Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Arbeitszeit ist während des Semesters auf maximal 20 Stunden in der Woche begrenzt.
- Unter bestimmten Bedingungen darfst Du problemlos auch mehr arbeiten – zum Beispiel in den Semesterferien.
- Die Regelung hat den Zweck, trotz sozialversicherungspflichtigen Einkommens Deinen Studentenstatus aufrechtzuerhalten.
Werkstudenten: Wie viele Stunden sind drin?
Es gibt viele Möglichkeiten, um als Student Geld zu verdienen. Wenn Du es schaffst, Dein Studium und einen Nebenjob gleichzeitig zu managen, kannst Du vom Status als Werkstudent profitieren. Die 20-Stunden-Regelung der Arbeitszeit erlaubt es Dir, bei der Krankenversicherung den Studentenstatus beizubehalten. Außerdem bist Du befreit von Abgaben an die Pflege- und Arbeitslosenversicherung und zahlst nur einen verminderten Rentenbeitrag, wenn Dein Einkommen zwischen 538 € und 2.000 € liegt.
Herzlichen Glückwunsch! Du hast einen Nebenjob, der Dir genug Zeit fürs Studium lässt, den Kontostand stabilisiert und gleichzeitig Deinen Studi-Status sichert – Du genießt das sogenannte Werkstudenten-Privileg.
Werkstudenten: 20 Stunden sind die Regel
Das Limit der Wochenarbeitszeit von Werkstudenten beträgt 20 Stunden während des laufenden Semesters. Das gilt ebenso für einen einzelnen Job wie für mehrere Tätigkeiten, also auch für weitere Werkstudenten- oder Aushilfsjobs. Im Falle mehrerer Jobs addiert man die Arbeitszeit. Das Gute ist, dass dieses Grundkonzept bei der Berechnung im Einzelfall durchaus etwas Spielraum bietet. Es gibt zum Beispiel Ausnahmeregeln, vor allem wenn Du am Wochenende arbeitest oder Semesterferien hast.
Beispiel: Max arbeitet neben seinem BWL-Studium 15 Stunden pro Woche in einer Marketingagentur. Zusätzlich übernimmt er jeden Dienstag eine 4-Stunden-Schicht als Kellner im Restaurant. Die Wochenarbeitszeit liegt also bei 19 Stunden. Selbst wenn er zusätzlich noch den Sommer über jeden Samstag eine doppelte Schicht absolviert, überschreitet er damit nicht die Grenze, denn wenn die Arbeit am Wochenende nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr stattfindet, fällt sie bei der Berechnung weg.
Warum ist das so?
Es geht bei der Definition darum, womit Du am meisten Zeit verbringst. Der Fokus muss also weiterhin auf dem Studium und nicht auf Deinem Nebenjob liegen. Dadurch wird Rücksicht auf die Lebenssituation von Studenten genommen und es ist möglich, die Sozialabgaben zu vermindern: Dein günstiger Status, den Du bei der Krankenversicherung als Student genießt, bleibt bestehen, und von Deinem Lohn wird üblicherweise nur der Beitrag für die Rentenversicherung abgezogen. Durch das Wegfallen der anderen Sozialabgaben kannst Du so anteilig mehr vom verdienten Geld behalten beziehungsweise bei einem guten Verdienst durch das Einreichen einer Steuererklärung vielleicht sogar etwas vom Finanzamt zurückbekommen.
Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel
Weder Unialltag noch Arbeitsleben laufen stets nach dem gleichen Schema ab, und darauf wird beim Thema Werkstudenten und Arbeitszeit Rücksicht genommen. Stehen zum Beispiel die Semesterferien vor der Tür, kannst Du mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren, für ein paar Wochen mehr als 20 Stunden zu arbeiten – zur Uni gehen kannst Du in der Zeit ja sowieso nicht. Das Gleiche gilt für eine Arbeit, die hauptsächlich nachts oder am Wochenende ausgeführt wird. Hier musst Du mit den passenden Uni-Unterlagen oder Scheinen allerdings nachweisen, dass trotzdem weiterhin das Studium Dein Leben bestimmt.
Arbeitszeit von Werkstudenten: Was ist ein „ordentlicher Studierender“?
Werkstudent kannst Du nur sein, wenn Du grundsätzlich auch „ordentlicher Studierender“ gemäß Definition bist. Das hat nichts mit dem Zustand Deiner Bude zu tun, sondern bedeutet, dass Du an einer Hochschule oder vergleichbaren Institution eingeschrieben bist und Dich im Alltag vor allem mit Deinem Studium beschäftigst. Wenn Du ein Urlaubssemester einlegst oder ein Duales Studium absolvierst, sind diese Bedingungen nicht erfüllt, also kannst Du dann auch nicht als Werkstudent arbeiten. Übrigens: Nach dem Abschluss endet dieser Status, sobald Du alle Ergebnisse schriftlich bekommen hast – auch dann, wenn Du offiziell noch für ein weiteres Semester immatrikuliert bist.
Nach erfolgreichem Abschluss als Werkstudent Stunden aufstocken und die Arbeitszeit erhöhen?
Einfach noch eingeschrieben bleiben und unter den gewohnten Konditionen weiterarbeiten? Das geht natürlich nicht. Sobald Du die Ergebnisse Deines Abschlusses vorliegen hast, kannst Du keine Werkstudententätigkeit mehr ausüben.
Aber vielleicht hast Du ja Glück und Du konntest bei Deinem Arbeitgeber so viel punkten, dass er Dich direkt nach dem Abschluss Deines Studiums übernimmt!
Mehr Themen für Werkstudenten:
- Werkstudent-Gehalt: Stundenlohn, Abzüge und Freigrenzen
- Werkstudent-Steuern: Wann und wie viel musst Du zahlen?
- Werkstudent-Krankenversicherung: Wann musst Du zahlen?
- Urlaubsanspruch als Werkstudent: Wie viele Tage sind drin?
Kommentare
Hallo MyStipendium,
Hallo MyStipendium,
ich habe bereits einen Werkstudentenjob (15h/Woche). Gerne würde ich einen zweiten Werkstudentenjob oder demnächst ein Teilzeitpraktikum machen. Was wäre genau das Problem, wenn ich über die 20h - Regel kommen würde? Es wäre für mich ok, wenn ich einen höheren Krankenkassenbeitrag und Sozialabgaben zahlen müsste. Oder ist es einfach rein rechtlich nicht erlaubt, mehr als 20 Stunden pro Woche als Student zu arbeiten? Ich bin in den Endzügen meines Studiums und würde gerne einfach noch Berufserfahrung sammeln wollen.
Vielen Dank schon einmal!
