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Abfindungsrechner 2025: Jetzt Abfindung berechnen

Wenn sich Dein Chef von Dir trennen will und Du Deinen Job los wirst, kriegst Du zumindest eine Abfindung. Davon gehen jedenfalls viele Arbeitnehmer wie selbstverständlich aus. Aber stimmt das auch? Was genau ist eine Abfindung? Und gibt es einen Anspruch darauf?

Wo finde ich einen Abfindungsrechner?

Über das Formular kannst Du schnell und einfach in ein paar Eckpunkten Deinen Fall schildern. Du erhältst anschließend eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Abfindung, die Dir zusteht.


Wie wird die Abfindung berechnet?

Die Abfindung kann über die so genannte Faustformel berechnet werden. Maßgebliche Größen sind die Höhe des zuletzt gezahlten Monatsgehalts (brutto) und die Beschäftigungsdauer im Unternehmen. Allerdings werden unterschiedliche Formeln verwendet. Am weitesten verbreitet, ist folgende Formel:

Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit (in Jahren).

Diese Faustformel, um eine Abfindung zu berechnen, ist aber weder gesetzlich vorgegeben noch aus anderen Gründen bindend. Sie stellt lediglich eine Richtschnur dar. Je nach Lage der Dinge kann die Entschädigung, die ausgehandelt wird, weit darüber oder darunter liegen. Es muss immer die Sach- und Rechtslage des individuellen Falles betrachtet werden. Deswegen sind noch andere Dinge bedeutend, wie zum Beispiel:

  • Gibt es ausreichende Kündigungsgründe?
  • Wurden die sonstigen Voraussetzungen eingehalten?
  • Kann dies alles auch bewiesen werden?
  • Was sind die Folgen des Arbeitsplatzverlustes für den Arbeitnehmer?
  • Wie lange würde das Verfahren dauern?
  • Wie gut ist das Verhandlungsgeschick der Parteien bzw. ihrer Anwälte (oder sonstigen Vertreter) usw.

Die konkrete Höhe ist also (meistens) das Ergebnis einer mehr oder weniger langen Verhandlung mit dem Arbeitgeber und lässt sich kaum im Vorfeld korrekt bestimmen. Deswegen ist der Abfindungsrechner keine Wahl, um die zu erwartende Abfindung zu berechnen. Der Abfindungsrechner dient vor allem dazu ungefähr zu wissen, wieviel am Ende netto vom brutto übrigbleibt.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige und außerordentliche (Geld-) Leistung des Arbeitgebers, die als Entschädigung nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Sie geht also zwingend mit einer Kündigung einher und soll eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sein und die damit verbundenen finanziellen Nachteile ausgleichen.

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Insbesondere, wenn der Arbeitgeber rechtmäßig kündigt. Denn auch, wenn viele Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sie ihnen zusteht, gibt es keinen allgemeinen Rechtsanspruch darauf. Im Normalfall zahlt ein Arbeitgeber nur, wenn er rechtlich dazu verpflichtet ist. Oder, um einen langwierigen und unangenehmen Kündigungsprozess zu umgehen. Bei folgender Sachlage kannst Du jedoch eine Einmalzahlung erwarten:

betriebsbedingte Kündigung

Wird Dir aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, kannst Du eine Abfindung einfordern, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  1. Du hast Kündigungsschutz: das heißt, Du arbeitest schon länger als sechs Monate im Betrieb und dieser hat mindestens 10 Vollzeitbeschäftigte.
  2. Der Grund der Kündigung liegt im Betrieb: vielleicht gehen die Aufträge zurück, vielleicht braucht es eine notwendige Umstrukturierung oder es gibt andere betriebliche Ursachen. Wenn Du wegen Deines Verhaltens gekündigt wirst, hast Du kein Anrecht auf Entschädigung.

gerichtliche Auflösung des Arbeitsvertrags

Bei einer Abfindung geht es immer um den Aspekt, dass damit ein Nachteil ausgeglichen werden muss. Ziel ist es, den Arbeitsplatz behalten zu können. Wenn also der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, kannst Du diese gerichtlich anfechten und damit entweder Deinen Arbeitsplatz oder eine Entschädigung erkämpfen, die dann vom Amtsgericht festgesetzt wird. Mögliche gerichtliche Schritte sind:

