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WG-Mietvertrag: Einer für alle?

Oder alle mit einem? Haupt- und Untermieter, nur Hauptmieter, Einzelverträge: Bei Mietverträgen haben WGs die Wahl. Wir erklären die Vor- und Nachteile.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für den Abschluss eines WG-Mietvertrages gibt es grundsätzlich drei Varianten.
  • Bei der Gründung einer neuen WG hast Du meist keine Wahl, weil viele Vermieter auf der für sie vorteilhaftesten Variante bestehen.
  • Hast Du die Wohnung allein gemietet und suchst jetzt Mitbewohner, vermietest Du ihnen am besten Zimmer zur Untermiete.
  • Suchst Du für eine begrenzte Zeit ein WG-Zimmer, ist ein separater Mietvertrag eine gute Lösung.

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Der richtige Mietvertrag für Deine WG

Eine Wohnung hast Du gefunden, Mitbewohner auch, es fehlt also nur noch der Mietvertrag. Ein spezielles WG-Mietrecht gibt es nicht, deshalb gelten dieselben Regeln wie für konventionelle Mietverträge.

Die vertraglichen Beziehungen zu Vermietern und Mitbewohnern kannst Du auf unterschiedliche Weise regeln. Jede der drei Varianten eignet sich für bestimmte Konstellationen. Deshalb solltest Du im Vorfeld checken, welche Vertragsgestaltung die beste für Eure WG ist.

WG-Mietvertrag: Drei Varianten

Je nachdem, ob es einen oder mehrere Hauptmieter gibt und ob mehrere Hauptmieter einen gemeinsamen oder jeweils einen eigenen Vertrag abschließen, resultieren daraus unterschiedliche Rechte und Pflichten. Diese können im schlimmsten Fall zu einem bösen Erwachen führen. Haben etwa alle drei Bewohner als Hauptmieter einen gemeinsamen Vertrag abgeschlossen und geraten in Zahlungsrückstand, kann sich der Vermieter bei demjenigen schadlos halten, bei dem er das meiste Geld vermutet.

Klare Sache: Ein Mietvertrag – ein Hauptmieter

Es ist durchaus üblich, dass nur einer der Bewohner den Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt. Die anderen Mitbewohner sind dann Untermieter des Hauptmieters und schließen mit diesem Untermietverträge ab. Der Hauptmieter ist dann zugleich Mieter und Vermieter. Das hat jedoch nicht nur eine Machtposition zur Folge, sondern auch viel Verantwortung: Er ist bei sämtlichen Problemen erster Ansprechpartner – sowohl für den Vermieter als auch für seine Mitbewohner.

Was WG-Bewohner beachten sollten

Ist Dir von Beginn an klar, dass Du mit anderen zusammenwohnen willst, kannst Du mit dem Vermieter im Mietvertrag für die WG vereinbaren, dass Du Untermieter aufnehmen darfst. Gründest Du die WG erst, wenn Du schon in der Wohnung wohnst, musst Du den Vermieter um Erlaubnis fragen. Vermietest Du Zimmer ohne seine schriftliche Erlaubnis unter, droht Dir im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung.

Im Gegenzug darf der Vermieter nicht ohne Weiteres eine Untervermietung untersagen. Zustimmen muss er im Regelfall, wenn:

  • Du nur einen Teil der Wohnung untervermietest.
  • Die Wohnung durch den oder die Untermieter nicht überbelegt ist.
  • Der/Die Untermieter für den Vermieter nicht unzumutbar ist/sind, weil er/sie etwa für ständigen Lärm bekannt ist/sind.
  • Du als Hauptmieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hast, weil Du zum Beispiel Deinen Job verloren hast oder Dein Partner sich von Dir getrennt hat und ausgezogen ist. Dieses berechtigte Interesse darf allerdings erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein.

Schließe unbedingt mit jedem Mitbewohner der WG einen Untermietvertrag ab. Um Zeit und Mühe zu sparen, fügst Du am besten den Hauptmietvertrag als Anlage bei. Dann gelten dessen Regelungen inklusive einer etwaigen Befristung auch für den Untermieter. Klären solltest Du die Aufteilung von Miete und Betriebskosten sowie die Frage der Schönheitsreparaturen – vor allem ob und wann Dein Untermieter malern muss. Ist das Zimmer möbliert, listest Du das Inventar auf.

Vor- und Nachteile für die Bewohner

Als Hauptmieter hast Du dem Vermieter gegenüber sämtliche Rechte, allerdings auch die Pflichten eines Mieters. Du haftest nicht nur für Dein eigenes Verhalten, sondern auch für das Deiner Untermieter. Für Verstöße gegen Mietvertrag und Hausordnung musst allein Du geradestehen. Auch dafür, dass die gesamte Miete pünktlich auf dem Konto des Vermieters landet, bist Du verantwortlich.