Hallo Kathi,
wenn Du dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche als Student arbeitest, fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Es klingt so, als würdest Du das Teilzeitpraktikum nicht langfristig ausüben, in dem Fall ist es möglich, 26 Wochen im Jahr bis zu 40 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne Deine Studentenprivilegien zu verlieren. Wenn Du länger arbeiten möchtest, musst Du dann eben mit Abzügen für Sozialversicherungen und Lohnsteuer rechnen.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo MyStipendium,
Hallo MyStipendium,
Ich verstehe leider noch nicht welche Zeiten mit der Außnahmeregelung am Abend, in der Nacht oder am Wochenende genau gemeint sind. Heißt das, dass ich neben meinem aktuellen Werkstudi-Job von 20h, am Abend zwischen ca. 17.00 - 21.00 Uhr im Zeitraum von einem Monat (nur kurzfristig) einer zweiten Beschäftigung nachgehen könnte, ohne, dass mir das Werkstudentenprivileg entzogen wird? Meine 26-Wochen Grenze hätte ich damit noch nicht überschritten. Auch den Steuerfreibetrag kann ich einhalten. Allerdings sind gerade auch keine Semesterferien, in denen ausschließlich für mich die 40 Stunden Woche möglich wäre.
Vielen Dank sim Voraus!
Hallo Max,
das ist richtig, wenn Du nur kurzfristig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, egal ob es in den oder außerhalb der Semesterferien ist, wird Dir das Werkstudentenprivileg nicht entzogen. Die 26 Wochen Regel bedeutet, dass Du nur 26 Wochen (oder 182 Kalendertage) Vollzeit arbeiten darfst, ohne Deine Vorteile als Werkstudent zu verlieren. Im Prinzip musst Du das ganze Jahr über Deine Stunden zählen und aufpassen, dass Du nicht über die genannten Grenzen kommst.
Nachtarbeit ist laut Gesetz von 23 – 6 Uhr (für Bäckereien von 22 – 5 Uhr). Du könntest also auch zu dieser Zeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, aber dann auch wieder nur maximal 26 Wochen.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
ich hätte noch eine Frage zum Werkstudentenjob + Minijob. Ich habe derzeit einen 20h/Woche Werkstudentenjob bisher allerdings auf 2 Monate befristet und überlege noch einen 9h/Woche Minijob anzunehmen. Wenn ich das richtig verstanden habe ist dies möglich, solange ich im Jahr nicht mehr als 26 Wochen über die 20 Stunden/Woche komme. Meine Frage wäre allerdings, muss ich dann trotzdem mehr Sozialleistungen bzw einen höheren Krankenversicherungsbeitrag zahlen oder nur die Rentenversicherung für den 1. Job? Und ist mein Zweitjob (Minijob) dann Steuerklasse 6? Muss ich dann Steuern zahlen?
Und geht das mit den Stunden, ich habe gelesen, dass dies nur am Abend bzw am Wochenende/Semesterferien geht. Schreibe derzeit an meiner Masterarbeit und habe daher keine festen Studierendenzeiten.
Hallo Helenee,
ja, das ist richtig, du kannst den Minijob annehmen, da Du voraussichtlich nicht die 26 Wochen Regel überschreiten wirst. Da Du keine Vorlesungen mehr hast, kannst Du Deine Zeit auf Masterarbeit und Minijob/Werkstudent freier verteilen. Allerdings solltest Du auf die 20 Stunden pro Woche und die 26 Wochen pro Jahr achten.
Bei der Einkommensteuer kommt es auf Deinen Verdienst an. Wenn Du im Jahr mehr als den Steuerfreibetrag (derzeit 9.984 Euro) verdienst, musst Du Steuern zahlen. Der Minijob würde als Zweitjob in Steuerklasse 6 versteuert werden. Allerdings brauchst Du keine Abgaben zahlen, solange Du mit dem Minijob unter 520 Euro verdienst.
Generell sind Minijobs von den Sozialversicherungen befreit, allerdings musst Du Rentenversicherung für Deinen Minijob zahlen. Bei der Krankenversicherung gilt für die Kombination Werkstudent und Minijob auch die 20 Stunden Regel. Du solltest also unter 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst werden Abgaben an die Sozialversicherungen fällig. Zu all diesen Fragen kannst Du Dir auch noch den Artikel zu Werkstudent und Minijob ansehen.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo Team von MyStipendium,
Hallo Team von MyStipendium,
ich stehe vor einer Situation, die hier in den Kommentaren noch nicht beschrieben wurde.
Aktuell arbeite ich 20h/ Woche als Werkstudent bei einem Unternehmen. Dabei komme ich über den Steuerfreibetrag, sodass bereits Steuer von meinem Gehalt abgezogen wird.
Ich stehe vor dem Ende meines Masterstudiums und habe jetzt die Möglichkeit, die Masterarbeit in einem Unternehmen zu verfassen. Dort würde ich auch ein Gehalt erhalten. Allerdings möchte ich meine aktuelle Werkstudenten-Tätigkeit nicht aufgeben sondern beide Jobs parallel laufen lassen.
Theoretisch ist es ja, wie ihr in eurem Artikel schreibt, möglich, zwei Werkstudentenjobs zu haben. Mein Gedanke ist:
Stelle 1 mit 20h/Woche weiterlaufen lassen und die Stunden unter der Woche abarbeiten. Stelle 2 (Masterarbeit) auch auf 20h/ Woche laufen lassen, jedoch mit einer vertraglichen Nebenbestimmung, dass die Stunden am Wochenende abzuleisten sind. Das ist ja theoretisch zu rechtfertigen, da es sich um die Erstellung einer Masterarbeit handelt. Wenn ich die Masterarbeit in 6 Monaten fertigstelle bleibe ich auch unter der 26-Wochen Schwelle. Bleibt die Frage, ob ich damit durchkomme, da jeder der schonmal eine Abschlussarbeit geschrieben hat, weiß, dass man im Durchschnitt mehr als 20h/ Woche an der Arbeit schreibt. An dieser Stelle könnte man jedoch argumentieren, dass der Anteil für das Unternehmen am Wochenende abgeleistet wird und der Rest mein eigener Anteil ist, da ich ja auch ein Interesse an einer erfolgreichen Abschlussarbeit habe.
Das müsste so doch möglich sein, oder habe ich einen Denkfehler? Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Hallo Mamutrer,
eine zweite Stelle als Werkstudent ist möglich. Wie Du selbst erwähnst, hältst Du die 26 Wochen Regel ein und solltest damit Deinen Studentenstatus beibehalten. Wenn Du mit beiden Stellen über den Freibetrag von derzeit 10.908 € kommst, musst Du dann mehr Steuern zahlen, da Dein zweiter Job wahrscheinlich anders besteuert wird. Siehe dazu den Artikel Steuerklasse als Student
Viele GrüßemyStipendium
Hallo ich hätte da mal eine
Hallo ich hätte da mal eine kurze Frage …
Ich möchte einen Werkstudenten Vertrag Unterzeichnen und die Arbeitszeit wäre an manchen Tagen tagsüber und oft auch nachts bzw Beginn abends, so wie ich das verstehe darf ich dann ja in der Woche mehr als 20 Stunden arbeiten solange es nicht die 26 Wochengrenze in einem Jahr überschreitet oder ? Da es auch teilweise Nachtarbeit ist ?
