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Elterngeld und ElterngeldPlus 2025: Antrag, Höhe & Voraussetzungen

Das Elterngeld gleicht einen Teil Deines Verdienstausfalls aus, wenn Du bei Deinem Kind zu Hause bleibst. Damit Du diese staatliche Leistung optimal nutzen kannst, solltest Du wissen, wie das Elterngeld funktioniert und wie sich die unterschiedlichen Formen von Elterngeld berechnen. Denn je nach Einkommen und Familiensituation kann die eine oder die andere Variante sinnvoller sein! Informiere Dich hier, wie viel Geld Du bekommst, ob das Elterngeld steuerfrei ist, und welche Unterlagen Du für den Elterngeldantrag bereit halten solltest.

Was ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ist zugleich eine Lohnersatzleistung und eine Sozialleistung. Der Staat ersetzt Dir als Elternteil einen Teil Deines wegfallenden Arbeitslohns, wenn Du bei Deinem Baby oder Kleinkind zu Hause bleibst. Einen Antrag auf Elterngeld können aber auch Mütter und Väter stellen, die vorher nicht gearbeitet haben, wie Hausfrauen und Hausmänner, Arbeitslose oder Studenten.

Die gesetzliche Grundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das seit 01.01.2007 in Kraft ist.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben sorgeberechtigte Mütter und Väter, wenn sie mit dem Kind im gleichen Haushalt zusammenleben und es selbst betreuen. Ob Du vorher gearbeitet hast oder nicht, ist dabei egal. Es spielt auch keine Rolle, ob Du mit dem anderen Elternteil zusammenlebst oder Alleinerzieher bist. Falls ihr getrennt seid, muss Dein Kind allerdings mindestens ein Drittel der Zeit bei Dir wohnen - sonst gilt der andere Elternteil als Alleinerzieher.

Damit Du Elterngeld beantragen kannst, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Maximal 32 Arbeitsstunden / Woche: Du musst nicht ganz bei Deinem Kind zu Hause bleiben, sondern kannst auch Teilzeit arbeiten - bis höchstens 32 Stunden pro Woche. Das Elterngeld wird bei einer Teilzeit-Arbeit aber geringer ausfallen.
  • Maximal 300.000 Euro Einkommen / Jahr: Als Elternpaar dürft ihr vor der Geburt des Kindes höchstens 300.000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen lukriert haben. Für Alleinerziehende reduziert sich die Einkommensgrenze auf 250.000 Euro.
  • Dauerhafter Wohnsitz in Deutschland: Du kannst nicht nur als Deutsche/r, sondern auch als Ausländer Elterngeld beantragen. Dazu brauchst Du aber einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland. Bist Du aus einem EU-Staat oder der Schweiz, gibt es normalerweise keine Probleme. Wenn Du in Deutschland nur Asyl genießt, ein Studentenvisum oder eine befristete Arbeitsgenehmigung hast, kannst Du wahrscheinlich kein Elterngeld beantragen.

Du kannst übrigens nicht nur für ein leibliches Kind einen Antrag auf Elterngeld stellen. Anspruchsberechtigt sind auch:

  • Stiefeltern, die das Kind ihres Ehe- oder Lebenspartners betreuen
  • Adoptiveltern (auch schon während des Adoptionsverfahrens)
  • andere Familienangehörige, wenn die Eltern verstorben, behindert oder schwer krank sind

Lediglich für ein Pflegekind kannst Du keinen Elterngeldantrag stellen. Dafür gibt es in diesem Fall andere Leistungen vom Jugendamt.

Welche Formen von Elterngeld gibt es?

Im Jahr 2015 wurden zusätzlich zum "normalen" Basiselterngeld das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus eingeführt. Seither gibt drei Formen von Elterngeld, die sich in der Höhe und der Bezugsdauer unterscheiden.

