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Honorarbasis: Stellen & Voraussetzungen für eine Honorarkraft

Was ist eine Honorarkraft?

Eine Honorarkraft ist eine Person, die auf Honorarbasis arbeitet. Das bedeutet, dass die Person ihre Arbeit selbständig ausübt und dafür ein Honorar bezieht. Ein anderes Wort, das Synonym zum Begriff Honorarkraft benutzt wird, ist Freelancer.

Das Arbeiten auf Honorarbasis solltest Du jedoch nicht mit der Arbeit eines Freiberuflers verwechseln. Während eine Honorarkraft immer selbständig ist und häufig mehrere Auftraggeber hat, denen sie weder zeitlich, noch örtlich oder fachlich unterworfen ist, üben viele Freiberufler ihre Arbeit sowohl selbständig als auch in einer Festanstellung aus.

Wo finde ich einen Job auf Honorarbasis?

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Was unterscheidet die Honorarkraft vom Angestellten?

Angestellte beziehen in der Regel nicht nur ein festes Gehalt für ihre Arbeit, sondern sind in ihrem Job auch weisungsgebunden. Das bedeutet, dass sie ihre Tätigkeit in den wesentlichen Aspekten nicht frei gestalten und nicht selbständig über ihre Arbeitszeit bestimmen können.

Personen hingegen, die auf Honorarbasis arbeiten, sind immer als freie Mitarbeiter selbständig tätig, nicht weisungsgebunden und somit ihr eigener Chef. Sie können also selbst darüber entscheiden, zu welcher Zeit sie gerne arbeiten möchten, dürfen mehrere Auftraggeber parallel haben und können somit auch für untereinander konkurrierende Unternehmen tätig werden, was einem Angestellten, der vertraglich fest an sein Unternehmen gebunden ist, nicht gestattet ist.

Der Hauptunterschied zwischen einem Angestelltenverhältnis und einer Arbeit, für die man ein Honorar bezieht ist jedoch der, dass Arbeitnehmer ein monatliches Festgehalt bekommen und auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, während Freelancer entweder ein Stundenhonorar oder auch eine pauschale Entlohnung vereinbaren, die sich von Kunde zu Kunde unterscheiden kann. Bei Künstlern oder Moderatoren wird diese Art der Entlohnung auch Gage genannt.

Weitere Unterschiede zwischen Angestellten und Personen, die als Honorarkraft arbeiten, zeigen sich jedoch in den Punkten Steuern, Versicherung und auch bei der Bezahlung.

Vertrag

Das Arbeitsverhältnis von Honorarkräften wird durch einen Werk- oder Dienstvertrag geregelt. Werk- oder Dienstverträge zählen zu den privatrechtlichen Verträgen über den gegenseitigen Austausch von Leistungen. Üblicherweise umfasst ein solcher Vertrag eine Sach- oder Dienstleistung im Austausch gegen eine Geldleistung. Angestellte hingegen haben einen Arbeitsvertrag, der ihr Arbeitsverhältnis rechtlich regelt. Eine der Hauptleistungspflichten des Arbeitgebers ist dabei die Beschäftigungspflicht des Arbeitnehmers. Im Gegensatz zu einem Werk- oder Dienstvertrag gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hierbei ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis ein, bei dem sozusagen die dauerhafte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen eine dauerhafte Geldleistung von Seiten des Arbeitgebers ausgetauscht wird.

Entlohnung

Eine Honorartätigkeit wird, wie der Name bereits verrät, mit einem Honorar vergütet. Während Gehalt die regelmäßige monatliche Bezahlung von Angestellten bezeichnet, nennt man Lohn die nach Stunden berechnete Bezahlung für geleistete Arbeit und Honorar die Bezahlung für Angehörige von sogenannten freien Berufen. Über ihr Honorar können Personen, die eine Honorartätigkeit ausüben, selbst entscheiden.

Versicherungen

Wer auf Honorarbasis arbeitet, muss für seine Versicherungen vollständig selbst aufkommen. In einem Angestelltenverhältnis teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Steuern

Honorarkräfte müssen ihr Honorar selbst versteuern. Bei Angestellten hingegen wird die fällige Steuer direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen und ans Finanzamt bezahlt. Arbeitest Du für ein Honorar, musst Du Dich beim Finanzamt anmelden und die Einkommenssteuer für das vereinbarte Honorar abführen.

Welche Berufe werden häufig auf Honorarbasis ausgeschrieben?

Die folgenden Berufe werden besonders häufig auf Honorarbasis ausgeübt:

  • Arzt
  • Zahnarzt
  • Rechtsanwalt
  • Künstler, darunter Musiker und Autoren
  • Lehrer

Wer einen dieser Berufe hauptberuflich ausübt, muss auch als Honorarkraft Steuern abführen. Am häufigsten sind Jobs auf Honorarbasis, auf die Steuern gezahlt werden müssen, im journalistischen, publizistischen und künstlerischen Bereich zu finden.

