Du bist hier

Abfindung berechnen: Was steht mir zu?

Eine Abfindung ist eine Gegenleistung des Arbeitgebers, wenn dieser vorzeitig das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beendet. Das soll die ökonomischen Nachteile, die Arbeitnehmer auf diese Weise hinnehmen müssen, ausgleichen. Wie viel Du dabei als Abfindung erhältst, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Wir zeigen Dir, wann Du einen Anspruch auf eine Abfindung hast und wie Du die Höhe der Abfindung berechnen kannst. Und: Wir klären, ob Du eine Abfindung versteuern musst.

Wo kann ich meine Abfindung berechnen?


Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berechnung einer Abfindung ist von zahlreichen Faktoren wie Deinem Bruttogehalt, der Betriebszugehörigkeit in Jahren und dem Kündigungsgrund abhängig.
  • Der Abfindungsrechner gibt Dir eine Tendenz, wie hoch Deine Abfindung ausfallen könnte.
  • Der Abfindungsrechner verrät nur den Bruttobetrag Deiner Abfindung. Du musst die Abfindung nach der Fünftelregelung versteuern.

Wann bekomme ich eine Abfindung?

Du kannst eine Abfindung aus diesen Gründen erhalten:

Abfindung bei gesetzlichem Anspruch

Du könntest per Gesetz einen Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn Dir Dein Arbeitgeber aus diesen Gründen kündigt:

Betriebsbedingte Kündigung

Damit Du bei einer betriebsbedingten Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung hast, müssen diese 4 Voraussetzungen vorliegen:

  1. Das Kündigungsschutzgesetz muss anwendbar sein. Das ist der Fall, wenn Du in einem Betrieb arbeitest, der mindestens 10 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt. Und: Du musst mindestens 6 Monate beschäftigt gewesen sein.
  2. Spricht Dein Arbeitgeber dann eine betriebsbedingte Kündigung aus, muss er dafür dringende betriebliche Erfordernisse haben. Das heißt: Hat der Betrieb beispielsweise keine Aufträge mehr erhalten oder wurde das Unternehmen umstrukturiert, ist eine Kündigung betriebsbedingt.
  3. In Deiner Kündigung muss Dein Arbeitgeber auf die dringend betrieblichen Erfordernisse hinweisen und Dir erklären, dass Du einen Anspruch auf eine Abfindung hast, wenn Du innerhalb von 3 Wochen nach Deiner Kündigung keine Klage gegen diese erhebst.
  4. Du erhebst keine Klage.

Sozialplanabfindung

Müssen große Unternehmen ihren Betrieb umstrukturieren und dabei Arbeitnehmer entlassen, verabschieden sie oftmals einen Sozialplan, der die Kündigung wirtschaftlich abfedern soll. Dieser enthält dann in der Regel eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist meist im Sozialplan bereits festgehalten.

Nachteilsausgleich-Abfindung

Verlierst Du aufgrund einer Betriebsänderung Deinen Job, kannst Du Anspruch auf eine Nachteilsausgleich-Abfindung haben. Das ist der Fall, wenn sich Dein Arbeitgeber bei der Betriebsänderung nicht an die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes gehalten hat. Das liegt vor, wenn er es nicht ausreichend versucht hat,

  • mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zu vereinbaren oder
  • von einem vereinbarten Interessenausgleich ohne triftigen Grund abgewichen ist.

Du hast dann einen Anspruch auf eine Nachteilsausgleich-Abfindung. Du kannst diese Abfindung ebenfalls über unseren Abfindungsrechner berechnen.

Arbeitsgericht

Entscheidet ein Arbeitsgericht, dass die Kündigung, die Dein Arbeitgeber ausgesprochen hat, Dein Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet hat, eine Weiterbeschäftigung für Dich jedoch nicht zumutbar ist, hast Du per Gesetz einen Anspruch auf eine Abfindung.

Abfindung laut Vertrag

Vereinbarst Du in Deinem Arbeitsvertrag eine Abfindung bei Kündigung durch Deinen Arbeitgeber, muss sich dieser auch daranhalten. Das kann zum Beispiel sein, wenn Du in Deinem Arbeitsvertrag vereinbarst, dass Du eine Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit erhältst, solltest Du gekündigt werden. Tarifverträge in Deutschland weisen häufig eine Klausel auf, die eine Abfindung für eine Kündigung enthält. Einen Rechner, um Deine Abfindung zu berechnen, brauchst Du dann nicht mehr, da diese entweder per Formel oder bereits als fester Betrag vorkalkuliert ist.

freiwillige Abfindung

In einigen Fällen entscheiden sich Arbeitgeber freiwillig dazu, Dir eine Abfindung zu zahlen. In der Regel machen sie diesen Schritt, um einer Kündigungsschutzklage zu entgehen, da sie wissen, dass die Kündigung Dir diese Klage ermöglichen könnte.

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Um eine Abfindung zu berechnen, kannst Du Dich je nach Kündigungsart einer Formel bedienen. Rechtsexperten weisen jedoch darauf hin, dass die Berechnung einer Abfindung nur eine Tendenz liefert. Arbeitgeber müssen sich an die errechnete Summe nicht halten.

Betriebsbedingte Kündigung

Hat Dein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, kannst Du die Abfindungsberechnung über diese Formel vornehmen:

Abfindung = Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit in Jahren

Kündigt Dir Dein Arbeitgeber mitten im Jahr, geht man von einem ganzen Jahr Betriebszugehörigkeit, wenn die Kündigung nach Juni eingeht. Um Deine Abfindungshöhe zu berechnen, kannst Du bei der Formel dann das Jahr also aufrunden.