Basiselterngeld (klassisches Elterngeld)

Das Basiselterngeld gibt es für insgesamt 12 bis 14 Monate: Die Anspruchsdauer beträgt 12 Monate, wenn nur Du beim Kind zu Hause bleibst und Dein Partner keinen Elterngeldantrag stellt. Falls Du Dir mit Deinem Partner die Kinderbetreuung teilst, gibt es 2 weitere Partnermonate. Damit habt ihr insgesamt 14 Monate Anspruch auf Basiselterngeld.

Diese 14 Monate könnt ihr ganz nach Wunsch aufteilen, solange jeder von euch mindestens 2 Monate Basiselterngeld beantragt. Ihr könnt auch beide zugleich Basiselterngeld beziehen. Dann werden aber in 1 Monat zusammen 2 Monate Basiselterngeld verbraucht.

Wenn Du alleinerziehend bist, bekommst Du die beiden Partnermonate gutgeschrieben und kannst genauso wie Paare 14 Monate lang das Basiselterngeld in Anspruch nehmen.

Elterngeld Plus

Beim Elterngeld Plus verdoppelt sich die Bezugszeit, während sich die Elterngeld-Höhe verringert. Das funktioniert so: Du kannst 1 Monat Basiselterngeld in 2 Monate Elterngeld Plus umwandeln. Insgesamt verlängert sich damit der Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate.

Wenn Du nach der Geburt kein Einkommen hast, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Du bekommst also den gleichen Betrag, nur über einen längeren Zeitraum gestreckt. Wenn Du während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeitest, kann das Elterngeld Plus hingegen nahezu gleich hoch sein wie das Basiselterngeld und Du bekommst in Summe mehr staatliche Unterstützung. - Wie sich die unterschiedlichen Varianten von Elterngeld berechnen, erklären wir Dir weiter unten in diesem Artikel.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus steht euch zu, wenn ihr euch die Kinderbetreuung teilt. Die Voraussetzung ist, dass ihr beide zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeitet. Dann bekommt jeder von euch 4 weitere Monate lang Elterngeld Plus. Wichtig ist: Es muss sich dabei um 2 - 4 aufeinanderfolgende Monate handeln. Die Partnerschaftsbonus-Monate lassen sich nicht splitten.

Die Arbeitszeit wird dabei auf monatlicher Basis berechnet. Es ist kein Problem, wenn ihr in einzelnen Wochen mehr oder weniger arbeitet, solange sich im Monatsschnitt 24 bis 32 Wochenstunden ergeben.

Wenn Du alleinerziehend bist, kannst Du den Partnerschaftsbonus trotzdem nutzen. Die einzige Voraussetzung ist, dass Du 2 - 4 Monate durchgehend zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeitest.

Kombination der Elterngeld-Varianten

Die drei Varianten Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus lassen sich miteinander kombinieren: Bei den ersten beiden Varianten kannst Du Monat für Monat entscheiden, ob Du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beziehen willst. Und ihr könnt nicht nur abwechselnd, sondern auch beide zugleich einen Antrag auf Elterngeld stellen.

Beispiel

In den ersten 4 Monaten bezieht die Mutter Basiselterngeld, in den Monaten 5 bis 8 der Vater. Damit sind 8 von 14 Monaten Basiselterngeld verbraucht. Die restlichen 6 Basiselterngeld-Monate möchte das Paar in Elterngeld Plus umwandeln. So stehen insgesamt noch 12 Monate zur Verfügung. Vater und Mutter stellen nun zugleich für jeweils 6 Monate einen Antrag auf Elterngeld Plus. Anschließend können sie noch 4 Partnerschaftsbonus-Monate in Anspruch nehmen, wenn sie in dieser Zeit beide zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Welche Kombination und Abfolge sinnvoll ist, hängt ganz von der individuellen Einkommenssituation ab und davon, wie ihr euch die Kinderbetreuung aufteilen wollt. Am besten prüft ihr mehrere Optionen und rechnet sie im Detail durch. Um das Elterngeld zu berechnen, stellt das Familienministerium (BMFSFJ) auf seiner Webseite einen Online-Rechner zur Verfügung.

