Eine Zugverspätung musst Du nicht einfach so hinnehmen! Wenn Züge ausfallen oder viel zu spät ankommen, steht Dir als Kunde der Bahn eine Erstattung zu. Doch bei der Bahn Fahrgastrechte geltend zu machen kann zeit- und nervenraubend sein! Erfahre hier, wie Du bei einer Bahn-Verspätung Geld zurück bekommst, ohne stundenlang am Bahnhof Schlange zu stehen oder Dich durch komplizierte Formulare zu kämpfen.
Welche Fahrgastrechte habe ich bei einer Zugverspätung?
Die Fahrgastrechte von Bahn-Reisenden sind EU-weit durch die Bahngastrechte-Verordnung (EU 2021/782) geregelt. Diese Verordnung schreibt genau fest, wann Fahrgäste bei Zugverspätungen Anspruch auf eine Entschädigung des Bahn-Unternehmens haben. Die wichtigsten Punkte der Verordnung sind:
- Ab 20 Minuten Verspätung darfst Du auf andere Züge ausweichen.
- Ab 60 Minuten Verspätung kannst Du auf den Reiseantritt verzichten oder nachträglich einen Teil des Fahrpreises zurückfordern.
- Unter bestimmten Bedingungen werden Dir bei einer Zug-Verspätung die Kosten für Hotel und Taxi erstattet.
- Deine Entschädigung für eine Bahn-Verspätung kannst Du bis zu 1 Jahr rückwirkend einfordern.
- Die Bahn muss die Entschädigung für die Verspätung innerhalb eines Monats nach Eingang Deines Antrags auszahlen.
Die Fahrgastrechte gelten EU-weit und ohne Ausnahme. Es muss also nicht nur die Deutsche Bahn Entschädigung leisten, sondern jede Bahngesellschaft.
Wie und wo bekomme ich bei einer Bahn-Verspätung Geld zurück?
Zwar kannst Du Deine Zugtickets heute bequem über das Internet buchen. Um bei der Bahn eine Erstattung für eine Verspätung zu erhalten, ist aber nach wie vor ein Antrag auf Papier nötig. Das Erstattungsformular gibst Du direkt am Bahnhof ab oder sendest es per Post ein. Wenn Dir das zu viel Aufwand ist, kannst Du Dich alternativ an private Online-Fahrgast-Portale wenden, die in Deinem Namen eine Erstattung durch die Deutsche Bahn oder das betreffende Verkehrsunternehmen beantragen.
So funktionieren die beiden Varianten im Detail:
Per Erstattungsformular
Für die Erstattung bei einer Bahn-Verspätung ist in den meisten Fällen das "Servicecenter Fahrgastrechte" mit Sitz in Frankfurt am Main zuständig. Das ist ein Zusammenschluss der Deutschen Bahn mit zahlreichen regionalen Verkehrsbetrieben. Leider nehmen nicht alle deutschen Eisenbahn-Unternehmen an dem Servicecenter teil. Ist das Unternehmen nicht Mitglied des Servicecenters, kannst Du Deine Fahrgastrechte nur bei der Bahn-Gesellschaft direkt geltend machen.
Um eine Erstattung durch die Deutsche Bahn oder ein anderes teilnehmendes Verkehrsunternehmen zu beantragen, gehst Du so vor:
1. Verspätungsbescheinigung ausstellen lassen (empfohlen)
Am besten lässt Du Dir bei einer Zugverspätung sofort eine Verspätungsbescheinigung ausstellen - entweder im Zug durch den Schaffner oder vom Servicepersonal am DB Service Point. Zwar ist diese Bescheinigung nicht zwingend erforderlich, um nach einer Verspätung der Bahn eine Erstattung zu erhalten. Denn eigentlich führen die Bahngesellschaft selbst Protokolle über die Anund Abfahrtszeiten ihrer Züge und damit über etwaige Zugverspätungen.
Erfahrungsgemäß kommt es aber vor, dass die Bahn eine Verspätung von Zügen bestreitet oder von Fahrgästen weitere Nachweise verlangt. Eine Bescheinigung über die Zugverspätung ist daher sinnvoll, um später bei der Bahn seine Fahrgastrechte problemlos durchsetzen zu können. Leider kann das etwas Zeit beanspruchen. Falls Du in Eile bist, wird Dir die Bescheinigung über die Zugverspätung am Bahnhof noch bis zu 5 Tage im Nachhinein ausgestellt.
