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Pflegehilfsmittel: kostenlose Angebote im Vergleich

Du pflegst zu Hause einen Familienangehörigen? Dann hast Du wahrscheinlich Anspruch auf gratis Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich. Die Kosten übernehmen die Pflegekassen. Dadurch ersparst Du Dir 480 Euro im Jahr! Du kannst die benötigten Hilfsmittel bequem im Internet bestellen - um die Kostenübernahme kümmert sich der Lieferant. Hier erfährst Du, wie es funktioniert und welche Hilfsmittel Dir die Pflegeversicherung bezahlt.

Wo bekomme ich Pflegehilfsmittel kostenlos?

Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel bekommst Du in jeder Apotheke und jedem Sanitär-Fachgeschäft. Damit Dir die Kosten erstattet werden, musst Du einen schriftlichen Antrag an die zuständige Pflegeversicherung stellen.

Bequemer sind Online-Lieferdienste, die direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen. Das bedeutet: Du bekommst die benötigten Pflegehilfsmittel zu Dir nach Hause geliefert und überlässt den Papierkram dem Lieferanten. Das ist bequemer und spart Dir viel Zeit. Außerdem musst Du nicht in Vorleistung gehen und anschließend darauf warten, dass Dir das Geld erstattet wird.

Hier haben wir Anbieter gesammelt, bei denen Du Pflegehilfsmittel kostenlos anfordern kannst. Wie Dir unsere Übersicht zeigt, kann sich das Sortiment bei den einzelnen Anbietern etwas unterscheiden. Eine detaillierte Pflegehilfsmittel-Liste mit den verfügbaren Produkten findest Du direkt auf der Webseite des jeweiligen Onlineshops. Dort kannst Du Deine Pflegehilfsmittel-Box mit wenigen Klicks bestellen. Damit der Lieferdienst mit der Pflegekasse abrechnen kann, sind nur ein paar Angaben zu Deinem pflegebedürftigen Angehörigen nötig.

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  • Einmalhandschuhe
  • Flächendesinfektion
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  • Desinfektionstücher
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  • Windeln, Einlagen, Pants, Vorlagen
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Wann habe ich Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

Wann man Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel hat, regelt das Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) Es müssen insgesamt drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Anerkannter Pflegegrad: Bei Deinem pflegebedürftigen Angehörigen muss ein Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vorliegen. Falls das nicht der Fall ist, musst Du zuerst bei der zuständigen Pflegeversicherung einen Pflegegrad beantragen. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) prüft dann den Pflegebedarf und bescheinigt den Pflegegrad. Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse hast Du frühestens ab dem Monat, in dem Du den Antrag gestellt hast.
  • Pflege im häuslichen Umfeld: Der Pflegebedürftige muss zu Hause gepflegt werden, nicht im Pflegeheim. Auch Wohngemeinschaften oder Einrichtungen für betreutes Wohnen zählen als "häusliches Umfeld".
  • Pflege durch Angehörige oder Pflegedienst: Anspruch auf Pflegehilfsmittel hat man nur, wenn sich eine Privatperson oder ein ambulanter Pflegedienst um den Pflegebedürftigen kümmert. Neben Familienangehörigen kommen auch Freunde, Bekannte oder Nachbarn in Frage.

Sind diese drei Bedingungen erfüllt, dann bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" im Wert von 40 Euro monatlich. Bei privaten Pflegeversicherungen ist der Anspruch unterschiedlich geregelt - entscheidend ist, was genau im Versicherungsvertrag steht.

Auslaufende Sonderregelung: Aufgrund der Coronavirus-Epidemie wurde der monatliche Pauschalbetrag um 20 Euro auf insgesamt 60 Euro bis zum 31. März 2022 erhöht.

Dein Angehöriger hat keinen anerkannten Pflegegrad? Unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen auch gesetzliche Krankenversicherungen Hilfsmittel in der Pflege. Dafür brauchst Du in der Regel eine Verordnung vom Arzt.

Was zählt als Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind im Sinne des Gesetzgebers (§ 40 Abs. 1 SGB XI) Produkte, die entweder:

  • die Pflege erleichtern
  • die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder
  • dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung ermöglichen

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • Technische Pflegehilfsmittel: Dazu zählen beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen oder Notrufsysteme. Diese Hilfsmittel werden von der Pflegeversicherung oft nur leihweise zur Verfügung gestellt. Werden sie dem Pflegebedürftigen überlassen, dann ist meist ein Selbstbehalt von 10 Prozent (maximal 25 Euro) zu leisten.
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Das sind Hilfsmittel, die man normalerweise nur einmal verwendet und anschließend entsorgt, wie beispielsweise Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Man muss sie also laufend neu anschaffen. Die Pflegeversicherung erstattet monatlich pauschal 40 Euro für diese Pflegehilfsmittel. Kommst Du damit nicht aus, musst Du die Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen.

Welche Produkte dazu zählen, ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel sind in der Produktgruppe 54 zusammengefasst. Technische Pflegehilfsmittel finden sich in den Produktgruppen 50 - 52.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die Pflegeversicherung?