Die wichtigsten Einschränkungen, die ihr bei der Planung beachten müsst, sind die:

Basiselterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat

Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes kann man nur noch Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

Partnerschaftsbonus nur gemeinsam und durchgehend

Die 4 Partnerschaftsbonus-Monate müsst ihr am Stück in Anspruch nehmen, sie lassen sich nicht aufteilen. Und ihr könnt den Bonus nur beide gemeinsam zur gleichen Zeit nutzen.

Keine Unterbrechung nach 14. Lebensmonat

Vor dem 14. Lebensmonat des Kindes könnt Ihr den Bezug auch unterbrechen und danach wieder fortsetzen. Nach dem 14. Lebensmonat muss dagegen immer mindestens ein Partner Elterngeld beziehen. Sonst verliert ihr den Anspruch und könnt danach gar keines mehr bekommen.

Wie kann ich Elterngeld beantragen?

Für den Elterngeldantrag ist die Elterngeldstelle im jeweiligen Bundesland zuständig. Denke daran, rechtzeitig Elterngeld zu beantragen, am besten unmittelbar nach der Geburt! Das Geld wird für höchstens 3 Monate rückwirkend ausbezahlt.

Den Elterngeldantrag musst Du schriftlich stellen. In einigen Bundesländern kann man das Formular auch online ausfüllen - das Angebot soll schrittweise auf alle Bundesländer erweitert werden. Und so funktioniert es:

Elterngeld beantragen mit Formular

Die klassischen Papierformulare liegen bei den Elterngeldstellen sowie den Krankenkassen, Gemeinden und Geburtenstationen von Spitälern auf. Im Antragsformular gibst Du neben Deinen persönlichen Daten an, für welchen Zeitraum Du welche Variante von Elterngeld beantragen möchtest. Du willst während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten? Auch dazu musst Du nähere Angaben machen. Falls ihr beide sorgeberechtigt sind, ist eine Unterschrift des anderen Elternteils erforderlich.

Den ausgefüllten Elterngeldantrag - inklusive aller nötigen Unterlagen - kannst Du entweder per Post verschicken oder persönlich bei der zuständigen Elterngeldstelle abgeben.

Digitaler Elterngeldantrag

Ein Elterngeldantrag über ein Online-Formular ist derzeit (Stand April 2025) in folgenden Bundesländern möglich:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Die restlichen Bundesländer sollen in Kürze folgen. Um online Elterngeld zu beantragen, musst Du Dich zunächst bei dem System ElterngeldDigital registrieren. Anschließend führt Dich ein digitaler Antragsassistent durch das Formular und kontrolliert, ob Deine Angaben vollständig und richtig sind. Derzeit musst Du das ausgefüllte Formular noch ausdrucken und per Post versenden. Bald soll aber auch eine digitale Übermittlung möglich sein.

Erforderliche Unterlagen

Egal ob klassischer oder digitaler Elterngeldantrag - diese Unterlagen musst Du dem Formular in Kopie beilegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausweispapiere der Eltern
  • Nachweise über das Einkommen in den letzten 12 Monaten (Gehaltszettel, Steuerbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld oder Renten)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Deine Arbeitszeiten
  • Nachweis über die Höhe des Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse
  • Nachweis über eventuellen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die genaue Elterngeld-Höhe ist von der Einkommens- und Familiensituation abhängig. Es gelten folgende Ober- und Untergrenzen (brutto = netto, denn Elterngeld ist steuerfrei):

  • Basiselterngeld: mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro
  • Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus: mindestens 150 Euro, maximal 900 Euro

Der Mindestbetrag von 300 bzw. 150 Euro steht Dir unabhängig davon zu, ob Du vorher gearbeitet oder irgendeine Art von Einkommen gehabt hast. Einen höheren Betrag bekommst Du, wenn Du vorher gearbeitet hast und während Deiner Elternzeit weniger Geld verdienst bzw. gar kein Einkommen hast. Das Elterngeld wird auch aufgestockt, wenn Du mehrere Kinder hast oder Mehrlinge bekommst.