Beachte, dass Du die Bescheinigung über die Verspätung der Bahn nur direkt im Zug oder beim "DB Service Point" bekommst. In den DB Reisezentren oder DB Agenturen kannst Du Dir zwar nach einer Bahn-Verspätung die Entschädigung auszahlen lassen, wenn Du das bereits ausgefüllte Erstattungsformular mitbringst. Eine Bescheinigung über Zugverspätungen erhältst Du in den Reisezentren oder Agenturen aber nicht.
2. Erstattungsformular herunterladen und ausfüllen
Um bei der Deutschen Bahn (DB) seine Fahrgastrechte geltend zu machen, reicht eigentlich ein formloser Brief. Besser ist es aber, das vorgefertigte Bahn-Fahrgastrechte-Formular zu benutzen. Du bekommst es direkt im Zug, in den DB Reisezentren oder online auf der Webseite der Servicestelle zum Download. Leider kannst Du es nicht online einreichen. Du musst es daher auf Papier ausfüllen - oder direkt am PC und anschließend ausdrucken. In dem Formular werden genauere Angaben zu Deiner Reiseroute, Deinem Ticket und der Zugverspätung abgefragt.
3. Belege hinzufügen
Damit Du nach einer Bahn-Verspätung Geld zurück bekommst, sind Belege erforderlich! Zusätzlich zum Erstattungsformular verlangt das Servicestelle bei Bahnverspätungen die Fahrkarte (Ausnahme: Zeitfahrkarten). Wenn Du wegen einer Zugverspätung Taxi-oder Hotelkosten geltend machen willst, brauchst Du darüber Rechnungen (im Original, keine Kopie!).
4. Formular am Bahnhof abgeben oder per Post einsenden
Damit Du schlussendlich von der Bahn eine Erstattung bekommst, reichst Du das Formular inklusive Belege ein. Das kannst Du auf zwei Arten tun:
- DB Reisezentrum oder DB Agentur: Direkt am Bahnhof kannst Du Dir nach einer Zug-Verspätung die Entschädigung in bar auszahlen lassen. Wende Dich dafür an ein DB Reisezentrum oder eine DB Agentur. Voraussetzung: Du bringst Deine Einzelfahrkarte im Original mit (keine Zeitfahrkarte, keine Kopie) und hast Dir die Zugverspätung vorher direkt im Zug oder an einem DB Service Point bestätigen lassen.
- Servicestelle: In allen anderen Fällen - oder wenn Du Dich nicht anstellen willst - bleibt Dir nur der Postweg. Schicke das ausgefüllte Erstattungsformular inklusive Belege an die Servicestelle in Frankfurt am Main. Am besten machst Du das per Einschreiben mit Rückschein, damit Du auf der sicheren Seite bist.
Eigentlich sollte die Bahn die Entschädigung nach einer Verspätung innerhalb von 4 Wochen auszahlen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass die Servicestelle weitere Nachweise über die Zugverspätung verlangt und sich die Auszahlung verzögert. Wenn Du nach einer Zugverspätung die Entschädigung sofort erhalten willst, ohne Dich am Bahnhof anzustellen, kannst Du Dich alternativ an ein Online-Fahrgast-Portal wenden. Diese Dienstleister unterstützen Bahnkunden dabei, bei Verkehrsbetrieben wie der DB ihre Fahrgastrechte durchzusetzen.
Per Online-Antrag
Der immense bürokratische Aufwand hält viele Fahrgäste davon ab, bei einer Bahn-Verspätung ihre Entschädigung einzufordern. Mittlerweile gibt es aber einen einfacheren Weg: Dienstleister wie bahn-buddy fordern in Deinem Namen bei einer Bahn-Verspätung die Erstattung ein, die Dir zusteht. Dazu musst Du meist nur Dein Bahnticket auf der Webseite des Anbieters hochladen. Der Dienstleister prüft sofort, ob Dir eine Erstattung durch die Bahn zusteht. Falls ja, überweist er Dir sofort das Geld und kümmert sich anschließend selbst um die Fahrtkostenerstattung durch die Deutsche Bahn oder das betreffende Unternehmen. Das Risiko trägst dabei nicht Du, sondern der Anbieter. Stellt sich die Bahn quer, dann kannst Du das Geld trotzdem behalten.