Vielen Dank für eine Antwort
Hallo Leon,
ja, das ist richtig. Solange Du nicht mehr als 26 Wochen im Jahr länger als 20 Stunden arbeitest, behältst Du Dein Werkstudentenprivileg bei. Beachte aber, dass Du dann eventuell auch Versicherungsbeiträge zahlen musst, wenn Du mehr als 520 Euro im Monat verdienst und Steuern sobald Du über den Freibetrag von 10.908 Euro im Jahr kommst.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo liebes mystipendium
Hallo liebes mystipendium-Team,
bezüglich der maximalen Arbeitszeit gibt es noch folgende Unklarheit: Es ist also möglich an 26 Wochen die wöchentlichen 20 Stunden beliebig zu überschreiten (40-Stundenwoche), wenn man die übrigen 26-27 Wochen des Jahres bei max. 20-Stunden pro Woche bleibt? Verstehe ich das richtig? Also Arbeitsstunden pro Jahr 1560 (40*26 + 20 *26) Vielen Dank für eine schnelle Antwort, liebe Grüße
Hallo Aydo,
die Regeln zur Arbeitszeit von Studenten sollen sicherstellen, dass das Studium im Vordergrund steht. Deine Rechnung ist prinzipiell richtig, allerdings gibt es noch weitere Bestimmungen, die die Arbeitszeit von Studenten einschränken. Zum Beispiel sollte eine Anstellung mit mehr als 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nie länger als 3 Monate dauern und wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, dann sollte dieser Zeitraum entweder in die Semesterferien, auf das Wochenende oder die Nacht fallen.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo Team von MyStipendium,
Hallo Team von MyStipendium,
ich habe 2 Studentenjobs, ein Job mit circa 6h/Woche und ein Nachtdienst der von 16:00 bis 07:00 Uhr geht. Beide Jobs sind länger als 26 Wochen befristet, jedoch würde ich trotzdem in einem Jahr NICHT länger als 26 Wochen über die 20h-Regel kommen. Bin ich dann beitragsfrei oder hätten beide Jobs vertraglich eine 26-Wochen-Befristung benötigt?
Es ist ein bisschen schwierig bei mir, da ich die Nachtdienststelle unregelmäßig ausübe, mal nur 2x im Monat und in den Semesterferien gerne auch mal 4x im Monat.
Bei der anderen Stelle arbeite ich auch nicht jede Woche zwingend 6h, sondern oft auch weniger.
Ich habe gelesen, dass wenn man über 520€ verdient, dass man dann Versicherungsbeiträge zahlen muss. Welche wären das?
Hallo Gast,
solange Du nicht über 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden pro Woche arbeitest, bleibst Du versicherungsfrei. Zudem sollte Deine Arbeit am Wochenende, in der Nacht oder in den Semesterferien stattfinden. Das soll gewährleisten, dass Dein Studium im Vordergrund steht. Du musst also genau aufpassen, dass Du nicht zu viel arbeitest und solltest daher Deine Arbeitsstunden genau zählen.
Die Versicherungen, die Dir vom Lohn abgezogen werden, falls Du die Regeln zu den Beschäftigungen für Studenten nicht einhältst, sind: Rentenversicherung (auch wenn Du unter 520 € verdienst), Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung.
Viele GrüßemyStipendium
Liebes MyStipendium-Team,
Liebes MyStipendium-Team,
ich habe 2 SHK-Stellen, eine 6h/Woche und ein unregelmäßigen Nachtdienst von 16:00 bis 7:00 Uhr morgens. Beide Stellen sind vertraglich länger als 26 Wochen befristet, gilt trotzdem die 26 Wochen-Regel noch, wenn ich diese einhalte? Oder hätten die Stellen zwingend vertraglich auf höchstens 26 Wochen befristet sein müssen?
Ich arbeite unregelmäßig und bei der einen Stelle arbeite ich gerne mal weniger als 6 Stunden die Woche und mache nur höchstens 2-3 Nachtdienste im Monat. Schreibe ich mir dann trotzdem akribisch immer meine Stunden auf und schaue am Ende des Jahres ob alles passt? Was passiert wenn ich die 26h-Regel nicht eingehalten habe? Muss ich dann Strafnachzahlungen zahlen oder nur die Steuernachzahlungen für den entsprechenden Zeitraum, die ich versäumt habe?
Wenn ich mehr als 520 Euro im Monat verdiene, welche Versicherungsbeiträge muss ich genau bezahlen?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus!!
Hallo Nikco,
die Stellen müssen nur befristet sein (auf 3 Monate bzw. 70 Tage), wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Ja, Du müsstest Dir bei Deinen zwei Jobs alle Stunden aufschreiben und aufpassen, dass Du die Grenzen nicht überschreitest. Falls Du die Regeln nicht einhältst, werden ab dem Zeitpunkt der Überschreitung die Sozialversicherungen fällig. Die Steuern sind ein gesondertes Thema. Steuern beziehen sich auf Deinen Verdienst im gesamten Jahr sowie Deinen Familienstand.
Du zahlst bei einem Job generell die Rentenversicherung. Wenn Du mehr als 520 Euro im Monat verdienst, kommen außerdem Krankenversicherung (je nach Krankenkasse), Pflegeversicherung (3,05% / 3,4%) sowie die Arbeitslosenversicherung (2,6%) hinzu.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo MyStipendium,
Hallo MyStipendium,
ich habe eine verzwickte Lage und konnte noch nicht so durchblicken. Ich habe einen Minijob, bei dem ich insgesamt 28 h im Monat arbeite. Jetzt habe ich die Möglichkeit ab 01.5 einen Werkstudentenjob mit 20h/Monat anzunehmen, bei dem ich auch ohne den Minijob die Gehaltsgrenze, die ihr angegeben habt überschreite.
Nun überlege ich, ob ich bei dem Minijob alle zwei Wochen (quasi dann 26 Wochen im Jahr) am Wochenende die 14 Stunden arbeite. Ist dies so möglich, um immer noch als Werkstudent zu gelten ? Und wenn ja, muss ich dies dann im Arbeitsvertrag aufnehmen oder wo muss das dokumentiert werden?
Viele Grüße
Hallo Lissi,
eigentlich sollte es für Dich kein Problem geben, beiden Jobs gleichzeitig nachzugehen. Denn die 20 Stunden Arbeitszeit beziehen sich auf die Woche, nicht den Monat. Das heißt, Du kannst Deinen Minijob (7 Stunden pro Woche) und den Werkstudentenjob (5 Stunden pro Woche) gleichzeitig nachgehen, denn so kommst Du insgesamt auf 12 Stunden pro Woche und überschreitest damit nicht die 20-Stunden-Grenze. Somit bist Du von den Sozialversicherungen befreit.