Wichtig zu verstehen ist: Die staatliche Leistung soll den Einkommensverlust ausgleichen. Daher ist nicht Dein absolutes Einkommen entscheidend, sondern der Unterschied zwischen dem Einkommen vor und während der Elternzeit. Gibt es keinen Einkommensverlust, dann bekommst Du nur den Mindestbetrag. Das gilt z.B. auch, wenn Du schon vor der Geburt Deines Kindes teilzeitbeschäftigt warst und danach weiter in Teilzeit arbeitest (und das Gleiche verdienst).

Wie sich die unterschiedlichen Varianten von Elterngeld berechnen, erklären wir Dir im Folgenden genauer.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Um das Elterngeld zu berechnen, wird im ersten Schritt Dein Einkommen vor der Geburt bestimmt. Im zweiten Schritt wird Dein Einkommensverlust ermittelt. Außerdem berücksichtigt die Elterngeldstelle, ob Du bereits weitere Kinder hast. Falls Du andere Sozialleistungen beziehst, kann es sein, dass sie mit dem Elterngeld verrechnet werden. Hier erklären wir Dir,

  • was genau als Einkommen zählt
  • wie sich die unterschiedlichen Varianten von Elterngeld berechnen
  • welche Zuschläge es für Geschwister gibt
  • was zu beachten ist, wenn Du bereits andere Sozialleistungen bekommst

Schritt 1: Berechnung der Einkommensgrundlage

Um Dein Einkommen vor der Geburt zu bestimmen, legt die Elterngeldstelle einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Geburt fest. Das ist der sogenannte Bemessungszeitraum. In diesem Zeitraum bestimmt sie Dein Netto-Einkommen. Weil dabei vereinfachte Regeln gelten, muss das nicht unbedingt dem Netto-Lohn auf Deinem Gehaltszettel entsprechen!

Unselbstständig Beschäftigte

Bei unselbstständigen Arbeitnehmern gilt als Bemessungszeitraum:

  • für Mütter: die 12 Monate vor dem Kalendermonat, in dem Dein Mutterschutz begonnen hat
  • für Väter: die 12 Monate vor dem Kalendermonat, in dem Dein Kind geboren wurde

Wenn Du während dieser 12 Monate Elterngeld für ein Geschwisterkind im Alter von bis zu 14 Monaten bezogen hast, dann werden die betreffenden Monate ausgeklammert. Dasselbe gilt, wenn Du wegen der Schwangerschaft krank warst und deshalb weniger Einkommen hattest. Die Elterngeldstelle berücksichtigt dann stattdessen die Monate davor, in denen Du Dein übliches Einkommen bezogen hast.

Um das Elterngeld zu berechnen, wird Dein gesamtes Brutto-Einkommen in den 12 Monaten bestimmt. Dabei zählt nur das Gehalt, das Dir Dein Arbeitgeber laufend auszahlt! Nicht berücksichtigt werden:

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Einmalzahlungen wie Provisionen, Trinkgelder, Abfindungen
  • Leistungen wie ALG I, ALG II (Hartz IV), Krankengeld, Renten
  • BAföG und Stipendien
  • Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung

Das gesamte Brutto-Einkommen aus dem Bemessungszeitraum wird anschließend durch 12 geteilt, um ein durchschnittliches Monatseinkommen zu ermitteln. Von diesem Monatseinkommen wird Folgendes abgezogen:

  • eine Werbungskosten-Pauschale von 83,33 Euro pro Monat
  • eine Pauschale für Sozialabgaben
  • eine Pauschale für Steuern

Das Ergebnis ist Dein Netto-Einkommen, das zugrunde gelegt wird, um die verschiedenen Varianten von Elterngeld zu berechnen.

Selbstständige und Freiberufler

Wenn Du selbstständig bist, zählen als Bemessungsgrundlage nicht die 12 Monate unmittelbar vor dem Mutterschutz bzw. der Geburt. Stattdessen wird der letzte Veranlagungszeitraum berücksichtigt. Das ist der Zeitraum, für den Du die letzte Steuererklärung gemacht hast. Normalerweise handelt es sich dabei um ein Kalenderjahr.