  • Kündigungsschutzprozess: wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam war und es Dir als Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar ist, weiter bei Deinem Arbeitgeber zu arbeiten, legt das Gericht den Betrag fest, den der Arbeitgeber zahlen muss. Bei einem so genannten „Auflösungsurteil“ nehmen die Arbeitsgerichte meist zwischen einem Viertel bis zu einem halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr als Grundlage für die Berechnung. Diese Art der gerichtlichen Durchsetzung ist aber eher die Ausnahme.
  • Kündigungsschutzklage: Um den Arbeitgeber zu einer mehr oder weniger freiwilligen Zahlung zu veranlassen, wird meist ein Umweg gewählt: Der Arbeitnehmer klagt gegen die Kündigung, nutzt also die Kündigungsschutzklage. Um eine Niederlage vor Gericht zu vermeiden, schlägt der Arbeitgeber oft noch während des Prozesses einen Vergleich vor – also eine Zahlung gegen Rücknahme der Klage. Dies ist kein hundertprozentig sicherer Weg. Doch in vielen Fällen funktioniert diese Strategie.

Vergleich

Um eben diese oft langwierig Klage zu vermeiden, entscheiden sich viele Arbeitgeber demjenigen, dem sie kündigen wollen einen Auflösungsvergleich oder einfach nur Vergleich anzubieten. Dieser Vergleich regelt, dass der Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet und der Arbeitgeber im Gegenzug zahlt. Um hier eine gute Verhandlungsposition zu haben, solltest Du im Vorfeld Deine Abfindung berechnen. Vergleiche sind freiwillig. Niemand kann dazu gezwungen werden, weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber. Wichtig ist, dass Du nicht einfach unterschreibst, sondern Dir gegebenenfalls ein paar Tage Bedenkzeit gibst und Beratung zu Hilfe holst. Einfach zu unterschreiben kann sich nämlich nachteilig auf Deine Ansprüche auf das Arbeitslosengeld auswirken.

Tarifvertrag

In einigen Branchen sehen die Tarifverträge eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung vor. Welche Regelungen genau gelten, solltest Du beim Betriebsrat erfragen. Da der Arbeitgeber und der Betriebsrat darüber verhandeln, wie genau die Abfindung berechnet wird, gibt es viele verschiedene Berechnungsmethoden, die angewendet werden. Für den öffentlichen Dienst zum Beispiel ist über die Rationalisierungsschutztarifverträge vom 9. Januar 1987 die Höhe der Auszahlung genau geregelt. In diesem Fall wird nach Lebensalter und Beschäftigungsdauer differenziert.

Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, wie hoch Deine Abfindung sein würde, die Du in folgenden Fällen bekommen würdest:

  • bei Betriebsänderungen nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz: Dies wird dann relevant, wenn unter anderem der gesamte Betrieb oder wesentliche Betriebsteile stillgelegt werden. Dann hast Du als Arbeitnehmer Anspruch auf den so genannten Interessenausgleich.
  • Nachteilausgleich: wenn der Arbeitgeber bereits mit den Betriebsveränderungen beginnt, bevor ein Interessenausgleich stattgefunden hat. Dieser Ausgleich ist mit einer Abfindung vergleichbar und hat für den Arbeitgeber so etwas wie Sanktionierungscharakter.

Die im Sozialplan vereinbarte Ausgleichszahlung steht Dir als Mitarbeiter also in jedem Fall zu. Trotzdem kannst Du immer eine Kündigungsschutzklage einreichen und versuchen, im Rahmen des Prozesses noch eine höhere zu bekommen. Dein Arbeitgeber darf Dir aber den Verzicht auf eine Klage schmackhaft machen, indem er Prämien für jene anbietet, die auf eine Klage verzichten. Der Sozialplan entbindet den Arbeitgeber trotzdem nicht davon, die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten.