Daneben gibt es natürlich die Möglichkeit, eine Honorartätigkeit steuerfrei auszuüben. Das ist in etwa dann der Fall, wenn Du Deinem Honorarjob nur nebenberuflich nachgehst und zum Beispiel eine Tätigkeit als Lehrer ausübst, die weniger als sechs Arbeitsstunden pro Woche in Anspruch nimmt. In diesem Fall musst Du in der Regel weder Steuern noch Sozialabgaben abführen. Zu den Lehrtätigkeiten, für die Du Dein Honorar gegebenenfalls steuerfrei erhältst, zählen zum Beispiel auch Jobs als:

  • Erzieher
  • Trainer
  • Nachhilfelehrer
  • Betreuer
  • Coach
  • Ausbilder
  • Übungsleiter
  • Fitnesslehrer
  • Golflehrer
  • Privatlehrer
  • Supervisor

Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden Dozenten an Volkshochschulen. Diese gelten üblicherweise als Selbständige und sind für ihre Steuer und Sozialabgaben selbst verantwortlich, obwohl sie einer Lehrtätigkeit nachgehen. Im Übrigen gilt ein Job nur dann als nebenberufliche Tätigkeit, wenn er auf das Kalenderjahr gerechnet nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle in Anspruch nimmt.

Wie hoch sind meine Einkünfte auf Honorarbasis?

Arbeitest Du auf Honorarbasis, rechnest Du Deine Dienstleistungen ohne Sozialversicherungsbeiträge direkt mit Deinem Auftraggeber ab. Wie hoch Dein Honorar dabei ausfallen darf, sodass Du zwar Gewinn machst, aber auch nicht völlig überteuerte Leistungen in Rechnung stellst, hängt von den folgenden Faktoren ab:

Gesetzliche Verordnungen

Für Rechtsanwälte, Steuerberater oder auch Ärzte gelten gesetzliche Verordnungen, wie viel Honorar diese für einzelne Leistungen berechnen dürfen.

Arbeitsaufwand

Künstler aber auch Rechtsanwälte müssen ihren Arbeitsaufwand und auch die Zeit, die sie für ein Projekt benötigen, mit in ihr Honorar einkalkulieren.

Verhandlungsgeschick

Nicht zuletzt kommt es beim Honorar auch immer ein wenig auf Verhandlungsgeschick an, denn die Preise für einzelne Dienstleistung darf man selbst mitentscheiden, wenn man auf Honorarbasis tätig ist.

Daneben gibt es einige individuelle Kalkulationen, die es beim Arbeiten auf Honorarbasis als Nebenjob oder auch als Hauptjob zu beachten gibt.

Saisonzuschläge

Bist Du Privatlehrer oder auch Künstler, kannst Du beispielsweise die Saison berechnen, wenn Du für Deine Arbeit ein Honorar verlangst.

Ausfallhonorar

Um Unzuverlässigkeit vorzubeugen und Dich gegen eventuelle Ausfälle abzusichern, die auf die Kappe Deines Auftraggebers gehen, in etwa, weil dieser den Termin sehr kurzfristig absagt, kannst Du ein Ausfallhonorar vereinbaren. Damit wird das Honorar inklusive Steuer auch dann fällig, wenn Dein Auftraggeber Dir absagt.

Express-Zuschläge

Auch Express-Zuschläge darfst Du auf Dein Honorar aufschlagen, wenn ein Kunde oder Auftraggeber eine besonders schnelle Lieferung oder Durchführung Deiner Dienstleistung verlangt.

Welche Abgaben zahle ich auf meine Einkünfte auf Honorarbasis?

Beziehst Du ein Honorar für Deine Arbeit, musst Du für bestimmte Abgaben, die im Angestelltenverhältnis zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt werden, selbst aufkommen. Dazu zählen die folgenden Ausgaben, die Du bei Deiner Finanzplanung mit einberechnen musst, wenn Du einer Tätigkeit auf Honorarbasis nachgehst:

Sozialabgaben

Ob Du für Deinen Job auf Honorarbasis Sozialabgaben wie die Beiträge für die Pflegeversicherung oder Abgaben an die Rentenversicherung zahlen musst, hängt davon ab, ob Du einer Lehrtätigkeit nachgehst oder ob Du als Künstler auf Honorarbasis tätig bist. Für Künstler, Journalisten und Publizisten besteht eine Versicherungspflicht bei der Sozialversicherung, für Personen, die eine der oben genannten Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis ausüben hingegen nicht. Eine Ausnahme bildet hierbei nur die Krankenversicherung, die für alle verpflichtend ist, unabhängig davon, ob sie einer Tätigkeit auf Honorarbasis nachgehen oder nicht.

Krankenversicherung

Beziehst Du für Deine Arbeit ein Honorar, musst Du Dich eigenständig krankenversichern. Dabei kannst Du – genau wie im Übrigen auch Arbeitnehmer das können – zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen. Seit der Gesundheitsreform 2007 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Diese soll dafür sorgen, dass die Versorgung auch im Krankheitsfall in jedem Fall gewährleistet ist.