Das bedeutet: Das angefangene Jahr unmittelbar vor der Geburt zählt bei Deinem Elterngeldantrag nicht. Es nützt Dir also nichts, in den Monaten vor der Geburt besonders viel zu arbeiten, um eine höhere Einkommensgrundlage zu haben.

Genauso wie bei Arbeitnehmern bleiben Monate ausgeklammert, in denen Du einen Elterngeldantrag für ein Geschwisterkind gestellt hast oder aufgrund der Schwangerschaft krank warst.

Schritt 2: Anspruch auf Elterngeld berechnen

Im nächsten Schritt wird die Elterngeldstelle auf der Basis Deines Netto-Einkommens Deinen Anspruch auf Elterngeld berechnen. Dabei kommt es darauf an, welche Variante von Elterngeld Du beantragen möchtest:

Basiselterngeld

Beim Basiselterngeld kannst Du zwischen 65 und 100 Prozent Deines Netto-Einkommens erhalten, das nach der Geburt wegfällt. Der genaue Prozentsatz hängt von der Höhe Deines Einkommensverlusts ab:

  • weniger als 1.000 Euro Einkommensverlust: Das Basiselterngeld beträgt zwischen 67 und 100 Prozent des Einkommens, das wegfällt. Bei genau 1.000 Euro sind es 67 Prozent. Pro 2 Euro weniger steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro sind es somit 67,1 %; bei 996 Euro sind es 67,2 %; bei 994 Euro sind es 67,3 %; usw.
  • zwischen 1.000 und 1.200 Euro Einkommensverlust: Das Basiselterngeld beträgt genau 67 % des Einkommens, das wegfällt.
  • zwischen 1.200 und 1.240 Euro Einkommensverlust: Der Prozentsatz wird schrittweise von 67 % auf 65 % reduziert. Bei 1.202 Euro bekommst Du 66,9 %; bei 1.204 Euro bekommst Du 66,8 %; bei 1.206 Euro bekommst Du 66,7 %; usw.
  • zwischen 1.240 und 2.770 Euro Einkommensverlust: Das Basiselterngeld beträgt genau 65 % des Einkommens, das wegfällt.
  • mehr als 2.770 Euro Einkommensverlust: Bei 2.770 Euro ist mit dem Prozentsatz von 65 % der Höchstbetrag (1.800 Euro) erreicht. Auch bei einem höheren Einkommensverlust werden maximal 1.800 Euro Basiselterngeld ausbezahlt.

Wenn Du nach der Arbeit ganz zu Hause bleibst und nicht arbeitest, dann entspricht der Einkommensverlust dem Einkommen, das Du vorher gehabt hast. Wenn Du dagegen teilzeitbeschäftigt bist und in der Elternzeit Geld verdienst, dann wird es mit Deinem früheren Einkommen verrechnet. Wie das funktioniert, zeigen wir Dir anhand von 2 Beispielen:

Beispiel 1: Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt

Maria hat vor der Geburt ihres Sohnes Florian 2.200 Euro netto im Monat verdient. Nach der Geburt bleibt sie zu Hause und hat kein Einkommen. Damit beträgt ihr Einkommensverlust 2.200 Euro. Wenn Sie Basiselterngeld beantragt, bekommt sie Elterngeld in der Höhe von 1.430 Euro (65 % von 2.200 Euro).

Beispiel 2: Basiselterngeld mit Einkommen nach der Geburt

Nach 6 Monaten entscheidet sich Maria in ihrer Elternzeit Geld zu verdienen und arbeitet zunächst in Teilzeit. Sie hat ein Einkommen von 900 Euro. Um das Elterngeld zu berechnen, zieht die Elterngeldstelle ihren Einkommensverlust heran, also den Unterschied zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt:

2.200 Euro minus 900 Euro = 1.300 Euro

Stellt Maria erneut einen Antrag auf Elterngeld in der Basisvariante, dann bekommt sie 65 % von 1.300 Euro, also 845 Euro. Das sind 585 Euro weniger als in den Monaten, in denen sie zu Hause geblieben ist. Insgesamt kommt sie auf ein monatliches Einkommen von 1.745 Euro (900 Euro + 845 Euro). Sie hat nur 315 Euro mehr als in den Monaten davor zur Verfügung, als sie nicht gearbeitet hat. Wählt man das klassische Elterngeld, ist eine Teilzeit-Beschäftigung daher oft unattraktiv.