Schließlich kannst Du Deine Untermieter nicht einfach so aus der Wohnung werfen: Es gelten die üblichen Kündigungsfristen: bei Eigenbedarf mindestens drei, ohne berechtigtes Interesse sechs Monate. Ausnahme: Du hast das Zimmer möbliert vermietet. In diesem Fall kannst Du Untermieter spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende kündigen.

Vorteile Nachteile
Hauptmieter kann gegenüber Untermietern eigene vertragliche Regelungen treffen. Der Hauptmieter haftet für Mietzahlungen und Beschädigungen gegenüber dem Vermieter allein.
Hauptmieter kann alleinverantwortlich WG-Mitgliedern kündigen und neue Mitglieder aufnehmen. Zahlt der Hauptmieter die Miete nicht pflichtgemäß, riskieren auch die Untermieter die fristlose Kündigung.
Der Hauptmieter kann die WG zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt auflösen. Der Hauptmieter muss mit jedem Untermieter einen separaten Untermietvertrag abschließen.
Untermieter haften nur gegenüber dem Hauptmieter, nicht gegenüber dem Vermieter. Will der Hauptmieter aus der Wohnung ausziehen, muss er zunächst seinen Untermietern kündigen und dabei Fristen beachten.

Für wen sich ein solcher WG-Mietvertrag eignet

Wohnst Du allein in Deiner Wohnung und gerätst zum Beispiel durch Jobverlust in Geldnot, kannst Du zumindest vorübergehend Zimmer untervermieten. Dasselbe gilt, wenn sich Deine Lebensverhältnisse wie etwa nach einer Trennung ändern.

Außerdem ist diese Konstellation zu empfehlen, wenn Du Dir die Wohnung nicht allein leisten kannst, aber vorhast, später allein darin zu wohnen - etwa wenn Dein Studium endet und Du Deinen ersten richtigen Job antrittst.

Weit verbreitet: ein Mietvertrag – mehrere Hauptmieter

Für den Vermieter ist es günstiger, alle Bewohner als Hauptmieter in den Mietvertrag für die Wohngemeinschaft aufzunehmen: Alle unterschreiben den Vertrag und übernehmen damit die Haftung. Diese umfasst die gesamte Wohnung. Juristen sprechen hier von gesamtschuldnerischer Haftung.

Was WG-Bewohner beachten sollten

Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter Dich belangen kann, obwohl Du gar nichts falsch gemacht hast. Hat einer Deiner Mitbewohner seine Miete nicht pünktlich gezahlt oder eine wilde Party gefeiert, kann es passieren, dass der Vermieter Dich für Schäden in voller Höhe zur Verantwortung zieht.

Für den Fall, dass ein Bewohner ausziehen will, die anderen aber bleiben wollen, solltet Ihr im Mietvertrag klären, dass Ihr einen Nachmieter stellen dürft. Regelt unter Euch, wer dann die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen zu erledigen hat. Generell solltet Ihr vereinbaren, wer welchen Anteil an den Nebenkosten zu leisten hat. Die Kosten durch die Anzahl der Bewohner zu teilen, führt oft zu Streit. Besser ist es, sie nach Zimmergröße aufzuteilen.

Vor- und Nachteile für die Bewohner

Du hast dieselben Rechte und Pflichten wie Deine Mitbewohner. Einerseits musst Du nicht befürchten, dass Dich der Hauptmieter vor die Tür setzt, wenn es ihm gerade gefällt. Andererseits kannst Du Dich auch nicht hinter ihm verstecken, wenn etwas schief gelaufen ist.

Vorteile Nachteile
Alle WG-Bewohner sind gleichberechtigt und haben dieselben Rechte und Pflichten. Jeder Mieter haftet einzeln gegenüber dem Vermieter für Schäden in voller Höhe (gesamtschuldnerisch).
Kein Bewohner kann von einem anderen gekündigt werden. Die Wohnung kann nur gekündigt werden, wenn alle Bewohner einverstanden sind und die Kündigung gemeinsam aussprechen.
Der Vermieter muss Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen etc. stets an alle Mieter richten. Zieht nur ein Mieter aus, kann es im Hinblick auf Nachmieter zu Komplikationen kommen.

Für wen sich ein solcher WG-Mietvertrag eignet

Für Mieter birgt diese Konstellation erhebliche Risiken. Unter Umständen kommen hohe finanzielle Forderungen des Vermieters auf Dich zu. Hält er Dich für besonders solvent, kann sich der Vermieter einfach Dich herauspicken und Geld von Dir fordern. Genau deshalb bestehen viele Vermieter auf dieser Vertragsgestaltung.