Mit dem Werkstudentenprivileg spielt das Einkommen fast keine Rolle, solange Du unter dem Grundfreibetrag von 10.908 € im Jahr bleibst. Für alles darüber, musst Du Steuern zahlen.
Im Arbeitsvertrag sollte generell Deine Arbeitszeit (auch mit Ausnahmen z.B. während Semesterferien), die Kündigungsfrist und eventuell Dein Stundenlohn vermerkt sein.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
noch eine Frage da ich einen etwas spezielleren Fall hab, wo ich noch keine klare Aussage im Artikel oder in den Kommentaren gelesen hab. Vielleicht schon, aber würde es gerne nochmal verifiziert haben:
Ich übe einen Minijob jedes Wochenende aus mit 12h, seit Jahren. Nun möchte ich einen Werkstudentenjob antreten. Für mich dürfte die 20 Stunden Grenze ja nicht gelten, da der Minijob nur an den Wochenenden anfällt, also nicht meiner Studienzeit in die Quere kommt. Kann ich mir nun also nen Werkstudentenjob (20h in der Woche) zusätzlich zum Minijob suchen? Also in der Theorie. Mit so viel Arbeitszeit würde ich natürlich über den Freibetrag kommen und müsste Einkommenssteuer zahlen, aber meinen Studentenstatus behalte ich bei, richtig? Wäre dann bei 32h/Woche Arbeitszeit aber die 12 vom WE werden nicht angerechnet so wie ich das verstehe, über das Ganze Jahr, nicht nur diese 26 Wochen.
Danke im Voraus.
Hallo sos89,
die Regel ist, dass Du als Werkstudent pro Woche maximal nur 20 Stunden arbeiten darfst, um von den Sozialversicherungen befreit zu sein. Es spielt dabei keine Rolle, wann Du arbeitest.
Nur wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, spielt auch die Arbeitszeit eine Rolle. Hier kommt die 26-Wochen-Regel zum Tragen. Du darfst dann nämlich nur in den Semesterferien, am Wochenende oder nachts mehr als 20 Stunden arbeiten. Insgesamt darfst Du aber nicht 26 Wochen mehr als 20 Stunden arbeiten.
In Deinem Fall bedeutet das (um Deinen Werkstudentenstatus zu erhalten), dass Du mit Deinem Minijob am Wochenende schon jede Woche 12 Stunden arbeitest. Wenn Du jetzt noch einen zweiten Job annimmst, solltest Du nur 8 Stunden pro Woche arbeiten. Du darfst allerdings z.B. am Wochenende mehr als 20 h pro Woche arbeiten, allerdings insgesamt nur 26 Wochen im Jahr.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo, eine Frage.
Hallo, eine Frage.
Ich gehe einem Werksstudentenjob nach. Mit 20h/Woche.
Allerdings bin ich gerade erst auf die 26WochenRegel gestoßen.
Ist mit den 26Woche im Jahr, das KalenderJahr oder das Arbeitsjahr gemeint.
Also vom 1.1.-31.12. oder zB vom 15.7-14.7. des Folgejahres?
Beste Grüße
Hallo Swd,
die 26-Wochen-Regel bezieht sich auf das Arbeitsjahr. Also wenn Du beispielsweise am 15.07.2022 als Werkstudent in einer Firma angefangen hast, dann kannst Du bis 14.07.2023 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
Gilt die 26 Wochen Regelung nur für Semesterferien und Wochenenden oder auch unter der Woche? Werde nächste Woche auf ca. 25-30 h mit Werkstudentenjob und kurzfristiger Beschäftigung kommen aber die meisten Wochen bleibe ich unter 20h. Die 26 Wochen aufs Jahr gesehen halte ich locker ein. Ich frage mich nur, ob die 26 Wochen in den Semesterferien liegen müssen oder es jede x-beliebige Woche sein darf. Grüße !
Hallo Sophia,
die 26-Wochen-Regelung bezieht sich auf Semesterferien, Wochenenden und Abend- oder Nachtstunden. Das heißt, Du darfst nur in diesen Zeiträumen mehr als 20 Stunden arbeiten, also nicht jede x-beliebige Woche. Das soll gewährleisten, dass das Studium in Vordergrund steht.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
für mich sind noch paar Punkte unklar bezüglich der Ausnahmen an Wochenenden, nachts unter der Woche und in den Semesterferien.
Konkret zu meinem Fall:
Ich arbeite 20h/Woche als Werkstudent. Nun möchte ich während dem Semester noch zusätzlich einen Minijob annehmen, dadurch komme ich über die erlaubten 20h/Woche jedoch ist dies nur von kurzer Zeit und die 26 Wochen werden nicht überschritten.
Nun zu meiner Frage: Darf ich den Minijob nur am Wochenende und unter der Woche Nachts ausüben während dem Semester oder darf ich den Minijob auch unter der Woche tagsüber ausüben ?
Mein Werkstudentenjob mit den 20h/Woche bleibt dabei erhalten und meine Frage bezieht sich ausschließlich auf den Minijob (ca. 7-10h/Woche aber nicht jede Woche sondern immer mal wieder) den ich zusätzlich zu meinem Werkstudentenjob (20h/ Woche) an manchen Wochen ausüben werde.
Hallo Jessica,
wenn Du schon rund 20 Stunden pro Woche als Werkstudentin arbeitest, könntest Du den Minijob nur an Wochenenden, in den Semesterferien oder abends oder nachts, also außerhalb der Vorlesungszeit, ausüben. Weiterhin darfst Du, um Dein Werkstudentenprivileg zu erhalten, nur 26 Wochen pro Jahr in den erwähnten Zeiträumen mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es soll so sichergestellt werden, dass Dein Studium im Vordergrund steht.
Viele GrüßemyStipendium
1. Ich befinde mich derzeit
1. Ich befinde mich derzeit in einer Werkstudententätigkeit. Vor dem Beginn dieser habe ich ein 6-monatiges Vollzeitpraktikum absolviert. Von diesen 6 Monaten waren 3 Monate Pflichtpraktikum, welches von der Uni vorgeschrieben war und 3 Monate wurden zusätzliche freiwillig erbracht, in denen ich dann voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet wurde. Meine Frage ist nun, zählen die 6 Monate Vollzeitpraktikum bereits als Wochen, in denen die 20-Stunden-Grenze überschritten wurde, oder wurde die Grenze in den genannten Wochen nicht überschritten. Meine Frage zielt darauf ab, jetzt wieder als Werkstudent die Stunden für ein paar Wochen auf über 20 Stunden zu erhöhen, ohne Gefahr zu laufen, dass die 26 Wochen Grenze überschritten wird.