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Beim Elterngeld Plus verdoppelt sich der Bezugszeitraum, während sich die Höhe des Elterngeldes verringert. Die individuelle Berechnung funktioniert zunächst genauso wie beim Basiselterngeld. Das Elterngeld Plus kann aber maximal die Hälfte dessen sein, was Du als Basiselterngeld bekommen würdest, wenn Du kein Einkommen hättest. Diese Obergrenze nennt man "Deckelungsbetrag".

Was das konkret bedeutet, zeigen Dir die folgenden Beispiel-Rechnungen:

Beispiel 1: Elterngeld Plus ohne Einkommen nach der Geburt

Maria hat einen Anspruch auf Basiselterngeld in der Höhe von 1.430 Euro (65 % von 2.200). Das Elterngeld Plus ist die Hälfte davon, also 715 Euro. Diesen Betrag bekommt Maria doppelt so lang. Insgesamt gibt es also bei beiden Varianten in der Elternzeit das gleiche Geld, nur über einen anderen Zeitraum verteilt.

Beispiel 2: Elterngeld Plus mit Einkommen nach der Geburt

Maria beginnt wieder zu arbeiten und stellt einen Antrag auf Elterngeld Plus. Zunächst wird wieder ihr Einkommensverlust berechnet. Dieser beträgt 1.300 Euro (2.200 Euro - 900 Euro). 65 % davon wären 845 Euro. Diesen Betrag bekommt Maria aber nicht voll ausgezahlt, weil der Deckelungsbetrag bei 715 Euro liegt (die Hälfte ihres Anspruches auf Basiselterngeld ohne Einkommen). Dafür kann sie das Elterngeld Plus doppelt so lange beziehen wie das Basiselterngeld.

Beim Basiselterngeld plus Teilzeitarbeit würde Maria insgesamt 12 Monate x 845 Euro = 10.140 Euro bekommen.

Stellt Maria einen Antrag auf Elterngeld Plus, dann sind es dagegen 24 Monate x 715 Euro = 17.160 Euro. Sie bekommt also insgesamt 7.020 Euro mehr vom Staat.

Wenn Du während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten willst, ist es somit oft besser, einen Antrag auf Elterngeld Plus zu stellen.

Schritt 3: Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag

Leben mehrere Kinder in Deinem Haushalt, dann kannst Du wahrscheinlich auch mehr Elterngeld beantragen!

Geschwisterbonus

Anspruch auf den Geschwisterbonus hast Du mit

  • mindestens 1 weiterem Kind unter 3 Jahren, oder
  • mindestens 2 weiteren Kindern unter 6 Jahren, oder
  • mindestens 1 behinderten Kind unter 14 Jahren

Du kannst in diesem Fall um 10 Prozent mehr Elterngeld beantragen. Mindestens beträgt der Zuschlag 75 Euro beim Basiselterngeld und 37,50 Euro bei der Plus-Variante. Die möglichen Höchstbeträge steigen entsprechend auf 1.980 Euro (Basiselterngeld) bzw. 990 Euro (Elterngeld Plus).

Mehrlingszuschlag

Bei Zwillingen gibt es einen Zuschlag von 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (Plus-Variante). Außerdem werden die Höchstbeträge auf 2.100 Euro (Basiselterngeld) bzw. 1.050 Euro (Plus-Variante) angehoben. Bei Drillingen verdoppelt sich der Zuschlag, bei Vierlingen verdreifacht er sich usw.

