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Werkstudent-Steuern: Wann und wie viel musst Du zahlen?

Als Werkstudent die Lohnsteuer zurückholen – das geht! Wir geben Dir alle Infos zu Erstattungen, Steuerfreibeträgen und wann sich eine Steuererklärung lohnt.

Als Werkstudent sind Steuern für Dich ein Thema, wenn Dein Einkommen über dem jährlichen Steuerfreibetrag von 11.604 € liegt. Je nach Steuerklasse musst Du als Werkstudent mindestens 14 % Abgaben plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zahlen. Eine Steuererklärung kann helfen, Deine Abzüge als Werkstudent zu senken. Aber auch wenn keine Steuer auf Deinen Werkstudentenjob droht, kann sich eine Steuererklärung als Student für Dich lohnen: Hat Dein Arbeitgeber bereits Lohnsteuer abgeführt und bleibt Dein Gehalt als Werkstudent unterhalb der relevanten Einkommensgrenze, bekommst Du die Lohnsteuer zurückerstattet!

Werkstudent Einkommensgrenze: Ab wann zahlst Du Steuern?

Auch als Werkstudent musst Du Steuern zahlen, denn Du giltst vor dem Gesetz als normaler Arbeitnehmer und bist daher regulär steuerpflichtig. Je höher Dein Gehalt am Ende des Monats ausfällt, desto wahrscheinlicher ist es, dass Du auch als Werkstudent Einkommenssteuer (umgangssprachlich einfach Steuern genannt) zahlen musst.

Prinzipiell gilt: Der für Dich gültige Steuerfreibetrag hängt von Deiner Steuerklasse als Student ab. Die Zuordnung zu den verschiedenen Klassen erfolgt anhand des Familienstatus: Bist Du z. B. unverheiratet, verwitwet oder getrennt lebend, wirst du in Steuerklasse I eingestuft. In dieser Klasse liegt der jährliche Grundfreibetrag derzeit bei 11.604 € (2024). Von deinem Lohn als Werkstudent werden jedoch noch der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € in Steuerklasse I), der Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben (36 €) und eine Vorsorge-Pauschale abgezogen. Erst wenn Du abzüglich der Pauschalen über 11.604 € liegst musst Du Steuern zahlen. Im Endeffekt bleibst Du also steuerfrei wenn Du bis zu 992,80 € pro Monat verdienst. Überschreitest Du als Werkstudent diese Einkommensgrenze, musst Du für den darüber liegenden Betrag Einkommenssteuer zahlen. Je nach Steuerklasse sind dies 14 % Steuern und mehr – hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. auch Kirchensteuer.

Im Regelfall dürften sich für Dich als Werkstudent aber keine Steuern ergeben, weil Du unter dem Steuerfreibetrag liegst. Da Du als Werkstudent während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst, ergibt sich bei einem angenommenen Stundenlohn von 12,41 € (Mindestlohn, Stand: März 2024) ein durchschnittliches Werkstudenten-Gehalt von lediglich 1.042,44 € brutto im Monat.

Muss ich als Werkstudent Lohnsteuer zahlen?

Die Lohnsteuer wird auf alle Einkünfte aus Gehältern (nichtselbstständige Arbeit) erhoben. Es handelt sich hierbei um eine Vorauszahlung auf die Jahreseinkommensteuer des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber bereits vom Arbeitslohn einbehält.

Als Werkstudent bemisst sich die Lohnsteuer sowohl an der Höhe des jeweiligen Arbeitslohns als auch an der gültigen Steuerklasse und wird vom Arbeitgeber direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. Am Jahresende wird die vorausgezahlte Steuer dann entweder auf eine potentiell zu zahlende Einkommensteuer angerechnet oder die zu viel gezahlten Beträge werden nach Prüfung Deiner Steuererklärung zurücküberwiesen.

Achtung: Minijobs sind grundsätzlich lohnsteuerfrei, da Du hier nie mehr als 538 € im Monat verdienen kannst. Bei allen anderen Tätigkeiten, wie z. B. einem Werkstudenten-Job, einem Semesterferienjob oder einem bezahltem Praktikum, bei denen Du mehr als 538 € im Monat verdienst, musst Du Lohnsteuer zahlen!