Saubere Trennung: Mehrere Mietverträge – mehrere Hauptmieter

Die dritte Variante besteht darin, dass jeder Bewohner mit dem Vermieter einen separaten Mietvertrag für sein WG-Zimmer abschließt. Auch bei dieser Variante ist jeder Mitbewohner Hauptmieter.

Was WG-Bewohner beachten sollten

Du bist gegenüber dem Vermieter für die Zahlung Deiner Miete verantwortlich, kannst aber nicht für Verstöße Deiner Mitbewohner belangt werden. Rechtlich macht jeder von Euch sein eigenes Ding.

Vor- und Nachteile für die Bewohner

Der wichtigste Vorteil ist, dass jeder Mieter nur für das haftet, was sein eigener Vertrag ihm vorgibt. Die Haftung erstreckt sich in aller Regel auf das eigene Zimmer sowie Küche und Bad.

Auch in Sachen Miete und Nebenkosten ist diese Vertragsgestaltung denkbar einfach. Die Mitbewohner der WG müssen sich nicht untereinander über die Aufteilung einigen. Jeder vereinbart direkt mit dem Vermieter, welchen Anteil er zu bezahlen hat, und rechnet separat mit ihm ab. Außerdem kann jeder Mieter seinen Vertrag separat kündigen. Der einzige Nachteil besteht darin, dass der Vermieter über Nachmieter entscheiden darf.

Vorteile Nachteile
Jeder Bewohner schließt einen separaten Mietvertrag ab und haftet nur für die Zahlung seiner eigenen Miete. Der Vermieter kann Nachmieter selbst aussuchen und mit ihnen Verträge schließen.
Jeder Bewohner zahlt den vertraglich festgelegten Anteil an Miete und Nebenkosten.
Jeder Bewohner kann seinen Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Frist problemlos kündigen.

Für wen sich ein solcher WG-Mietvertrag eignet

Diese Art der Vertragsgestaltung ist typisch für reine Zweck-WGs. Wer einfach nur ein Zimmer sucht und abends oder am Wochenende ohnehin nicht da ist, fährt damit gut. Auch für Studenten, die nur für ein paar Monate ein Zimmer suchen und danach ohne Stress wieder ausziehen wollen, ist diese Lösung praktikabel.

Besonderheiten von WG-Mietverträgen im Überblick

Zur besseren Orientierung findest Du hier die wichtigsten Unterschiede zwischen allen drei Varianten nochmal in der Übersicht.

Ein Mietvertrag – ein Hauptmieter Ein Mietvertrag – mehrere Hauptmieter Mehrere Mietverträge – mehrere Hauptmieter
Gegenüber dem Vermieter haftet nur der Hauptmieter. Jeder Bewohner haftet einzeln und in voller Höhe gegenüber dem Vermieter. Jeder Bewohner haftet nur für die Einhaltung seines Vertrages.
Hauptmieter bestimmt Mitbewohner und Nachmieter (Untermieter). Alle Mitbewohner bestimmen gemeinsam über Nachmieter (vertragliche Regelung nötig!). Vermieter bestimmt Mitbewohner und Nachmieter.
Hauptmieter trifft mit Untermietern eigene Regelungen zur Aufteilung der Kosten (Miete, Nebenkosten etc.). Mitbewohner müssen sich untereinander über die Aufteilung der Kosten einigen. Vermieter teilt die Kosten auf und vereinbart deren Höhe per Mietvertrag mit jedem Mieter separat.
Hauptmieter kann einzelnen Mitbewohnern sowie die gesamte Wohnung kündigen. Kündigung nur durch alle Mitbewohner möglich, einzelne Bewohner können nur kündigen, wenn der Vermieter und die anderen einverstanden sind. Jeder Mieter kann seinen Vertrag separat kündigen.

Fazit: Welcher Mietvertrag für die Wohngemeinschaft?

Hast Du eine Wohnung gemietet, die Du später wieder allein bewohnen willst, suchst Du Dir am besten Untermieter. Willst Du für die Zeit des Studiums mit ein paar Freunden zusammenziehen, die Du gut kennst? Dann könnt Ihr gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben. In vielen Fällen dürfte eine Wohnung ohnehin nur so zu bekommen sein. Suchst Du einfach nur ganz pragmatisch ein Zimmer und bist weniger auf Kontakt und familiäre Atmosphäre aus, schließt Du am besten einen separaten Mietvertrag für Dein WG-Zimmer ab.