Stipendium

TU Bergakademie Freiberg - ESF-Promotionsförderung

Angaben zum Stipendium

Deadline
30. Juni
10. Januar
Höhe
1.600 €
36 Monate
Dr. Jens Grigoleit
jens.grigoleit@tu-freiberg.de
+49 3731 39-2585

Die ESF-Promotionsförderung an der TU Bergakademie Freiberg

An der TU Bergakademie Freiberg kannst Du eine ESF-Promotionsförderung erhalten, wenn Dein Promotionsvorhaben einen Beitrag zur Innovationskraft im Freistaat Sachsen leistet. Gefördert werden vier Promotionsformen:

  1. Industriepromotionen, die in Zusammenarbeit mit Dritten, z.B. Unternehmen in Sachsen entstehen.
  2. Landesinnovationspromotionen, die Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen.
  3. Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung (mindestens neun Monate).
  4. Kooperatives Promotionsverfahren mit anderen Universitäten und Fachhochschulen im Freistaat Sachsen.

Wirst Du für dieses Stipendium ausgewählt, erhältst Du 800 € im Monat, falls Du an einer Industriepromotion arbeitest. Für die anderen Promotionsformen erhältst Du 1.600 € monatlich. Das Stipendium wird für die Dauer von 3 Jahren vergeben, spätestens aber bis zur Einreichung der Promotionsschrift. Auf Antrag ist eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich. Das Stipendium wird mit Mitteln aus dem Europäischer Sozialfonds (ESF) finanziert.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du planst, an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg zu promovieren.
  2. Fachbereich: Gefördert werden insbesondere Promovierende im MINT-Bereich.
  3. Studienstatus: Entweder stehst Du noch am Anfang des Promotionsvorhabens oder Du setzt Dein Promotionsstudium nach einer familienbedingten Unterbrechung von mindestens 9 Monaten fort.
  4. Leistung: Deine akademischen Leistungen, Publikationen, Auszeichnungen und die gutachterliche Stellungnahme haben einen Einfluss auf das Bewerbungsverfahren.
  5. Soziale Kriterien: Deine Lebenssituation wird bei der Auswahl berücksichtigt..
  6. Geschlecht: Gefördert werden sowohl männliche als auch weibliche Promotionsstudenten, aber Frauen, die im MINT-Bereich promovieren, werden besonders gewürdigt.
  7. Forschungsvorhaben: Bevorzugt werden Vorhaben, die anwendungsorientierte Forschung betreiben, der ökologischen Nachhaltigkeit dienen, die Umweltförderung unterstützen, die Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) fördern, den demografischen Wandel erforschen und charakteristisch sächsische Besonderheiten aufgreifen wie die sächsische Geschichte und Kultur.
  8. Nebentätigkeit: Du darfst bis zu 10 Stunden pro Woche in Bereichen arbeiten, die nichts mit Deinem Forschungsvorhaben zu tun haben.
  9. Förderung: Du darfst keine weiteren Stipendien aus privaten oder staatlichen Mitteln für dieses Promotionsvorhaben erhalten.
  10. Verpflichtung: Neben der Arbeit an der Promotion, musst Du Zusatzqualifikationen in Lehre, Sozialen Kompetenzen oder Projektmanagement erbringen.

Die Bewerbung

Der Antrag ist beim Prorektorat für Forschung einzureichen. Bitte wende Dich an die Kontaktperson für weitere Informationen.

40.000 €
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Bewerbungsunterlagen

  1. SAB Antragsdeckblatt (elektronisch und im Original)
  2. Skizze zum Forschungsvorhaben
  3. Lebenslauf
  4. Kopie des letzten Hochschulzeugnisses (bei ausländischen Zeugnissen Kopie der beglaubigten Übersetzung) bzw. eines aktuellen Notenspiegels (bei noch studierenden Bewerbern)
  5. Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers der TU BAF sowie Bedarfsbestätigung für eine Förderung
  6. Bestätigung seitens der Fakultät, dass mit dem Promotionsvorhaben noch nicht begonnen wurde (nicht erforderlich bei Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere)
  7. Bei Industriepromotionen: der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit dem beteiligten Unternehmen/Dritten bzw. eine entsprechende Absichtserklärung mit der Zusage der Mitfinanzierung des Promotionsvorhabens zur Hälfte der Kosten.
  8. Bei Landesinnovationspromotionen: vom potenziell betreuenden Hochschullehrer verfasste und unterschriebene Darstellung des besonderen Interesses des Freistaats Sachsens am Forschungsthema und zu den zu erwartenden Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt
  9. Bei Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: Nachweise der familienbedingten Unterbrechung

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