In der folgenden Pflegehilfsmittel-Liste findest Du typische Produkte, die von der Pflegeversicherung im Rahmen der 40-Euro-Pauschale bezahlt werden. Was genau Du brauchst, hängt von Eurer individuellen Situation ab. Die Lieferdienste bieten Dir eine Auswahl an fertig zusammengestellten Paketen an. Alternativ kannst Du Dir Deine Pflegehilfsmittel-Box im Wert von 40 Euro bei den meisten Anbietern auch selbst zusammenstellen.

Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen - auch Bettschutzauflagen genannt - halten das Bett sauber und trocken. Die Oberseite besteht meist aus einer saugstarken Vliesschicht, einem Zellstoff- oder Zellulose-Gemisch. Das Material fühlt sich angenehm weich an, bindet Flüssigkeit zuverlässig und ist hautfreundlich. Die Unterseite besteht aus einem flüssigkeitsundurchlässigen Material wie Polyester. Dadurch werden Matratze und Bettwäsche vor Nässe und Verunreinigungen geschützt. Bettschutzeinlagen sind sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person bettlägerig und / oder inkontinent ist. Sie können auch zusammen mit anderen Inkontinenzprodukten wie Slips und Einlagen genutzt werden.

Einmal-Bettschutzeinlagen werden nach dem Gebrauch entsorgt. Das reduziert den Arbeitsaufwand, sorgt aber für ein relativ hohes Müllaufkommen. Alternativ gibt es waschbare Einlagen zum Mehrfach-Gebrauch, die meist höherwertig verarbeitet sind. Auch wenn diese streng genommen nicht "zum Verbrauch bestimmt" sind, erstatten viele Pflegekassen die Kosten für ein bis drei waschbare Schutzeinlagen pro Jahr. Die meisten Pflegemittel-Lieferdienste haben auch Mehrfach-Bettschutzeinlagen im Sortiment und kümmern sich um die Kostenübernahme.

Schutzschürzen

Schutzschürzen für den Einmalgebrauch bestehen aus einem dünnen, strapazierfähigen und flüssigkeitsundurchlässigen Folienmaterial. Man verwendet sie beim Baden und Waschen, der Intimpflege oder bei Wundversorgungen, um die eigene Kleidung vor Verunreinigungen und Keimen zu schützen. Nach dem Gebrauch werden sie einfach entsorgt.

Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe sind eines der wichtigsten Hilfsmittel in der Pflege. Die Hände kommen im Alltag mit vielen Keimen in Berührung, daher geht von ihnen eine besonders große Infektionsgefahr aus. Einmalhandschuhe erfüllen gleich zwei wichtige Funktionen: Einerseits schützen sie den Pflegebedürftigen vor Krankheitskeimen, die gerade für ältere oder immungeschwächte Personen eine große Gefahr darstellen. Andererseits dienen sie auch als Schutz für die Pflegeperson selbst und verhindern, dass Keime auf andere Familienangehörige wie Kinder übertragen werden.

Einmalhandschuhe werden meist aus unterschiedlichen Materialien angeboten. Falls Du eine Latex-Allergie hast, dann achte auf latexfreie Produkte aus Vinyl oder Nitril.

Desinfektionsmittel für die Hände

Einmalhandschuhe können manchmal störend sein, denn bei vielen Pflegetätigkeiten ist Fingerspitzengefühl gefragt. In solchen Fällen ist es sinnvoll, ein Hand-Desinfektionsmittel zu verwenden. Diese gebrauchsfertigen Lösungen wirken gegen Bakterien, Viren und Pilze und verhindern so die Übertragung von Krankheitserregern. Hochwertige Produkte sind parfümfrei und enthalten zusätzlich meist rückfettende Inhaltsstoffe, die die Haut vor Austrocknung zu schützen. Damit Hand-Desinfektionsmittel ihren Zweck erfüllen, ist es wichtig, gründlich vorzugehen und Daumen, Fingerzwischenräume sowie Handrücken nicht zu vergessen!

Desinfektionsmittel für Flächen

Flächen-Desinfektionsmittel verwendet man überall dort, wo sich Keime an Oberflächen festsetzen können: im Bad, auf der Toilette oder zur Reinigung von Bettgestell und Möbeln. Denn normale Haushaltsreiniger machen zwar optisch sauber, wirken aber nicht oder nur unzureichend gegen Keime wie Bakterien und Viren. Bei einer regelmäßigen Anwendung können Flächen-Desinfektionsmittel das Übertragungsrisiko verringern. Hochwertige Produkte wirken sehr spezifisch gegen Keime, sind dabei aber haut- und materialschonend.

Desinfektionstücher

Wenn es schnell gehen muss, sind Desinfektionstücher eine praktische Alternative zu flüssigen Desinfektionsmitteln. Man kann sie sowohl zur Handdesinfektion als auch für Gegenstände und Materialien einsetzen.

Mundschutz

Mundschutz-Artikel schützen vor Tröpfcheninfektionen beim Husten, Niesen oder Sprechen. Meist bestehen die Produkte aus mehreren Vliesschichten, welche die Atemluft filtern und so die Übertragung von Bakterien und anderen Umweltkeimen verhindern. Die Atmung wird bei hochwertigen Produkten nicht beeinträchtigt.