Sozialplanabfindung

Grundsätzlich musst Du bei einem Sozialplan die Abfindung nicht selbst über einen Abfindungsrechner berechnen. Denn: Der Sozialplan liefert meist die Formel mit. In der Regel lautet diese:

Sozialplanabfindung = Grundbetrag + Aufstockungsbetrag + Sozialbetrag

Der Grundbetrag bezeichnet Dein Bruttomonatsgehalt. Der Aufstockungsbetrag ist das Ergebnis aus: Dein Alter x Länge der Betriebszugehörigkeit x Bruttomonatsgehalt / 52 Wochen

Abfindung bei Nachteilsausgleich

Hast Du einen Anspruch auf eine Abfindung aufgrund eines Nachteilsausgleichs, muss ein Arbeitsgericht darüber entscheiden, wie viel Geld Dir zusteht. In der Regel berechnet das Gericht jedoch nach dieser Formel Deine Abfindung:

Nachteilsausgleich-Abfindung = Dein Alter x Betriebszugehörigkeit in Jahren x individueller Faktor

Wann gibt es eine höhere Abfindung als die Regelabfindung?

Eine Regelabfindung entspricht meist der Höhe von 0,5 Gehältern pro Beschäftigungsjahr. In einigen Fällen kann diese auch nur bei 0,25 Gehältern oder bei 1 Gehalt pro Beschäftigungsjahr ausfallen. Deutliche Abweichungen kann es jedoch in diesen Fällen geben:

Kündigung nicht wirksam

Es kommt immer mal wieder vor, dass Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, diese jedoch nicht wirksam ist. Das kann zum Beispiel sein, weil der Betrieb die Sozialauswahl unterlassen hat. Ist der Arbeitgeber trotzdem fest entschlossen, die Kündigung nicht zurückzunehmen, kann es zu einer deutlich höheren Abfindung kommen. Das gilt vor allem, wenn bereits seit Monaten ein Prozess zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber aufgrund der Kündigung läuft. Entscheidet das Gericht dann, dass Deine Kündigung nicht wirksam war, kannst Du mit einer höheren Abfindung rechnen.

Aufhebungsvertrag

Bei einem Aufhebungsvertrag hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Denn: Die Abfindung in einem Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache. Daher kann diese auch deutlich höher als die Regelabfindung ausfallen. Dabei spielen vor allem die Kriterien

  • grundlegende Zweifel an der Kündigung,
  • Beschäftigungsdauer und
  • Verhandlungsgeschick

eine entscheidende Rolle, wie viel Geld für Dich herausspringt. Grundsätzlich sollte Dir ein Abfindungsrechner dabei sagen, dass Du bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung in Höhe von einem halben oder einem ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr erwarten kannst. Je nach Betriebszugehörigkeit und Einzelfall kann diese jedoch auch deutlich höher ausfallen.

Sonderkündigungsschutz

Gehörst Du zu einer dieser Personengruppen, hast Du einen Sonderkündigungsschutz:

  • Schwerbehinderte
  • Mütter und Väter in Elternzeit
  • Auszubildende
  • Altersgesicherte Beschäftigte
  • Schwangere
  • Arbeitnehmervertretungen wie z. B. Betriebsratsmitglieder

Diese Personen genießen einen deutlich höheren Kündigungsschutz als andere Angestellte. Das bedeutet: Arbeitgeber können ihnen schwerer kündigen. Kündigungen sind dann meist nur unter besonders engen Voraussetzungen möglich. Spricht ein Arbeitgeber trotzdem eine Kündigung aus, zahlen Arbeitgeber deutlich höhere Abfindungen, um einer möglichen Klage vorzubeugen. Ein Abfindungsrechner kann Dir auch dabei eine Orientierung für die Höhe Deiner Abfindung geben.

Wie werden Abfindungen versteuert?

Hast Du Deine Abfindung berechnet und erhalten, kannst Du diese nicht in voller Gänze behalten. Denn: Du musst diese versteuern. Konkret bedeutet das: Du musst sie gemäß des Einkommenssteuergesetzes nach der Fünftelregelung versteuern.

Die Fünftelregelung funktioniert so:

  1. Teile Deinen Abfindungsbetrag durch fünf.
  2. Addiere das Ergebnis auf Dein Jahreseinkommen.
  3. Bilde die Differenz aus der Steuerzahlung, die die Abfindung berücksichtigt, und der Steuerzahlung, die die Abfindung nicht berücksichtigt.
  4. Diesen Betrag multiplizierst Du mit dem Faktor 5.

Das ist die Lohnsteuer, die Du für die Abfindung entrichten musst. Du kannst diese also von Deiner Abfindung abziehen, um den Nettobetrag, der von Deiner Abfindung bleibt, zu berechnen.

Um mehr von der Abfindung zu haben, kannst Du verschiedene steuerliche Tricks anwenden. Dabei lohnt es sich beispielsweise, die Auszahlung der Abfindung im Folgejahr vornehmen zu lassen, wenn Du für das Jahr geringere Einkünfte erwartest. Auf diese Weise fällt nicht nur Deine Steuerzahlung, sondern auch die Lohnsteuer für Deine Abfindung geringer aus.