Der Dienstleister behält für seinen Service einen kleinen Teil der Erstattungssumme ein. Entweder handelt es sich dabei um einen festen Betrag von rund 1 bis 4 Euro oder einen prozentuellen Anteil von maximal 10 bis 20 Prozent. Dafür ersparst Du Dir viel Papierkram, Zeit und Frust, wenn Du Dir nach einer Zug-Verspätung die Entschädigung sofort durch das Fahrgast-Portal auszahlen lässt.
Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Zugverspätung zu?
Das hängt zunächst davon ab, ob Du ein Einzelticket gekauft hast oder mit einer Zeitfahrkarte (Monatskarte, Jahreskarte, Bahncard 100) unterwegs bist. Bei Einzelfahrkarten hängt die Höhe der Erstattung bei einer Bahn-Verspätung vom Ticketpreis ab. Für Zeitfahrkarten-Besitzer sind bei Zugverspätungen pauschale Beträge vorgesehen.
Einzelfahrkarten
Grundsätzlich gibt es erst bei Zugverspätungen ab 60 Minuten Geld zurück. Wenn Du auf der Fahrtstrecke umsteigst, dann ist immer die Zugverspätung am Zielort entscheidend. Hat beispielsweise der erste Zug eine Verspätung von 15 Minuten und Du verpasst dadurch einen Anschlusszug, der nur jede Stunde fährt, dann muss die Bahn eine Entschädigung für die Verspätung zahlen. Wichtig ist in solchen Fällen, dass Du eine durchgehende Fahrt gebucht hast - nicht mehrere Einzeltickets.
Seit dem 03. Juni 2023 gibt es einige Ausnahemefälle, in denen das Bahnunternehmen die Erstattung nicht zahlen muss. Hierzu gehört 'höhere Gewalt' wie z.B. extreme Wetterbedingungen oder Sabotage. Streiks des Bahnpersonals fallen explizit nicht unter höhere Gewalt - bei streikbedingten Zugverspätungen die entsprechende Erstattung zahlen.
Je nach genauer Verspätung der Bahn ist eine Erstattung in folgender Höhe vorgesehen:
Ab 60 Minuten Verspätung der Bahn
Bei einer Zugverspätung von mehr als 1 Stunde am Zielort kannst Du 25 Prozent des Ticketpreises zurückfordern. Die Entschädigung der Bahn gilt für eine einfache Fahrt. Hast Du Hin- und Rückfahrt gebucht, dann wird entsprechend nur der halbe Ticketpreis berücksichtigt.
Ab 120 Minuten Verspätung der Bahn
Bei Zugverspätungen von mehr als 2 Stunden gibt es 50 Prozent des Ticketpreises einer einfachen Fahrt zurück.
Zeitfahrkarten
Bei Zeitfahrkarten dürfen die Verkehrsunternehmen die Bedingungen für die Entschädigung bei einer Bahn-Verspätung selbst festlegen. Für die Fahrtkostenerstattung durch die Deutsche Bahn gilt die Grundregel: Erst ab einer 60-minütigen Zugverspätung steht Dir Geld zu. Für die 1. und 2. Klasse sind jeweils Pauschalbeträge vorgesehen. Insgesamt bekommst Du maximal 25 Prozent des Fahrkartenwerts erstattet - auch bei Zugverspätungen von mehr als 2 Stunden.
Züge des Nahverkehrs
Wenn Du eine Wochen- oder Monatskarte im Nahverkehr der Deutschen Bahn besitzt, steht Dir bei einer Zugverspätung ab 60 Minuten folgende Entschädigung zu:
- 1. Klasse: 2,25 Euro
- 2. Klasse: 1,50 Euro
Eine Erstattung durch die Deutsche Bahn ist ab einem Mindestbetrag von 4 Euro möglich. Als Zeitfahrkartenbesitzer muss man daher mindestens 2 bzw. 3 Bahnverspätungen sammeln, um bei der Deutschen Bahn (DB) seine Fahrgastrechte durchsetzen zu können.