Es ist meist nicht nötig, bei der Pflege dauerhaft einen Mundschutz zu verwenden. Sinnvoll ist es dann, wenn entweder Du als pflegende Person erkältet bist oder der Pflegebedürftige selbst krank ist. Denn im engen Kontakt ist die Ansteckungsgefahr groß. Und: Für immungeschwächte Menschen können auch an sich harmlose Keime schnell zur Gefahr werden!

Inkontinenzartikel

Inkontinenzartikel wie Windeln, Einlagen oder Vorlagen sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis leider nicht gelistet. Sie werden von den Pflegekassen daher nicht im Rahmen der 40-Euro-Pauschale bezahlt. Trotzdem gibt es die Möglichkeit, die Kosten erstattet zu bekommen. Zuständig ist dafür allerdings die Krankenversicherung, nicht die Pflegeversicherung. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, brauchst Du ein Rezept vom Arzt. Du bekommst Inkontinenzprodukte ebenfalls über Onlineshops.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Wenn Du die Pauschale von 40 Euro für Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen willst, musst Du bei der Pflegeversicherung einen Antrag stellen. Du hast dabei zwei Möglichkeiten:

Antrag selbst stellen

Das Antragsprozedere kann von Pflegekasse zu Pflegekasse etwas unterschiedlich sein. In der Regel stellt die Pflegeversicherung vorgefertigte Formulare online oder als Vordruck zur Verfügung. Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten:

  • Vorauszahlung: Oft legt der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) bereits bei der Beantragung eines Pflegegrades fest, welche Pflegehilfsmittel benötigt werden. Dann wird Dir die 40-Euro-Pauschale meist am Monatsanfang regelmäßig überwiesen.
  • Rückwirkende Erstattung: Auch wenn im MDK-Gutachten nichts ausdrücklich vermerkt ist, kannst Du nachträglich die Kostenübernahme beantragen. Dazu musst Du neben den Antragsformularen die Quittung (Zahlungsbeleg) für die Pflegehilfsmittel einreichen. Die Bearbeitung des Antrags durch die Pflegekasse dauert meist einige Wochen. Anschließend wird Dir das Geld überwiesen.

Antrag dem Online-Lieferdienst überlassen

Bequemer ist es, den Antrag bei der Pflegekasse einem der oben gelisteten Onlineshops zu überlassen. Dazu sind lediglich ein paar Angaben zur Pflegeversicherung und zur versicherten Person sowie eine Unterschrift nötig. Die Anbieter stellen dafür ein Online-Formular zur Verfügung. Nachdem Du es ausgefüllt hast, kümmert sich der Lieferdienst um alle nötigen Formalitäten. Du bekommst monatlich Deine Pflegehilfsmittel zugestellt und hast weiter nichts zu tun.

FAQs

Was fällt unter Pflegehilfsmittel?

Was genau unter "Pflegehilfsmittel" fällt, wird im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Dort sind in den Produktgruppen 50 bis 54 alle Pflegehilfsmittel angeführt, die durch die Pflegeversicherung oder die Krankenversicherung ganz oder teilweise übernommen werden.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • Technische Pflegehilfsmittel, die einmalig angeschafft werden (Produktgruppen 50 - 52): z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Toilettenstühle, Lagerungskissen
  • Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, die laufend angeschafft werden (Produktgruppe 54): z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen

Was sind Pflegemittel?

"Pflegemittel" sind eigentlich Produkte, mit denen man Materialien wie Holz, Leder oder Fußböden pflegt. Geht es um die Pflege von Menschen, dann sind in der Regel "Pflegehilfsmittel" gemeint. Das sind Produkte, die

  • Pflege erleichtern: z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen
  • Beschwerden lindern: z. B. Lagerungskissen, Dekubitus-Matratzen (Schutz vor Wundliegen)
  • dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung ermöglichen: z. B. Notrufsysteme

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?

"Pflegehilfsmittel" werden streng genommen nicht von der Krankenkasse bezahlt, sondern nur von der Pflegeversicherung. Die Krankenkasse bezahlt sogenannte "Hilfsmittel", wenn der Arzt dafür eine Verordnung ausstellt. Welche Hilfsmittel erstattungsfähig sind, wird durch den Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes festgelegt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Inkontinenzartikel
  • Rollstühle und Gehhilfen
  • Prothesen
  • Inhalationsgeräte
  • Bandagen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Matratzen zum Schutz vor Wundliegen (Dekubitus)

Im Hilfsmittelkatalog gibt es auch sogenannte "doppelfunktionale Hilfsmittel", bei denen die Kosten zwischen Pflegeversicherung und Krankenversicherung aufgeteilt werden. Dazu zählen etwa Bade- und Toilettenhilfen.

Was versteht man unter Pflegesachleistung?

Unter Pflegesachleistung versteht man Dienstleistungen durch einen Pflegedienst, die von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt wird, kommt die Pflegeversicherung beispielsweise für Hilfe im Haushalt oder für typische Pflegemaßnahmen wie Waschen, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang auf. Die Kosten rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegeversicherung ab.