Steuererklärung als Werkstudent: Lohnt sich das?

Zwar musst Du grundsätzlich als Werkstudent keine Steuererklärung abgeben. Eine freiwillige Steuererklärung ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Besonders lohnt es sich wenn Du im zurückliegenden Kalenderjahr bereits Lohnsteuer als Werkstudent gezahlt hast und mit Deinem Gehalt unterhalb der relevanten Jahresgehaltsgrenze bleibst. Die Jahresgehaltsgrenze setzt sich zusammen aus:

  • Grundfreibetrag (aktuell 11.604 €)
  • + Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
  • + Sonderpauschbetrag (36 €)
  • = 12.870 €

In diesem Fall werden Dir die abgeführten Werkstudent-Steuern nämlich vom Finanzamt komplett zurückerstattet!

Aber auch in allen anderen Fällen solltest Du als Werkstudent eine Steuerklärung abgeben. Denn auch mit geringen Einnahmen kannst Du einen steuerlichen Verlust geltend machen. Dieser Verlust wird dann vom Finanzamt als eine Art Steuerbonus vermerkt, der eingelöst wird, sobald Du erstmals Steuern zahlst.

Auch wenn Du also auf Minijob-Basis arbeitest, um Deine Kosten im Studium zu decken und dabei nicht mehr als 538 € verdienst, solltest Du eine Steuererklärung abgeben. In diesem Fall bist Du zwar von der Lohnsteuer befreit und hast in diesem Jahr keine Rückzahlung zu erwarten. Dennoch kannst Du einen steuerlichen Verlust geltend machen und diesen einlösen sobald Du ein höheres Einkommen erzielst. Liegst Du mit Deinem Verdienst oberhalb jener Grenze, die für die Einkommenssteuer entscheidend ist, lohnt sich die Steuererklärung umso mehr. Jetzt kannst Du Kosten geltend machen – zum Beispiel Semesterbeiträge oder Studiengebühren, die Du als Werkstudent von den Steuern absetzen kannst. Ebenso kannst Du viele andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Deinem Studium entstanden sind – z. B. Fachliteratur oder Computersoftware – steuerlich geltend machen.

Übrigens: Mit einer freiwilligen Steuererklärung kannst Du Dir bis zu vier Jahre Zeit lassen. Die Steuererklärung für 2023 kannst Du also noch bis zum 31. Dezember 2027 einreichen!

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Kommentare

Hallo :)

Ich habe eine Frage hinsichtlich meines Werkstudentenvertrags. Ich habe im März 2017 angefangen und Ende war 28.02.2019. Jetzt wollte ich hinsichtlich der Abrechnung was fragen. Wie wird das gehandhabt, wenn ich die std vom märz in der aprilabrechnung bezahlt bekomme. Jetzt ist bei meiner letzten abrechnung folgendes durch den Arbeitgeber gemavht worden: die Jan.std. 2019 habe ich in der Feb. Abrechnung bekommen. Die febr. Std. Sollte ich jn der Märzabrechnung erhalten, aber da mein Vertrag am 28.2.2019 endet und dies auch mein letzter Tag war heisst es dass es zusammen gerechnet wurde mit den Jan.std. und die wurden abgezogen. Total irreführend und ich hatte dadurch nur noch die hälfte vom Gehalt :( die meinen das muss man so machen, da ich ab März nicht mehr bei dem Ag beschäftigt bin? Stimmt das ?

Hallo Saramara,

Wir können und dürfen keine Rechtsberatung vornehmen. Außerdem kommt es darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht und welches Bezahlmodell der Arbeitgeber hat. Lass Dir die Vorgehensweise nochmal genau von Deinem Arbeitgeber bzw. der Rechnungsstelle erklären oder hol Dir externe Hilfe, z.B. beim Betriebsrat oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo :)

Wie viel darf man denn dann maximal pro Monat im Jahr 2019 verdienen, ohne dass man über den Steuerfreibetrag kommt? Ich habe irgendwie überall was anderes gelesen. Und da ich über 450€ verdiene muss ich in die Rentenversicherung zahlen. Was gilt dann für den Steuerfreibetrag? Mein monatliches Gehalt abzüglich des Beitrags für die Rentenversicherung oder Gehalt mit Rentenversicherung-Beitrag?
Danke!