Bei einigen regionalen Verkehrsbetrieben gelten abweichende Regeln, ab wann die Bahn eine Erstattung bei einer Verspätung auszahlt. Genauere Infos dazu erhältst Du direkt beim betreffenden Unternehmen. Oder Du wendest Dich bei Zugverspätungen im Nahverkehr gleich an ein Online-Fahrgast-Portal aus unserer Liste oben. Diese Anbieter helfen Dir Deine Fahrgastrechte bei der Bahn durchzusetzen - egal ob DB oder anderer Verkehrsbetrieb.
Züge des Fernverkehrs
Im Fernverkehr steht Dir als Zeitkarten-Besitzer bei einer Bahn-Verspätung folgende Entschädigung zu:
- 1. Klasse: 7,50 Euro
- 2. Klasse: 5 Euro
Auch hier gilt: Die Bahn muss eine Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort haben muss, damit Du Geld zurück bekommst.
Bahncard 100
Wenn Du mit der Bahncard 100 unterwegs bist, bekommst Du für jede mindestens 60-minütige Verspätung der Bahn folgende Erstattung:
- 1. Klasse: 15 Euro
- 2. Klasse: 10 Euro
Verfallene Reservierungen
Aktuell (Stand August 2025) kostet eine Sitzplatz-Reservierung bei der Deutschen Bahn 6,90 Euro in der 1. Klasse und 5,50 Euro in der 2. Klasse. Falls Du wegen einer Zugverspätung eine andere Verbindung nehmen musst oder ein Zug ganz ausfällt, muss Dir das Unternehmen die Gebühr zurückzahlen.
Das geschieht normalerweise zusammen mit der Erstattung für die Bahn-Verspätung. Gib im Erstattungsformular an, dass Deine Reservierung verfallen ist, und lege die Bestätigung über die Reservierung bei.
Wann darf ich auf andere Zugverbindungen umsteigen?
Oft kündigt die Bahn bereits im Vorfeld eine Zugverspätung an. Falls Du mindestens 20 Minuten zu spät am Zielort ankommen würdest, darfst Du auf einen anderen Zug ausweichen - selbst wenn dieser teurer ist. Du musst Dir aber zunächst das zusätzliche Ticket kaufen und kannst Dir erst im Nachhinein den Aufpreis erstatten lassen. Du brauchst auch nicht zwingend die ursprünglich gebuchte Route einhalten, falls Du anders schneller an Dein Ziel kommst.
Die einzige Bedingung ist: Der Zug, auf den Du ausweichst, muss reservierungsfrei sein. Das gilt aber ohnehin für alle Inlandszüge der Deutschen Bahn.
Du hast einen Regionalzug auf der Strecke München - Passau gebucht, der voraussichtlich 25 Minuten Verspätung haben wird. Auf derselben Strecke fährt auch ein Intercity-Express (ICE), mit dem Du früher in Passau ankommst. Dann darfst Du ohne Aufpreis den ICE nutzen. Du musst Dir aber zunächst das zusätzliche Ticket kaufen und bekommst erst später von der Bahn eine Erstattung, wenn Du darum ansuchst.
Wann darf ich auf den Reiseantritt verzichten?
Wenn die Bahn eine Zugverspätung von mehr als 60 Minuten ankündigt, darfst Du von der Reise zurücktreten und Dir den kompletten Fahrtpreis erstatten lassen. Das gilt selbst für Tickets, die man regulär eigentlich nicht zurückgeben kann (z.B. Sparpreis-Tickets).
Was, wenn Du bereits unterwegs bist und sich eine Zugverspätung von mehr als 1 Stunde abzeichnet? Dann hast Du folgende Optionen:
- An Ort und Stelle abbrechen: Du kannst die Reise direkt auf der Strecke abbrechen und anschließend eine Entschädigung bei der Bahn einfordern. Dann bekommst Du den Ticketpreis für denjenigen Anteil der Strecke zurück, den Du nicht mehr gefahren bist.
- Zum Ausgangsbahnhof zurückkehren: Alternativ hast Du das Recht, zum Ausgangsbahnhof zurückzukehren. In diesem Fall kannst Du den kompletten Ticketpreis zurückfordern. Du musst Dir aber zunächst ein Rückfahr-Ticket kaufen und anschließend darauf warten, dass Du eine Erstattung durch die Bahn-Gesellschaft erhältst.
