wenn Du gute Arbeit geleistet hast. Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG) ist eine Höchstdauer von insgesamt 6 Jahren vorgesehen. Die meisten Aushilfen werden aber bereits früher mit dem Studium fertig und behalten ihre Hiwi-Stelle daher für höchstens 3 bis 4 Jahre.

Wichtig zu wissen: Beschäftigungen als studentische Hilfskraft während des Studiums werden NICHT auf die Befristungshöchstdauer nach dem WissZeitVG angerechnet. Arbeitest Du dagegen nach Deinem Abschluss als wissenschaftliche Hilfskraft, werden diese Zeiten auf die Höchstdauer angerechnet. Einzelne Hochschulen legen zudem eine kürzere Maximaldauer fest (die TU Hamburg zum Beispiel vier Jahre). Außerdem endet ein Hiwi-Vertrag zwangsläufig mit Deiner Exmatrikulation.

Im Rahmen von wissenschaftlichen Forschungsprojekten werden studentische Aushilfen manchmal auch auf wenige Wochen oder Monate befristet angestellt.

Wie viel verdiene ich als studentische Hilfskraft?

Die Bezahlung von Hilfskräften ist von Bundesland zu Bundesland, manchmal sogar von Lehrstuhl zu Lehrstuhl unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt für Dich als studentische Aushilfe das Mindestlohngesetz. Die absolute Untergrenze ist somit ein Stundenlohn von 13,90 € (Stand 2026).

Für studentische Beschäftigte ohne Abschluss gilt seit der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 14. Februar 2026 zudem eine bundesweite Untergrenze, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt: Das Mindeststundenentgelt beträgt ab dem Sommersemester 2026 mindestens 15,20 € und ab dem Sommersemester 2027 mindestens 15,90 €. Zuvor lag es bei 13,98 €. Diese Regelung ist allerdings kein vollwertiger Tarifvertrag: Die TdL war erneut nicht zu einer Tarifierung der Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter bereit. Die Beträge sind lediglich in einer schuldrechtlichen Vereinbarung außerhalb des TV-L verankert. Über weitere Steigerungen ab dem Sommersemester 2028 soll in der Tarifrunde 2028 verhandelt werden. Praxisbeispiele bestätigen die neue Untergrenze: An der FAU Erlangen-Nürnberg und an der Universität Heidelberg erhalten Hiwis ohne Abschluss 2026 jeweils 15,20 €/Std. (mit Bachelor mehr, in Heidelberg zum Beispiel 16,09 €).

Ein eigener Tarifvertrag für studentische Aushilfen existiert weiterhin nur in Berlin (TV Stud III). Dort ist für studentische Hilfskräfte ohne Abschluss ein Stundenlohn von 15,08 € ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen, 15,90 € ab dem 1. Januar 2027 und 16,06 € ab dem 1. Januar 2028.

Für alle anderen Bundesländer gibt es zwar keinen eigenen Tarifvertrag, aber neben der oben genannten bundesweiten Untergrenze weiterhin eine Richtlinie der TdL, die Obergrenzen für die Bezahlung von Hiwis definiert. Das soll verhindern, dass es zu einer Konkurrenzsituation zwischen einzelnen Bundesländern oder Universitäten kommt. Manche Bundesländer geben auf dieser Basis verbindliche Stundensätze vor. Die Sätze für wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) mit Abschluss sind nicht flächendeckend tariflich geregelt und unterscheiden sich je nach Hochschule deutlich.

Als studentische Hilfskraft kannst Du auch Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) erhalten, einen tarifrechtlichen Anspruch darauf hast Du aber nicht.

Welche Steuern und Sozialabgaben fallen bei einem Hiwi-Job an?

Sozialversicherung

Dein Status in der Sozialversicherung hängt davon ab, ob Dein Gehalt als studentische Hilfskraft die Minijob-Grenze (603 € monatlich) überschreitet oder nicht. Üblicherweise werden studentische Hilfskräfte auf Minijob-Basis beschäftigt.

Unterhalb der Minijob-Grenze

Verdienst Du als studentische Aushilfe nicht mehr als 603 € monatlich bzw. 7.236 € jährlich, bist Du als Arbeitnehmer von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Dein Arbeitgeber zahlt für Dich pauschal 13 % in die Krankenversicherung und 15 % in die Rentenversicherung ein. Du kannst den Rentenversicherungs-Beitrag freiwillig aus eigener Tasche auf den regulären Beitragssatz (aktuell 18,6 %) aufstocken. Dadurch erwirbst Du mit Deinem Hiwi-Job volle rentenrechtliche Ansprüche.

Gut zu wissen: Ein Hiwi-Gehalt unterhalb der Minijob-Grenze hat auch keinen Einfluss auf Deinen BAföG-Anspruch.

Oberhalb der Minijob-Grenze

Verdienst Du als studentische Aushilfskraft zwischen 603,01 und 2.000 € monatlich, dann befindest Du Dich in der sogenannten Gleitzone. Dein Arbeitgeber zahlt die vollen Beiträge in die Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein, Du als Arbeitnehmer zahlst reduzierte Beiträge. Der genaue Anteil steigt graduell mit dem Einkommen an, bis bei 2.000 € der volle Beitragssatz erreicht wird.

Steuern

Dein Einkommen als studentische Hilfskraft ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Bei der Einkommensteuer gilt ein jährlicher Grundfreibetrag von 12.348 € (Stand 2026). Wenn Dein gesamtes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, musst Du Dein Gehalt als studentische Hilfskraft nicht versteuern. Beachte aber, dass weitere Nebenjobs auf Dein Hiwi-Gehalt angerechnet werden!