Hallo Sophie,

die Steuerfreibeträge werden regelmäßig angepasst - nicht alle Online-Redaktionen schaffen das auch mit ihren Texten ;) Seit dem 01.01.2019 liegt die Grenze bei 9.168 Euro pro Jahr. Achtung: es gibt verschiedene Arten von Freibeträgen, die sich nach mehreren Faktoren richten (z.B. Familienstand). Wir reden hier vom Grundfreibetrag, der für Werkstudenten in der Regel der wichtigste ist.
Der Beiträge zur Rentenversicherung gelten als Sonderausgaben und werden deshalb nicht zur Berechnung herangezogen. Mehr Infos zum Thema findest Du auch in unserem Artikel Steuerfreibetrag als Student.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo :)

Ich hätte ein Paar Fragen bezüglich Werkstudenten

ARBEITSZEITEN - 20 Studen Regel

Ich als Werkstudent darf maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn ich in Ferien und Vorlesungsfreien Zeit (auch Nachts und am Wochenende) arbeite, dann darf ich meinen Job Vollzeit ausüben. Ich darf aber nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr länger als 20 Wochenstunden, sonst verliere ich meine Werkstudent Status.

Das heißt, wenn ich als Werkstudent theoretisch nur nachts und am Wochenende (Vorlesungsfreie Zeit) arbeite, darf ich trotzdem nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr länger als 20 Wochenstunden arbeiten?

GEHALT UND STEUERN

Was passiert, wenn mein Gehalt die Jahresgehaltsgrenze von 10.204€ überschreitet?

Viele Grüße,
Lucas

Hallo Lucas,

Das stimmt, Du darfst pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Allerdings kannst Du diese Stunden für maximal 26 Wochen im Jahr überschreiten, bspw. mit Nacht-oder Wochenendschichten.

Mittlerweile ist der maximale Verdienst pro Jahr, der für Studenten steuerfrei ist 11.220 €, was sich aus dem Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschale und der Sonderausgabenpauschale zusammensetzt. Für alle Verdienste über diesem Betrag, musst du Steuern zahlen. Je nach Steuerklasse sind das ab 14 % Steuern, plus evtl. Kirchensteuer.

Hallo :)

Meine Verwirrung kommt durch das Elsterprogramm. Wenn ich dort all meine Brutto-Einkommen (auch Minijobs, aber insgesamt weit unter 9.000€) eingebe werden diese mit meinen Werbungen verrechnet. Auf den betrag fallen keine Steuren an, ebenfalls bekomme ich meine zuvor eingezogene Lohnsteuer zurück. Ansich bin ich damit ja zufrieden, aber irgendwie sieht es aus, als würde mein "Steuerbonus" für meinen steuerfreien Minijob drauf gehen. Interpretiere ich das falsch und mein Steurebonus wird mir weiter aufgehoben, oder wird dieser wirklich auch ohne Nutzen für mich verrechnet und geht verloren?

Ich bin auf die Antwort gespannt.

mit freundlichen Grüßen,

Jonathan G.

Hallo Jonathan,

Nein, der Steuerbonus bleibt Dir erhalten, denn wenn Du Dir die Studienkosten bei der Steuer anrechnen lässt, zählen diese als Verlustvortrag. Dieser wird Dir dann im späteren Berufsleben angerechnet. Den Verlustvortrag musst Du allerdings beim Finanzamt beantragen. Selbst mit einem Minijob wirst Du wahrscheinlich übers Jahr gesehen Verluste machen, da Du ja mit Studienkosten, Wohnungskosten etc. mehr Ausgaben als Einnahmen hast.