Die Versicherungspflicht gilt für jede Person, die ihren dauerhaften Aufenthaltsort in Deutschland hat. Gesetzliche Krankenkassen müssen folglich jeden Menschen aufnehmen, der einen Antrag stellt und die Voraussetzungen für eine Versicherung gemäß Sozialgesetzbuch V erfüllt. Das schließt Arbeitnehmer und Selbständige mit ein, deren monatliches Einkommen bei mehr als 520 Euro liegt.

Private Krankenkassen hingegen haben das Recht, Antragsteller aus verschiedenen Gründen abzulehnen. Dazu zählen zum Beispiel ein hohes Eintrittsalter, das Geschlecht oder auch die persönliche Krankheitsvorgeschichte.

Wer im künstlerischen, publizistischen oder journalistischen Bereich tätig ist, kann sich über die Künstlersozialkasse, genannt KSK, versichern lassen und so die eigenen Beiträge zur Kranken- und auch Rentenversicherung senken. Die Aufnahme in die KSK muss direkt bei der Künstlersozialkasse beantragt werden. Künstler und Journalisten müssen dafür allerdings Mindesteinnahmen aus ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachweisen, sodass regelmäßig nur Personen in die KSK aufgenommen werden, die ihrem kreativen Job hauptberuflich nachgehen und von ihrer Honorartätigkeit die Steuer abführen müssen.

Rentenversicherung

Übst Du eine Lehrtätigkeit auf Honorarbasis aus, dann bist du rentenversicherungspflichtig. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn Du den Job, für den Du ein Honorar beziehst, nur für zwei Monate beziehungsweise maximal 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr ausübst oder Dein Honorar bei weniger als 520 Euro monatlich liegt. Ebenfalls von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen sind Dozenten oder Kursleiter, die mindestens einen weiteren versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

In allen anderen Fällen musst Du Dich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme Deiner Beschäftigung auf Honorarbasis bei der Deutschen Rentenversicherung melden, wenn Du beispielsweise Gitarrenkurse gibst oder einer anderen Lehrtätigkeit nachgehst. Wie viel Geld Du in die Rentenversicherung einzahlen musst, hängt von Deinen Einkünften ab.

Bist Du Künstler oder Journalist, der auf Honorarbasis arbeitet, kannst Du Dich über die Künstlersozialkasse rentenversichern lassen. Der Aufnahmeprozess ist der Gleiche wie wenn Du Dich über die KSK krankenversichern lassen möchtest und kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Einkommenssteuer

Arbeitest Du auf Honorarbasis, musst Du Deine Steuern selbst abführen. Die Einkommenssteuern werden immer zum Jahresende mit Abgabe der Steuererklärung fällig. Sie werden vom vereinbarten Honorar gezahlt. Eine Lohnsteuer jedoch fällt für gewöhnlich weg. Als Selbständiger musst Du Dich selbst beim Finanzamt melden, wo Du eine Steuernummer zugewiesen bekommst, mit der Du eindeutig identifizierbar bist.

Es gibt jedoch einen sogenannten Grundfreibetrag, der Dich von der Zahlung der Einkommenssteuer befreit. Dieser liegt mit Stand von 2023 für ledige Personen bei 11.604 € und für verheiratete Paare bei 21.816 Euro. Verdienst Du also weniger oder hast hohe Werbungskosten, durch die der Grundfreibetrag sich erhöht, musst Du auch beim Arbeiten auf Honorarbasis keine Einkommenssteuer bezahlen.

Kommst Du im Kalenderjahr allerdings über diese Freigrenze, dann wird auf Deine Einnahmen auch Einkommenssteuer fällig. Beim Finanzamt anmelden musst Du Dich übrigens trotz eines eventuellen Freibetrags, denn eine Steuererklärung musst Du auch dann abgeben, wenn Du Dein Honorar nicht versteuern musst, sondern der Freibetrag bei Dir greift.

Zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel Ausgaben für die notwendige technische Ausstattung, Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, Mietausgaben für einen Coworking-Space oder ein eigenes Büro und auch Fahrtkosten oder Ausgaben, die Du für Büroartikel wie Papier, Stifte und einen Drucker hast. Auch Fachliteratur kannst Du von der Steuer absetzen, nicht aber Kleidung, wenn es sich dabei nicht um spezielle Berufsbekleidung handelt, wie sie in etwa Krankenpfleger oder Köche benötigen.

Da Du die Einkommenssteuer von den Einkünften aus Deiner Tätigkeit auf Honorarbasis zahlen musst, solltest Du immer einen Teil des Geldes für das Finanzamt zur Seite legen. Unterschätzt Du nämlich Deine Einnahmen und hast zum Jahresende den Grundfreibetrag überschritten, können Dich Nachzahlungen erwarten, die ein großes Loch in Deine Geldbörse reißen können, wenn Du nicht anständig gehaushaltet hast.