2. Meine zweite Frage ist, ob ich zwingend an die offiziellen Semesterferien meiner Universität gebunden bin. In meiner Situation steht derzeit nur noch das Kolloquium an. Die offiziellen Semesterferien haben jedoch noch nicht begonnen. Ist es dennoch möglich, die Stunden zu erhöhen? Insbesondere interessiert mich diese Frage auch im Hinblick auf meinen angestrebten Masterstudiengang. Diese möchte ich gerne in einem Vollzeitstudium an einer Fernuni absolvieren. Da es eine Fernuni ist, und das gesamte Studium remote abläuft, schreibt die Uni keine Semesterferien vor, da diese individuell den eigenen Bedürfnissen angepasst werden können. Dennoch müsste mir doch eigentlich das Recht zustehen in 26 Wochen im Jahr die Stunden, als Werkstudent zu erhöhen?
3. Beziehen sich die 26 Wochen auf das physische Jahr oder auf die vergangenen 52 Wochen, und wie werden die Wochen, in denen die 20 Stunden überschritten wurden, getrackt?
Hallo Leif,
zunächst zu Deiner ersten Frage: Ein Praktikum, das in der Prüfungsordnung Deiner Uni vorgeschrieben ist, zählt nicht zu den 26 Wochen, in denen Du mehr arbeiten kannst, da es quasi Teil Deiner Ausbildung ist. Allerdings werden die drei Monate, die Du drangehangen hast, angerechnet. Somit bleiben Dir nur noch 14 Wochen, die Du für längere Arbeitszeiten in Deinem Werkstudentenjob nutzen kannst.
2. Wenn Du keine Vorlesungen mehr hast, kannst Du Dir Deine Arbeitszeit selbst einteilen mit Rücksicht auf die 26-Wochen-Regel, damit Du Deinen Werkstudentenstatus beibehältst. Auch als eingeschriebener Vollzeitstudent einer Fernuni kannst Du als Werkstudent arbeiten.
3. Die 26-Wochen-Regel bezieht sich auf das Arbeitsjahr, also auf die vergangenen 52 Wochen. Dein Arbeitgeber meldet Dich als Werkstudent an. Die Kranken- und Rentenkassen können prüfen, ob Du zu viel arbeitest, vor allem bei einem hohen Einkommen oder wenn Du zwei Jobs hast.
Viele Grüße,myStipendium
Hallo,
Hallo,
es haben ja bereits Einige Kommentare zu diesem Eintrag geschrieben. Trotzdem habe ich noch ein paar Fragen, ist ja doch recht kompliziert das Ganze.
Ich arbeite zur Zeit als Werkstudent (20h/Woche). Außerdem habe ich vor ein paar Tagen einen Minijob-Vertrag unterschrieben (8h/Woche) am Wochenende. Habe mir gar keine Gedanken gemacht, dass es da solche Regelungen gibt. Nun bin ich zufällig darauf gekommen und stelle fest, so wie ich das geplant habe, ist es nicht möglich. Ich habe einen Minijob-Vertrag für ein Jahr unterschrieben (Juni bis Ende Mai des nächsten Jahres). Wie bereits von jemand anderem gefragt, startet das Arbeitsjahr am 15.06. Also wären meine 26 Wochen am 15.12. um. Nun läuft der Vertrag ja grunsätzlich ein Jahr. Ist es möglich, dass ich den Vertrag dann einfach zum 01.12. kündige und somit meine 26 Wochen einhalte oder geht das nicht, weil der unterschriebene Vertrag ja 1 Jahr laufen würde?
Also sollte ich den Vertrag noch widerrufen oder würde die rechtzeitige Kündigung das Problem lösen?
Hallo 1L2e3n4a5,
ob Du Deinen Arbeitsvertrag einfach so kündigen kannst, liest Du am besten im Arbeitsvertrag nach. Die gesetzliche Regelung sieht eine Kündigungsfrist von vier Wochen vor, wenn Du mehr als 6 Monate in diesem Arbeitsverhältnis gearbeitet hast. Bei weniger als 6 Monaten sind es sogar nur 2 Wochen Kündigungsfrist. Allerdings können Arbeitgeber weitere Regelungen in den Arbeitsvertrag einbauen. Prinzipiell könntest Du also Deinen Vertrag rechtzeitig vor Ablauf der 26 Wochen kündigen und würdest so Deinen Werkstudentenstatus beibehalten.
Viele Grüße,myStipendium
Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte ebenfalls eine Frage, wenn man als Werkstudent arbeitet und nachts eine Teilzeitstelle hinzunehmen möchte:
Zurzeit arbeite ich an der Universitätsbibliothek als Werkstudent mit 80 Stunden monatlich. Nun würde ich gerne einen Teilzeitjob in der Nachtschicht hinzunehmen. Ich würde dabei darauf achten, den Teilzeitjob nicht länger als 26 Wochen auszuüben.
Doch meine Frage betrifft die Abgaben, die man zahlen muss und welcher Arbeitgeber welche zahlen muss.
Zurzeit zahle ich nur den Beitrag zur Rentenversicherung. Wenn ich jedoch die Teilzeitstelle hinzunehme, werde ich in dieser Teilzeitstelle voll sozialversicherungspflichtig sein? Also, wird der neue Arbeitgeber dort für mich Abgaben zahlen und ich auch einen bestimmten Betrag?
Das wäre für mich in Ordnung, doch wie wäre es mit der Universitätsbibliothek, weil ich dort weiterhin als Werkstudent arbeite? Muss ich die Universitätsbibliothek in Kenntniss darüber setzen, dass ich einen Teilzeitjob hinzunehme und werden die Abgaben für den Werkstudentenjib dort dann ebenfalls steigen? Also, würde die Unibib für mich dann sozialversicherungspflichtige Abgeben zahlen müssen und ich ebenfalls einen höhrern Betrag als bisher nur den Rentenbeitrag?
Oder zahlt diese Abgaben nur einer der beiden Arbeitgeber, also hier der Arbeitgeber des Teilzeitjobs?
Falls doch von beiden Stellen aus Abgaben gezahlt werden müssen und die Unibib dann für mich Abgaben zahlen müsste, die sie bisher nicht zahlen musste, hat die Unibib dann das Recht mir zu kündigen, um sich die Zahlung dieser Abgaben zu ersparen? Das ist irgendwie die größte Frage, die ich mir stelle.
Es tut mir sehr leid, wenn ich zu viele Fragen gestellt habe und sie umständlich zu beantworten sind.
Also, dies wären zusammengefasst meine drei wichtigsten Fragen:
1. Muss ich die Unibib (wo ich als Werkstudent mit 80 Stunden monatlich arbeite) in Kenntnis über den Teilzeitjob setzen, auch wenn er nur nachts stattfindet und ich ihn nicht länger als 26 Wochen ausüben werde?
2. Werden dann beide Arbeitgeber (Werkstudentenjob und Teilzeitjob) für mich Abgaben zahlen müssen und ich ebenfalls für beide Stellen?