Hallo, wie sieht es die Situation aus bezüglich Krankenkasse und Steuer , wenn man über 30 ist, verheiratet und vamilienversichert ist und hat Steuerklasse 5? Danke im Voraus!

Hallo Adelina, Du bezahlst in Steuerklasse 5 auch Krankenversicherung, je nachdem ob Du gesetzlich oder privat versichert bist.

Hallo :)

Bei einem Betrag von 10.204€ komme ich auf 850€ im Monat und nicht auf 950€. Wie rechnet ihr da??

Der maximale Betrag, den Studenten steuerfrei pro Jahr verdienen können ist mittlerweile 11.220 €, was sich aus dem Grundfreibetrag (9.984 €), Arbeitnehmerpauschale (1.200 €) und der Sonderausgabenpauschale (36 €) zusammensetzt. Monatlich kannst Du also 935 € dazuverdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.

Hallo ich hab mal eine etwas komplizierte Frage:
Ich bin Student und arbeite seit dem 15.01.21 als Werkstudent. Ich möchte aber ab Oktober ein duales Studium zu beginnen, wobei mir wahrscheinlich eine Vollzeitstelle für die vier Monate davor angeboten wird.
D.h. ich würde Jan. bis Mai weiterhin als Werkstudent arbeiten, um dann die Vollzeitstelle zu übernehmen (nachdem ich mich exmatrikuliere) und anschließend das duale Studium zu beginnen. So würde ich in diesem Jahr sicherlich deutlich über den 10.000€ kommen. Die Frage die sich mir stellt ist 1. Würde meine Befreiung von den Sozialversicherungen während der Zeit als Werkstudent weiterhin gültig bleiben, oder müsste ich diese Abgaben dann doch leisten? Und 2. kann ich während der Zeit als Werkstudent die 26-Wochen-Regel ausnutzen, wenn ich danach Vollzeit arbeite (exmatrikuliert), ohne meine Privilegien zu verlieren?
Danke im Vorraus

Hallo Leon,

Solange Du eingetragener Student bist, gelten die Vergünstigungen als Student, d.h. Du bist von den Sozialversicherungen befreit. Die 26-Stunden-Regel bezieht sich auf ein ganzes Jahr. Wenn Du also in einem Jahr Werkstudent bist, 26 Wochen rund 40 Stunden arbeitest und danach noch Vollzeit arbeitest und kein Student mehr bist, fallen wahrscheinlich die Steuerprivilegien weg, da Du mehr verdienen wirst und auch für ein paar Monate kein Student mehr bist.

Hallo! ich habe ein paar Fragen zu meinem Werkstudentenvertrag.

Ich arbeite 20h die Woche und verdiene Brutto 880€ Ich würde gerne wissen was ich an Abgaben zahlen muss.

Die Steuerabgaben beziehen sich auf verschiedene Angaben, wie Deine Steuerklasse, ob Du Student bist, Kinder hast, privat oder gesetzlich krankenversichert bist usw.

Hallo,
vielen Dank für den Informativen Beitrag.
Ich bin 23 Jahre alt und lebe alleine. Seit kurzem arbeite ich als Werkstudent 20 std. die Woche und habe auch noch keinen Lohnbescheid bekommen. Jedoch bin ich mit meinem Werkstudenten-Lohn über dem Steuerfreibetrag, zudem habe ich noch einen Minijob. Bin ich dann als Werkstudent in der Steuerklasse 1 und im Minijob in der Steuerklasse 6? Und wie wird das abgerechnet, wie viel steuern ich insgesamt zahlen muss? Ich überlege denn Minijob zu kündigen wenn ich zu viel abgeben muss, jedoch kann ich nur mit dem Werkstudenten-Lohn nicht meine Miete und Fixkosten abdecken.
Vielen Dank schonmal im Voraus.

Hallo Evren,

Du kannst selbst entscheiden mit welchem Job Du in Steuerklasse 1 bzw. 6 bist. Generell muss aber der Minijob in keine Steuerklasse da er steuerfrei ist, d.h. Du bist mit deinem Job als Werkstudent in der Steuerklasse 1. Insgesamt kannst Du als Student 11.220 Euro steuerfrei dazuverdienen. Alles was darüber ist wird versteuert.

