Stipendium

Bucerius Law School – Auslandsstipendium

Angaben zum Stipendium

Höhe
5.000 €
einmalig
Kasia Kwietniewska
kasia.kwietniewska@law-school.de
040 30706 109

Das Auslandsstipendium der Bucerius Law School

Wenn Du im Rahmen Deiner Promotion an der Bucerius Law School einen Forschungsaufenthalt im Ausland planst, kannst Du ein mit 5.000 € dotiertes Auslandsstipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten erhalten.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an der Bucerius Law School immatrikuliert.
  2. Studium: Du bist Promovend.
  3. Forschungsaufenthalt: Du planst im Rahmen Deiner Promotion einen Forschungsaufenthalt im Ausland.
  4. Dauer: Dein Forschungsaufenthalt dauert mindestens zwei Monate.

Die Bewerbung

Du kannst Dich jederzeit per E-Mail bewerben, idealerweise mindestens drei Monate vor Beginn Deines Auslandsaufenthalts. Mit Annahme des Stipendiums verpflichtest Du Dich spätestens drei Monate nach Abschluss des Forschungsaufenthaltes einen Bericht zu verfassen.

40.000 €
fürs Ausland.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Ein ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular (erhältlich im International Office)
  2. Ein tabellarischer Lebenslauf
  3. Eine Kopie des Zeugnisses der erste Juristischen Staatsprüfung
  4. Ein Exposé zum Forschungsvorhaben
  5. Eine tabellarische Budgetaufstellung
  6. Die Zusage einer ausländischen Forschungseinrichtung über Zulassung als „visiting scholar / fellow“
  7. Eine formlose, nicht näher begründete Befürwortung der Betreuungsperson an der Bucerius Law School

Die perfekte Stipendienbewerbung

Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.

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