3. Falls dann auch die Unibib Abgaben für mich zahlen müsste, hätte sie das Recht, mir zu kündigen?
Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.
Liebe Grüße,
Lanat
Hallo Lanat,
zunächst einmal solltest Du jeden Arbeitgeber in Kenntnis setzen, wenn Du einen weiteren Job annimmst bzw. schon einen Job hast und einen zweiten annimmst. Denn es hat Auswirkungen darauf wie Dich Dein Arbeitgeber steuerlich anmeldet. Ein zweiter Job wird meist in Steuerklasse 6 versteuert.
Ja, Deine Arbeitgeber müssen bei einem Einkommen über 520 € Abgaben für Dich zahlen, nämlich 9,3 Prozent Rentenversicherung und 20 Prozent Sozialversicherung bei einem Midijob (Einkommen zwischen 520 und 2.000 €).
Theoretisch kann Dein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen. Wahrscheinlich verdienst Du eh schon mehr als 520 € in der Unibib, sodass diese sowieso schon Abgaben für Dich zahlt. Am besten besprichst Du Dein Vorhaben mit Deinem Arbeitgeber, um Komplikationen zu vermeiden.
Viele Grüße,myStipendium
Ich habe zwei Arbeitszusagen
Ich habe zwei Arbeitszusagen bekommen. Eine ist für 20 Stunden / Woche als Werkstudent und die andere ist für 5 Stunden wöchentlich als Minijob. Kann ich die beiden kombinieren? Der Minijob wäre zeitlich sehr flexibel, da es sich um einen IT-Projekt handelt und ich könnte nachts oder am Wochenende arbeiten. Muss diese Flexibilität aber im Arbeitsvertrag deutlich gemacht werden? Und müssen beide Arbeitgeber von einander wissen?
Und wie ist das mit der Krankenversicherung? Einfach Krankenversicherung für Studenten? Ich beziehe kein Bafög.
Hallo KingaKunegunda,
ja, Du kannst beide Jobs kombinieren, musst aber aufpassen, dass Du nicht mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden pro Woche arbeitest.
Beide Arbeitgeber müssen über weitere Arbeitsverhältnisse informiert werden, da sie Dich dementsprechend anmelden müssen. Bei zwei Jobs wird meist einer in Steuerklasse 1 besteuert und der zweite in Steuerklasse 6. Die Arbeitszeit sollte in Deinem Arbeitsvertrag genannt werden.
Viele Grüße,Bei der Krankenversicherung kommt es auf Dein Alter und Dein Einkommen an. Wenn Du mehr als 485 € im Monat verdienst (bei einem Minijob sind es 520 €) bzw. über 25 Jahre alt bist, musst Du Dich selbst als Student versichern.
myStipendium
Hallo liebes Team,
Hallo liebes Team,
ich habe eine Frage, ich würde gerne eine Werkstudentenstelle mit 20h/Woche als Pflegekraft (also auch jedes 2. Wochenende Samstags und Sonntags mit jeweils ca. 7 Stunden) annehmen. Jedoch habe ich noch einen Minijob als Schlafbereitschaft für ca. 3 Nächte im Monat mit den Arbeitszeiten 20:40-6:40, diese Schlafbereitschaftsnächte mache ich größtenteils in der Woche.
Behalte ich in dieser Konstellation noch meinen Studentenstatus?
Liebe Grüße
Hallo Christine,
Du kannst mehrere Jobs miteinander kombinieren. Um Deinen Studentenstatus beizubehalten, darfst Du allerdings nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das heißt also in Deinem konkreten Fall, dass Du den Minijob als Schlafbereitschaft nur 26 Wochen im Jahr ausüben solltest. Am besten ist es, wenn Du über Deine Arbeitsstunden genau Buch führst, damit Du nicht zu viele Stunden arbeitest.
Wenn Du also die Werkstudentenstelle annimmst und den Minijob beibehältst und das über mehr als 26 Wochen, dann musst Du Beiträge an die Sozialversicherungen zahlen und verlierst Deinen Studentenstatus.
Viele Grüße,myStipendium
Moin,
Moin,
Ich habe die 20 Stunden Grenze gelegentlich überschritten außerhalb der Semesterferien. Auch habe ich diese Stunden nicht am Wochenende oder nachts geleistet. Was passiert nun mit mir ?
Hallo Till,
wenn Du für mehr als 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden gearbeitet hast, musst Du Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen. Du musst dann also Renten-, Arbeitslosen-,Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo Liebes Team,
Hallo Liebes Team,
ich habe einen Minijob mit 7h/Woche fix und habe nun einen Werkstudentenjob mit Gleitzeit und mindestens 12h/Woche gestartet. Was passiert, wenn ich in der Gleitzeit vereinzelt in einer Woche über 13h arbeite und dafür in der Woche darauf etwas weniger arbeite? Wird bei der Ermittlung der 20 Wochenstunden ein Monatsdurchschnitt genommen?
Viele Grüße
Hallo Tanaro,
die 20 Stunden- und 26 Wochen-Regeln sollen gewährleisten, dass sich Studenten auf das Studium konzentrieren. Ausßerdem sollten zusätzliche Stunden entweder nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien geleistet werden. Ein Durchschnitt der Arbeitsstunden wird dabei nicht genommen, sondern am Ende des Arbeitsjahres werden Deine Gesamtstunden berechnet.
Du solltest also aufpassen, dass Du im Schnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo liebes Team,
Hallo liebes Team,
ich habe eine Frage zu dem Thema. Ich arbeite neben dem Studium ca. 8 h/Woche. Laut meinem aktuellen Arbeitsplan würde ich zwischen den Jahren im Dezember in der einen Woche 32h arbeiten. Diese Zeit ist von meiner Uni zwar als "Weihnachtsferien" deklariert, trifft jedoch von den Kriterien Semesterferien, am Wochenende oder Nachts keine so richtig. Dennoch habe ich in der Zeit ja praktisch frei und könnte mal etwas mehr arbeiten.
Könnte ich wegen diesen Umständen ein Problem bekommen?
Liebe Grüße
Hallo Fabian,
eigentlich solltest Du kein Problem haben in den Weihnachtsferien mehr zu arbeiten, da diese Woche ja eine vorlesungsfreie Zeit ist. Du kannst als Student in der vorlesungsfreien Zeit, also nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Aber auch nur maximal 26 Wochen pro Jahr.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
ich würde gerne wissen, was passiert wenn man in den Semesterferien über 40 h/Woche arbeitet. Mein Plan ist es eine Vollzeitstelle anzutreten und dabei parallel meinen Nebenjob von 8 h/Woche laufen zu lassen. Natürlich im Semesterferien. Wie sieht da die rechtliche Situation aus für mich als Student?