Hallöchen ich würde gerne auch was nachfragen.
Ich bin noch Studentin, arbeite momentan als Minijob, bin schon über 30 und verheiratet. Mein Arbeitgeber möchte das ich mehr Stunden arbeite, aber da ich automatisch dann in die Steuerklasse V Rutsche weiß ich nicht ob es sich lohnt als Werkstudent sich anzumelden

Hallo Hanife,

da Du als Studentin über 30 Jahre Deine Privilegien für die Krankenkasse verlierst, auch wenn Du weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest, macht es vielleicht doch Sinn mehr zu arbeiten. Die Beiträge zur Krankenkasse variieren dabei stark, manchmal ist es sogar günstiger eine private KV abzuschließen. Allerdings kann es dann schwieriger werden, wenn Du in die gesetzliche KV zurück wechseln möchtest.

Es gibt noch weitere Details, die eine Rolle spielen, beispielsweise wie hoch Dein Verdienst ist und in welcher Steuerklasse und KV Du momentan bist, um die steuergünstigste Situation für Dich zu ermitteln. Am besten wendest Du Dich an eine Steuerberatung und schilderst Deine Situation.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo :),
Ich hab mal eine Frage. Zurzeit arbeite ich als Werkstudentin 20 Stunden die Woche. Mein Stundenlohn beträgt allerdings auch 14€. Da nun die Vorlesungsfreie Zeit ist arbeite ich an manchen Wochen mehr als 20 Stunden. Ich würde allerdings schon alleine mit meinen normalen 20 Stunden und dem Lohn von 14/Stunde über den Freibetrag kommen..
Ich müsste dann also 14% Steuern + Kirchensteuer und Krankenkasse zahlen, hab ich das richtig verstanden? Und würde nur der Betrag über den 11.220€ versteuert werden oder mein Gesamteinkommen über das Jahr? Ich bin in der Steuerklasse I.

Hallo Chiara,

Dein gesamtes Einkommen übers Jahr wird versteuert. Du kannst quasi den Freibetrag von derzeit 9.984 Euro (zzgl.Pauschbeträge) von Deinem jährlichen Gesamteinkommen abziehen und was dann übrig bleibt, wird versteuert. Allerdings kannst Du weitere Ausgaben (wie Internet, Versicherungen und im Erststudium auch die Studiengebühren) als Studentin steuerlich geltend machen.

Wie viel Prozent Steuern Du zahlen musst, richtet sich nach Deinem Verdienst. Dieser Artikel gibt mehr Auskunft: Steuerklasse 1: Definition, Abzüge & Freibeträge

Wie viel und ob Du für die Krankenkasse/Pflegeversicherung/Rentenversicherung zahlen musst, richtet sich ebenfalls nach Deinem Verdienst und auch nach der Krankenkasse. Einen Überblick über die Sozialabgaben als Werkstudent findest Du hier: Werkstudenten&Sozialversicherung

Viele Grüße
myStipendium

Hi wenn ich über die 11.220 € im Jahr kommen sollte, kann ich dann am Ende vom Jahr keine Lohnsteuer mehr rückerstatten lassen? Wenn nicht, warum nicht?

Hallo Niclas,

doch natürlich kannst Du Dir einen Teil der Steuer zurückholen, wenn Du mehr als den Grundfreibetrag verdienst. Der Grundfreibetrag wurde erst kürzlich rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 10.347 Euro angehoben und hinzu kommen noch die Arbeitnehmerpauschale (1.200 Euro) sowie die Sonderausgabenpauschale (36 Euro). Diese Beträge sind steuerfrei und nur für den Verdienst, den Du darüber erhältst, bezahlst Du Steuern.

Wie viel Du von der Steuer zurück bekommst, hängt unter anderem von Deiner Steuerklasse, Wohnort und Verdienst ab.

Viele Grüße
myStipendium

Hello,

I am a Master student and currently working a mini job. I want to start working as a Hiwi with the mini job but I am not sure which Tax class will I be? In this case, I will have to jobs and I don't know if the Hiwi will be automatically class 6 or not?