Schritt 4: Anrechnung von Sozialleistungen und anderen Ersatzleistungen

Wenn Du bereits andere Sozial- oder Entgeltersatzleistungen bekommst, kannst Du zwar trotzdem Elterngeld beantragen. Oft wird dann aber eine der beiden Leistungen gekürzt. Dabei kommt es auf die genau Art der Leistung an:

Mutterschaftsgeld

Falls Du vor der Geburt gearbeitet hast und gesetzlich krankenversichert bist, erhältst Du 8 bis 18 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und / oder Deinem Arbeitgeber. Das Mutterschaftsgeld ist normalerweise fast so hoch wie Dein früheres Gehalt. Es wird auf Deinen Elterngeldanspruch angerechnet. Das heißt, Du bekommst nur Mutterschaftsgeld und kein zusätzliches Elterngeld. Trotzdem gelten die entsprechenden Elterngeldmonate als verbraucht, der Bezugszeitraum verlängert sich durch das Mutterschaftsgeld nicht.

Arbeitslosengeld I

Wenn Du vor Deinem Elterngeldantrag arbeitslos wirst, bedeutet das für Dich, dass Du in der Elternzeit weniger Geld bekommst. Denn: Das ALG I wird nicht als Erwerbseinkommen gezählt. Es bleibt bei der Berechnung Deines Elterngeld-Anspruches außen vor und Deine Einkommensgrundlage im Bemessungszeitraum sinkt.

Nach der Geburt hast Du 2 Möglichkeiten:

Arbeitslosengeld I und Elterngeld beantragen

Du kannst beide Leistungen parallel beziehen. Das Elterngeld wird dabei aber auf das ALG I angerechnet. Du bekommst zusätzlich zum ALG I den Mindestbetrag von 300 bzw. 150 Euro.

Bei dieser Variante musst Du aber weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen! Das Jobcenter darf Dich für 15 bis 30 Wochenstunden vermitteln. Du solltest somit die Möglichkeit zu einer Kinderbetreuung haben.

Nur Elterngeld beantragen

Alternativ kannst Du Deinen Anspruch auf ALG I aussetzen und ausschließlich Elterngeld beantragen. Das ist oft sinnvoll, wenn Du erst ganz kurz vor der Geburt bzw. dem Mutterschutz arbeitslos geworden bist und sich daher Dein Elterngeldanspruch nur wenig verringert. Bei dieser Variante musst Du aber darauf achten, dass Du weiter krankenversichert bleibst - z.B. über Deinen Partner.

Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialhilfe

Wenn Du Hartz IV oder Sozialhilfe bekommst, kannst Du zwar trotzdem einen Elterngeldantrag stellen. Allerdings wird Dir das Elterngeld in voller Höhe auf Hartz IV oder Sozialhilfe angerechnet. Faktisch bekommst Du dann nicht mehr Geld als vorher.

Eine Ausnahme gilt, wenn Du vor Deinem Elterngeldantrag gearbeitet hast, beispielsweise in einem Minijob. Dann steht Dir ein Freibetrag zu. Diesen Betrag bekommst Du zusätzlich zu Hartz IV oder Sozialhilfe. Der Freibetrag ist so hoch wie Dein früherer Arbeitslohn, höchstens aber 300 Euro.

BAföG und Wohngeld

Auch als BAföG oder Wohngeld-Bezieher kannst Du Elterngeld beantragen, das aber bis auf den Mindestbetrag auf Deinen BAföG- oder Wohngeld-Anspruch angerechnet wird. Faktisch bekommst Du genauso wie vorher BAföG oder Wohngeld und zusätzlich den Mindestbetrag von 300 bzw. 150 Euro monatlich.

Andere Entgeltersatzleistungen

Elterngeld beantragen kannst Du auch zusätzlich zu anderen sogenannten Ersatzleistungen wie

  • Krankengeld
  • Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Kurzarbeitergeld
  • Gründungszuschuss

Du bekommst im Ergebnis immer die jeweilige Leistung in voller Höhe und zusätzlich den Mindestbetrag von 300 bzw. 150 Euro monatlich.