Mit freundlichen Grüßen
Doan
Hallo Doan,
Du kannst in den Semesterferien 40h/Woche arbeiten. Allerdings darfst Du das nur für maximal 26 Wochen im Jahr, denn sonst verlierst Du Deinen Studentenstatus und musst Beiträge an die Sozialversicherungen leisten.
Viele GrüßemyStipendium
Danke für die Antwort, aber
Danke für die Antwort, aber mich würde mehr interessieren, wenn ich über die Grenz von 40 Stunden pro Woche komme. Dazu finde ich nichts.
Hallo Doan,
leider gibt es dazu keine eindeutige Regelung. In Deutschland darf man laut Arbeitszeitgesetz maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du die 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Du kannst Dich auch an Dein Studentenwerk oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo, ich gebe aktuell 10
Hallo, ich gebe aktuell 10 Stunden Fitnesskurse pro Woche. Davon finden 7 von 10 Kursen am Abend statt. Allerdings möchte ich gerne noch etwas darüber hinaus machen zum Beispiel eine Teilzeitstelle anfangen. Eine Werkstudentenstelle würde sich wahrscheinlich nicht mehr ergeben, da ich ab April 2024 ins letzte Semester starte. Ist es möglich eine solche Teilzeitstelle zum Beispiel von April-Oktober anzugehen, also genau 26 Wochen und innerhalb dieser Teilzeitstelle max 20h zu arbeiten. Die Kurse sind ja zu 70% abends und würden dann ja theoretisch unter die 26-Wochen Regel gefasst werden können, oder? Das einzige Problem wären vermutlich die 3 Kurse morgens, da sie ja theoretisch nicht unter die Reglung fallen, wenn sie nicht abends sind...
Würde es denn passen, wenn ich z.B die 3 Kurse morgens absäge und dann 20h einen Teilzeitjob mache und die restlichen 7 Kurse abends? Oder wird das gar nicht so eng gesehen - in dem Sinne, dass jede Arbeitsstunde bis ins Detail und Zeit nachvollzogen wird?
Ich studiere übrigens im Fernstudium - es gibt also keine klaren Regeln bezüglich Vorlesungszeiten o.ä.- es ist eigentlich alles Selbstorganisation ...
Viele Grüße
Hallo Helen,
zunächst ist eine Voraussetzung, dass Du Vollzeit studierst. Wenn Du mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten möchtest, sollte das nachts (nicht abends), am Wochenende oder in den Semesterferien passieren. Nachts bedeutet dabei zwischen 23 Uhr und 6 Uhr.
D.h. Deine 10 Kurse zählen und Du kannst noch maximal 10 Stunden pro Woche zusätzlich arbeiten. Du kannst aber am Wochenende oder in den Semesterferien mehr arbeiten. Dabei musst Du aber aufpassen, nicht mehr als 26 Wochen (oder 182 Tage) im Jahr länger als 20 Stunden in der Woche zu arbeiten. Wenn Du gegen diese Regeln verstößt, musst Du, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, Sozialversicherungen zahlen und verlierst Deinen Studentenstatus.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
Ich arbeite zurzeit 7,5 Stunden als Werkstudent und würde gerne über die Semesterpause eine Vollzeit arbeiten. Muss ich etwas beachten bzw. gilt mein studentenstatus auch wenn ich mehr als 40 Stunden arbeite?
Mit freundlichen Grüßen
Doan
Hallo Doan,
Du kannst in den Semesterferien mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, kannst dies aber maximal 26 Wochen im Jahr tun. Wenn Du diese Regeln brichst, verlierst Du Deinen Studentenstatus und musst dann Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlen.
Viele GrüßemyStipendium
Hey ich hab eine kleine Frage
Hey ich hab eine kleine Frage.
Ich habe einen Minijob und einen Werkstudentenjob. Mit diesen beiden überschreite ich nicht die 20/h Regelung bzw. die 26 Wochen Regelung. Ich habe aber noch nebenher Angebote für eine freiberufliche Tätigkeit, wie schaut es da mit den Stunden aus? Zählen diese zu den 20/h Woche? Ich gehen diesem Job nämlich zumeist am Wochenende nach und werde nicht nach Stunden, sondern nach Leistung bezahlt. Ich schreibe für Unternehmen Texte und mache etwas für deren Social Media Seiten.
Lg
Hallo Eva,
generell werden alle Jobs, die du ausübst, zusammengezählt und dabei darfst Du nicht über 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche kommen. Es sei denn Du arbeitest nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien. Da Du die freiberufliche Tätigkeit übers Wochenende ausübst, kannst Du mehr als 20 h / Woche arbeiten. Allerdings solltest Du hier auch wieder auf die 26-Wochen-Regelung achten.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo liebes MyStipendium
Hallo liebes MyStipendium-Team,
ich bin zehnmal über die 20h/Woche gekommen, habe aber in diesen Wochen immer entweder in den Semesterferien, spät oder am Wochenende gearbeitet.
Einmal in meiner ersten Woche bin ich über die 20h/Woche- Regel gekommen, aber mein Arbeitgeber hat mich danach wieder als Werkstudent gemeldet.
Nun bin ich in den Weihnachtsferien zwei mal über die 20h Grenze gekommen und mein Arbeitgeber hat mich wieder als Werkstudent abgemeldet.
Mein Arbeitgeber sagt mir jetzt, dass die 26 Wochen Regel nicht gelten würde und dass es irrelevant sei, ob ich am Wochenende oder in der Spätschicht gearbeitet habe und die Weihnachtsferien würde nicht als vorlesungsfreie Zeit gelten.
Ich hätte demnach meinen Studentenstatus verloren und könnte bei meinem Arbeitgeber nicht mehr als Werkstudent arbeiten.
Ich würde gerne wissen, ob das so richtig ist und ob ich dort wieder als Werkstudent arbeiten kann.
Liebe Grüße
Lara
Hallo Lara,
Du darfst in der vorlesungsfreien Zeit, also in den Semesterferien (normalerweise zählt Weihnachten dazu), nachts und am Wochenende mehr als 20 h pro Woche arbeiten. Allerdings fehlen genaue Informationen. Somit ist es besser, wenn Du Dich an Dein Studentenwerk wendest und die genauen Details, wann Du wie viel gearbeitet hast und eventuell Deinen Arbeitsvertrag mitnimmst.
Viele GrüßemyStipendium
Hey, ich hätte eine Frage.