Thanks!

Hello Zeina,

The tax class depends on your status, ie. If you’re single or married. Your mini job should be tax free as you’re earning less than the minimum tax allowance. If you earn more than 520 € per month you’ll be taxed in class 1 (if you’re single). Your second job would then automatically be taxed in class 6, which is the highest tax rate. However, you can change the tax class so that the better paid job is taxed in class 1 and the lesser in class 6.

If you are married you and your partner will be in class 3 and 5, again depending on both your incomes.

Best regards
myStipendium

Hallo, ich bin Werkstudentin verheiratet und besitze die Steuerklasse 5. Ich habe im ersten Monat in der Vorlesungsfreien Zeit gearbeitet und 40 h die Woche gearbeitet. Ich habe nun meine erste Gehaltsabrechnung bekommen und mir wurde 450 euro Lohnsteuer und 208 Euro Rentenversicherung abgezogen. Stimmt dies so ? Ich dachte als verheirateter Student ist der Freibetrag höher und in der Vorlesungsfreien Zeit darf man Vollzeit arbeiten. Danke euch.

Hallo Lin Lin,

bei verheirateten Paaren in Steuerklasse 3 und 5 ist es so, dass der Besserverdienende meist die Steuerklasse 3 erhält und somit auch die Freibeträge. Das ergibt insgesamt einen steuerlichen Vorteil für das Ehepaar. Allerdings sind dann die Abzüge für den Partner in Steuerklasse 5 etwas höher.

Viele Grüße
myStipendium

Hello,
I am preparing my tax return for 2019. I was a working student in 2019 but I paid tax around 88 Euros because of two jobs simultaneously. But my total income was 6500 Euros which is less than Grundbeitrag. So when I do the tax return I will get back only 88 Euros which I paid as tax? I can show expenses of my studies around 1000 Euros (not more than that as I studied in pubic uni no tution fees). Is there a possibility of 88 Euros plus loss carry forward in this case?
Thanks in advance
Treesa

Hi Treesa,

Your question isn’t that easy to answer as some information is missing. The taxes you pay depend on your tax class (Steuerklasse), which depend on your status, for example if you are married, have a child or if you have two jobs. In the latter case your first job will be taxed according to tax class 1 (Steuerklasse 1) and your second job will be in tax class 6 (Steuerklasse 6), which has more deductions. This usually happens automatically. So even though you earnt less than your tax allowance (Grundfreibetrag) in total, it looks like you still had to pay tax for your second job in tax class 6. The tax authorities will look at your total income of 2019 as well as any expenses you had. If you earnt less than your tax allowance you are likely to receive the money back.

Best regards,
myStipendium

Hallo,

ich war an der Uni angeschrieben, wo es keinen Anwesenheitspflicht gab. Ich hatte in einem Semester richtig viele Kurse besucht, aber nicht alle für die Prüfung angemeldet. Im nächsten Semester habe ich denn eine Vollzeit-Stelle (nicht meinem Beruf entsprechend) angenommen und ca 6Mon gearbeitet. Jetzt möchte ich für dieses Jahr 2019 eine Steuererklärung abgeben, mache mir aber Sorgen auf mich das Finanzamt aufmerksam zu machen, da es während der Vorlesungszeit nur 20 St erlaubt sind. Aber wie gesagt, dafür habe ich viel mehr andere Kurse besucht und die denn in dem Semester, wo ich viel gearbeitet habe, zur Prüfung angemeldet

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Marina,

Du darfst bis zu 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, das entspricht 182 Tage im Jahr. Dabei werden die Kurse, die Du vorher besucht hast, nicht berücksichtigt. Die zusätzliche Arbeit sollte allerdings zur vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Das heißt nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien. Es scheint, dass Du zu der Zeit, wo Du gearbeitet hast, gar keine Vorlesungen besucht hast. Selbst wenn Du 2019 zu viel gearbeitet hast, bezahlst Du lediglich mehr Steuern zurück.

Viele Grüße
myStipendium