Was ist beim Thema Elterngeld und Steuern zu beachten?

Das Elterngeld ist steuerfrei. Du bekommst es in voller Höhe ausbezahlt und musst auf das Elterngeld keine Steuern zahlen.

Allerdings wird es bei der Berechnung Deines Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt. Es kann sein, dass sich in der Folge Dein persönlicher Steuersatz erhöht. Dann zahlst Du auf Dein restliches Einkommen mehr Steuern, auch wenn das Elterngeld steuerfrei bleibt.

Beachte, dass es immer erst im Nachhinein berechnet wird, ob das Elterngeld Deine Steuern erhöhen wird! Es kann daher zu einer Nachzahlung kommen.

Um während des Bezugs von Elterngeld Steuern zu sparen bzw. das Einkommen zu optimieren, kannst Du folgende Möglichkeiten prüfen:

Elterngeld Plus beantragen

Oft ist es besser einen Antrag auf Elterngeld Plus zu stellen, um einen höheren Steuersatz zu vermeiden. Dadurch bekommst Du das Geld über einen längeren Zeitraum gestreckt und das Einkommen erhöht sich in einem Kalenderjahr weniger stark.

Steuerklasse wechseln

Wenn Du verheiratet oder verpartnert bist, kann es auch sinnvoll sein, die Steuerklasse zu wechseln bzw. mit dem Partner zu tauschen. Derjenige von euch, der überwiegend in Elternzeit gehen will, sollte so bald wie möglich in die Steuerklasse III wechseln. Dadurch rutscht der andere automatisch in die Steuerklasse V. In der Steuerklasse III erhöht sich das Nettoeinkommen und Du bekommst später mehr Elterngeld. Die Steuern, die der andere Partner in der Steuerklasse V zahlt, fallen dafür höher aus. Insgesamt bleibt eure Steuerbelastung aber gleich. Was ihr zuerst zu viel an Steuern gezahlt habt, wird bei der Steuererklärung wieder gutgeschrieben.

FAQs

Wie hoch ist das Elterngeld?

Normalerweise erhält man Elterngeld in der Höhe von 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Einkommens. Dabei gelten die folgenden Mindest- und Höchstbeträge:

  • Basiselterngeld: mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro
  • Elterngeld Plus: mindestens 150 Euro, maximal 900 Euro

Weil das Elterngeld steuerfrei ist, handelt es sich um Netto-Beträge. Zuschläge für Geschwisterkinder oder Mehrlinge können die Mindest- und Höchstgrenzen erhöhen.

Wie berechnet man das Elterngeld?

Um das Elterngeld zu berechnen, wird zunächst das durchschnittliche Netto-Einkommen in den letzten 12 Monaten ermittelt. Anschließend wird der Einkommensverlust bestimmt - also der Unterschied im Einkommen vor und nach der Geburt. Um das Elterngeld zu berechnen, wird der Einkommensverlust mit einem Prozentsatz zwischen 65 und 100 % multipliziert. Der genau Prozentsatz hängt davon ab, wie viel Einkommen wegfällt.

Wie lange habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Wie lange Du Anspruch auf Elterngeld hast, hängt von der gewählten Variante ab:

  • Basiselterngeld: 12 Monate (wenn nur ein Elternteil einen Elterngeldantrag stellt) bzw. 14 Monate (wenn der Partner für mindestens 2 Monate einen Antrag auf Elterngeld stellt)
  • Elterngeld Plus: doppelt so lange wie Basiselterngeld (24 bis 28 Monate)
  • Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Monate, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten

Ist das Elterngeld eine Sozialleistung?

Ja, das Elterngeld ist (auch) eine Sozialleistung. Denn den Mindestbetrag bekommt man unabhängig davon, ob man vorher gearbeitet hat. Zugleich ist das Elterngeld eine sogenannte Entgeltersatzleistung, die das wegfallende Einkommen ausgleichen soll. Deshalb kann man umso mehr Elterngeld bekommen, je höher das Einkommen vorher war.