Hey, ich hätte eine Frage. Ich habe ein Jobangebot in einer Berufsschule das ich gerne annehmen würde. Die wöchentliche Arbeitszeit laut Vertrag wären 20 Stunden, allerdings müsste man in diesem Job viele Überstunden machen, da während der Schulferien nicht gearbeitet wird. Der Sinn dahinter ist, dass man dann in den Schulferien ebenfalls frei hat und eben da seine Überstunden abfeiert bei vollem Gehalt. Arbeitszeit wäre von 17 bis 23 Uhr von Mo - Do. Greift hier die Ausnahmeregel, da ich abends arbeiten würde? LG
Hallo Nikkky,
Du darfst zwar als Student mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn Du unter anderem nachts arbeitest. Allerdings bedeutet dies, dass Du zwischen 23 und 6 Uhr arbeiten müsstest. Du kannst also den Job annehmen, dürftest aber keine Überstunden machen, es sei denn diese finden nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien statt.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
kann man einen Werkstudentenjob gleichzeitig neben einem Pflichtpraktikum ausüben?
Hallo Nathy,
Ja, das geht. Das Pflichtpraktikum ist festgeschriebener Teil des Studiums und dieses wird quasi nur in einen Betrieb verlagert. Deshalb kannst Du nebenbei auch noch maximal 20 Stunden pro Wochen als Werkstudent arbeiten. Wenn das Praktikum bezahlt ist, könnte es passieren, dass Du über den Grundfreibetrag von derzeit 11.604 € im Jahr kommst und dann fallen für Dich Steuern an.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
ich möchte gerne eine Frage bezüglich der Sozialversicherungspflicht bei der Kombination von Werkstudentenjob und regulärem Teilzeitjob stellen.
Aktuell bin ich in einer Situation, in der ich neben meinem neuen 20-Stunden-Werkstudentenjob auch meinen bisherigen 20-Stunden-Teilzeitjob behalten möchte (evtl. Stundenanzahl runterstufen). Bei letzterem bin ich bereits sozialversicherungspflichtig angemeldet und leiste die entsprechenden Abgaben.
Meine Frage ist nun: Wenn ich beide Jobs parallel ausübe, muss mein Arbeitgeber für den Werkstudentenjob mich dann ebenfalls als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer anmelden? Oder bleibt der Werkstudentenjob weiterhin sozialversicherungsfrei, solange ich die Voraussetzungen bei der Werkstudentenstelle erfülle (unabhängig von meinem Zweitjob)?
Die zusätzlichen Abgaben für Steuern, Sozialversicherungen etc. wären für mich kein Problem. Mich interessiert lediglich, ob sich durch die Kombination der beiden Jobs der Status meines Werkstudentenjobs ändert und der Arbeitgeber mich zwangsläufig sozialversicherungspflichtig anmelden bzw. ummelden und dadurch mehr Abgaben für mich leisten muss.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Rebecca,
um den Status als Student zu erhalten, darfst Du maximal nur 20 Stunden pro Woche arbeiten. Mit den beiden Jobs zusammen arbeitest Du ja quasi Vollzeit und so wird Dein Arbeitgeber Dich auch versteuern.
Du kannst aber zusätzlich in den Semesterferien, am Wochenende oder nachts über die 20 Stunden pro Woche hinaus arbeiten. Allerdings darf das maximal nur in 26 Wochen im Jahr zutreffen. Du musst also genau aufpassen, wie viele Stunden Du wann und in welchem Job arbeitest.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo,
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der 20 h Regel in einem Werkstudentenvertrag.
Ich arbeite derzeit in einem Werkstudentenjob 20 Stunden / Woche. Die Arbeitszeiten sind von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr. Außerdem ist Gleitzeit möglich.
Meine Frage ist nun: Darf ich einen weiteren Job als Freier Mitarbeiter bei einem Nachhilfeinstitut nachgehen? Wie ist das mit der 26 Wochen Regel und dürfte ich von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr arbeiten und über die 20 h Regel mehr arbeiten?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Buzzmike12,
um Deinen Studentenstatus zu erhalten, darfst Du maximal nur 20 Stunden pro Woche arbeiten, dabei spielt es keine Rolle, wie viele verschiedene Jobs Du hast.
Eine Ausnahme dazu ist die 26-Wochen-Regel. Diese besagt, dass Du 26 Wochen im Jahr (oder genau 182 Tage) mehr arbeiten darfst. Allerdings muss das außerhalb der Vorlesungszeit geschehen, also am Wochenende, in den Semesterferien oder nachts. Nachtarbeit laut Gesetz ist, wenn Du mindestens 2 Stunden zwischen 23 und 6 Uhr arbeitest. Bei zwei Arbeitsstellen solltest Du also genau aufpassen, wie viele Stunden Du wann und in welchem Job arbeitest.
Viele GrüßemyStipendium
Hallo liebes Team,
Hallo liebes Team,
Ich bin leider etwas verloren in dem Thema Werkstundentenjob + Minijob.
Ich arbeite seit 01.05 als Werkstudent in einem Restaurant dort werden mir Monatlich 72h ausgezahlt. Ich arbeite auch viel am Wochenende (Samstag und Sonntag) und sonnst normalerweise immer ab 17:00 die Arbeitszeiten sind sehr flexibel so dass ich manchmal 10h oder auch 25h pro Woche arbeite. Trotzdem werden mir am Ende des Monats 72h ausgezahlt ( also bin ich ja so eig unter den 20h/Woche). Im September habe ich 160h gearbeitet ( also 4/26 Wochen ausgenutzt)
Nun möchte ich zusätzlich einen Minijob als Barkeeper im Club aufnehmen, welcher bis Ende Feb 25 befristet sein soll. Ich möchte 3-4 Schichten pro Monat machen (Arbeitszeiten 22-05 Uhr)
Zusätzlich habe ich für dieses Semester noch eine SHK Stelle (ca 8h/Monat) die gleichzeitig ein Wahlfach für mein Studium ist. Zählt diese Arbeit in meine 20h mit rein oder verhält sich das wie ein Pflichtpraktikum?
Die SHK Stelle sowie der Minijob sind demnach befristet und es ist Vorhersehbar wann die Überschreitung der 20h/Woche endet.
Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe darf ich alle meine Tätigkeiten so weitermachen ohne Probleme zu bekommen, oder??
da das Semester nur noch 22 Wochen hat und ich nur 4 von den 26 Wochen bereits genutzt habe bzw. 30 von den 182 Tagen. Nach dem Semester möchte ich wieder nur meiner Werkstudententätigkeit nachgehen bzw. Muss dann eh schauen weil mein verpflichtendes Betriebspraktikum ansteht
Vielen Dank im Vorraus und Liebe Grüße!
Lena <3
Hallo Lena,
Generell zählt alles, was Teil des Studiums ist, nicht zu Deinen Arbeitsstunden.
Nachtarbeit beginnt laut Gesetz um 23 Uhr und endet am folgenden Morgen um 6 Uhr. Also würde in Deinem Fall nur eine Stunde pro Schicht nicht unter Nachtarbeit fallen.
Du hast das alles schon gut ausgerechnet, dennoch ist es vielleicht besser, noch mal beim Studentenwerk Deiner Uni nachzufragen, da es bei mehreren Jobs gleichzeitig schnell unübersichtlich werden kann.
Viele GrüßemyStipendium