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Wenn Du eine Abfindung erhältst, musst Du diese grundsätzlich versteuern. Dafür sind sie immerhin nicht sozialabgabenpflichtig. Mit steigenden Einkünften erhöht sich hierzulande jedoch auch der Steuersatz. Wenn Du also eine hohe Zahlung erhältst, ist der Steuersatz durch das zusätzliche Gehalt besonders hoch. Um diesen Effekt zu mildern, gibt es aber die sogenannte Fünftelregelung. Und hier kommt der Abfindungsrechner ins Spiel. Denn mit dem Abfindungsrechner kannst Du ermitteln, wie hoch am Ende die Steuerlast ausfällt. Damit das Ergebnis ansatzweise korrekt ist, bedarf es folgender Angaben:

  • Steuerjahr
  • Abfindung
  • Jahresbruttoeinkommen
  • Entgeltersatzleistungen
  • Kirchensteuer
  • Ehegattensplitting

Aus all diesen Faktoren ermittelt der Abfindungsrechner, wieviel von der Ausgleichszahlung, die Du bekommst, übrigbleibt. Dabei wendet der Abfindungsrechner automatisch auch die Fünftelregelung an.

Welche Auswirkungen hat die Abfindung auf das Arbeitslosengeld?

Die Abfindung, egal wie hoch sie ausfällt, hat grundsätzlich keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld. Jedoch muss hier unterschieden werden.

  • Arbeitslosengeld I: Das Geld wird nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Einzige Ausnahme: Der Arbeitnehmer scheidet vorzeitig aus, da er sich mit dem Arbeitgeber darauf geeinigt hat, die ordentliche Kündigungsfrist nicht zu beachten. Dann bekommst Du kein Arbeitslosengeld bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Achte darauf bei Auflösungsverträgen.
  • Arbeitslosengeld II: Eine Abfindung, die Dir vor dem Antrag auf Hartz IV gezahlt wird, stellt Vermögen dar, für das es bei Hartz IV bestimmte Freibeträge gibt. Darüber hinaus bestehen gewisse Gestaltungsspielräume. Wenn Du jedoch während des Bezugs von Hartz 4 Deine Zahlung bekommst, wird diese nach einem Urteil des Bundessozialgerichts anders bewertet. Dann zählt sie als Einkommen und wird deswegen fast vollständig auf die Hartz IV-Leistung angerechnet.

FAQs

Wann hat man Recht auf Abfindung?

Man hat Recht auf Abfindung, wenn:

  • Ein Vergleich gemacht wurde und das gerichtlich oder außergerichtlich. Auf alle Fälle wurde über die Wirksamkeit der Kündigung oder des Aufhebungsvertrages entschieden.
  • Der Kündigungsschutz greift. Das heißt, dass Du nach § 1 des Kündigungschutzgesetzes (KSchG) einen Anspruch bei betriebsbedingter Kündigung hast.
  • ein Auflösungsurteil durch das Arbeitsgericht erfolgte. Wenn es also als unzumutbar erscheint, dass Du das Arbeitsverhältnis fortsetzt.
  • ein Tarifvertrag greift.
  • ein Sozialplan existiert.
  • ein Nachteilausgleich eingefordert werden kann. Wenn Du infolge einer mitbestimmungspflichtigen Betriebsänderung entlassen wirst und Dein Arbeitgeber sich nicht an die Absprachen mit dem Betriebsrat hält.

Wie berechne ich die Abfindung?

Die Abfindung kannst Du mit der Faustformel berechnen: pro Jahr der Betriebszugehörigkeit kannst Du mit einem halben bis maximal einem Bruttomonatsgehalt rechnen. Die Faustformel ist jedoch nicht bindend und stellt nur eine Richtlinie dar. Die tatsächliche Höhe hängt noch von weiteren Faktoren ab, die mit dem individuellen Fall zusammenhängen. Grundsätzlich gilt: Je größer die Chance ist, dass die Kündigung gerichtlich nicht wirksam ist, desto höher fällt die Entschädigung aus.

Welches Gehalt zählt bei Abfindung?

Das Gehalt, das zählt, um eine Abfindung zu berechnen, ist das Brutto-Gehalt. Dabei zählt jenes Monatsgehalt, das Du im Durchschnitt im Laufe eines Jahres verdienst. Das heißt, es kommen auch Einmalzahlungen, Urlaubsgeld, Dienstwagen, etc. dazu. Die gesamte Summe teilst Du dann durch 12. So ermittelst Du Deinen Monatsdurchschnittsverdienst.

Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung bei Kündigung?

Die gesetzliche Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung beträgt einen halben Brutto-Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr. Angebrochene Beschäftigungsjahre werden dabei auf ein volles Jahr aufgerundet, wenn bereits mehr als sechs Monate verstrichen sind