- Nachträglich entschädigen lassen: Oder Du nimmst die Zugverspätung in Kauf und setzt Deine Reise fort. Dann kannst Du im Nachhinein für die Bahn-Verspätung eine Erstattung von 25 bis 50 Prozent des Ticketpreises einfordern.
Es gibt kostenlose Apps für Dein Smartphone, die Dich über eine Zugverspätung schon im Vorfeld informieren. So kannst Du rechtzeitig planen, wie Du Deine Weiterreise am besten organisierst.
Wann werden bei einer Zugverspätung Taxi- und Hotelkosten übernommen?
Falls Du wegen einer Zugverspätung oder einem Zugausfall an einem Bahnhof festsitzt und nicht mehr weiterkommst, muss Dir die Bahn eine Alternative anbieten. In vielen Fällen wird sie einen Ersatzverkehr, z.B. einen Bus, organisieren. Wende Dich daher zuerst an das Servicepersonal am Bahnhof, bevor Du Dir eigenmächtig ein Taxi holst!
Falls Dir die Bahn kein anderes Verkehrsmittel anbietet, hast Du wahrscheinlich Anspruch auf ein Taxi oder ein Hotelzimmer. Doch Vorsicht: Um nicht im Nachhinein auf Deinen Ausgaben sitzen zu bleiben, solltest Du die genauen Bedingungen kennen!
Übernahme von Taxikosten
Die Kosten für ein Taxi übernimmt die Bahn nur bis maximal 80 Euro und nur in diesen zwei Fällen: Entweder, wenn der letzte Zug des Tages ausfällt und Du Dein Ziel nicht mehr vor 24 Uhr erreichen würdest. Oder wenn Du zwischen 0 und 5 Uhr ankommen solltest und der Zug eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat. Tagsüber hast Du bei Zugverspätungen leider keinen Anspruch auf eine Taxikosten-Erstattung durch die Bahn. Das gilt auch, wenn Du wichtige Termine versäumst.
Bewahre unbedingt die Original-Quittung über die Taxifahrt auf! Du brauchst die Originalbelege, damit die Deutsche Bahn eine Entschädigung leistet. Fertige für Deine eigenen Unterlagen eine Kopie an, bevor Du das Original aus der Hand gibst.
Übernahme von Hotelkosten
Falls Du nach einer Bahn-Verspätung irgendwo "strandest" und sich kein Taxi organisieren lässt (oder zu teuer wäre), muss Dir die Bahn eine Übernachtung im Hotel inklusive Hin- und Rückfahrt bezahlen. Wende Dich in solchen Fällen an das Service-Personal am Bahnhof. Normalerweise wird Dir das Bahnunternehmen ein Hotelzimmer zuweisen und die Fahrt organisieren.
Hilft Dir am Bahnhof niemand weiter, dann kannst Du Dir auch auf eigene Faust ein Hotel suchen. Achte aber darauf, dass das Zimmer nicht zu teuer ist, denn sonst bleibst Du womöglich auf einem Teil der Kosten sitzen! Normalerweise werden Dir maximal 80 Euro erstattet. In jedem Fall brauchst Du die Original-Hotelrechnung, damit die Deutsche Bahn eine Entschädigung leistet.
Was ist bei Bahnverspätungen im Ausland zu beachten?
Die Bahngastrechte-Verordnung gilt EU-weit. Auch bei Reisen im EU-Ausland steht Dir daher bei einer Zug-Verspätung eine Entschädigung zu. Die einzige Schwierigkeit ist, dass Du Dich dazu direkt an die jeweilige Bahngesellschaft wenden musst, die Dir das Ticket ausgestellt hat. Schon allein die sprachlichen Hürden machen es oft schwer, bei einer Bahn-Verspätung die Erstattung einzufordern, die Dir zusteht.
Am einfachsten ist es, Dir ein internationales Ticket bei der Deutschen Bahn zu kaufen - und zwar durchgehend bis zu Deinem Zielort. Denn dann bleibt für die Fahrtkostenerstattung die Deutsche Bahn Dein Ansprechpartner, auch wenn es um eine Zugverspätung im Ausland geht. Reist Du dagegen in mehreren Etappen, dann musst Du Dich für die Entschädigung bei einer Bahn-Verspätung immer an den Verkehrsbetrieb wenden, bei dem Du das jeweilige Ticket gekauft hast.