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Härtefallantrag: Prüfung wiederholen?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Härtefallantrag kann in begründeten Einzelfällen einen zusätzlichen Prüfungsversuch zur Folge haben.
  • Einen Rechtsanspruch hast Du als Student jedoch nicht, da es an manchen Hochschulen keine Härtefallregelung (mehr) gibt.
  • Wichtigster Teil des Härtefallantrages ist die Begründung. Diese sollte detailliert und nachvollziehbar sein.
  • Zusätzlich zum Härtefallantrag solltest Du Widerspruch gegen die der Wertung der Prüfung einlegen. Hat dieser Erfolg, darfst Du die letzte Prüfung wiederholen.

Härtefallantrag nach der Prüfung: Ist noch was zu retten?

Thema zu schwer, Vorbereitung zu kurz, Blackout gehabt – schon bist Du durch die Prüfung gerasselt. Das kann mal vorkommen, schließlich hast Du ja ein oder zwei weitere Chancen oder kannst einen Joker ziehen. Versiebst Du die Nachprüfungen jedoch auch, hast du das Modul oder das ganze Studium nicht geschafft und Dir droht die Zwangsexmatrikulation.

Nach einer Prüfung kann ein Härtefallantrag die Rettung sein. Damit er bewilligt wird, musst Du jedoch einen triftigen Grund anführen können. Anders als in Härtefällen bei der Studienplatzvergabe geht es hier nicht um eine fortschreitende Krankheit oder bestehende Behinderung. Stattdessen steht die konkrete Prüfungssituation im Fokus. Wichtig ist die Frage: Kannst Du belegen, dass Du nicht aufgrund mangelnden Leistungsvermögens durchgefallen bist?

Vielmehr müssen einschneidende private oder familiäre Gründe dazu geführt haben. Das können etwa der Tod eines nahen Angehörigen oder plötzlich auftretende gesundheitliche Probleme sein. Prüfungsangst oder das Ausüben einer Nebentätigkeit begründen noch keinen Härtefall. Des Weiteren darfst Du den Grund nicht selbst zu vertreten haben, indem Du etwa vor der Prüfung starke Medikamente genommen hast.

Wann ist ein Härtefallantrag notwendig?

Hast Du den Zweit- oder (je nach Hochschule) auch den Drittversuch nicht bestanden, kommt ein Härtefallantrag in Frage. Einen Anspruch darauf hast Du jedoch nicht – entscheidend ist, ob die Rechtsordnung der Hochschule diese Möglichkeit vorsieht. Auch ohne ausdrückliche Regelung berücksichtigen manche Unis in begründeten Einzelfällen Härtefallanträge.

Der Grund für den Antrag muss auf jeden Fall vor oder während der Prüfung auftreten. Bekommst Du etwa während der Prüfung ernste gesundheitliche Probleme, solltest Du das unbedingt der Aufsicht oder der Prüfungskommission mitteilen und umgehend einen Arzt aufsuchen. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses kannst Du Dich grundsätzlich nicht mehr auf eine Härtefallregelung berufen.

Wird der Antrag bewilligt, bekommst Du eine allerletzte Chance, um die Prüfung doch noch zu bestehen. Viele Prüfungsordnungen geben vor, innerhalb welcher Frist nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der Antrag zu stellen ist. Häufig hast Du dafür einen Monat Zeit.

Härtefallantrag vs. Widerspruch

Während sich nach der Prüfung der Härtefallantrag gegen die drohende Exmatrikulation richtet, hast Du zusätzlich die Möglichkeit, gegen die Wertung der Prüfung vorzugehen. Das machst Du, indem Du gegen den Bescheid der Hochschule über das „endgültige Nichtbestehen“ Widerspruch einlegst. Nähere Informationen zu formalen Anforderungen und der geltenden Frist enthält die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

Viele Studenten lassen sich von einem Rechtsanwalt beraten, bevor sie Widerspruch einlegen. Schaffst Du das zeitlich nicht mehr, kannst Du auch vorsorglich Widerspruch einlegen, um auf jeden Fall die Frist zu wahren und Dich dann in Ruhe beraten zu lassen. Die Begründung für den Widerspruch kannst Du später nachreichen.

Der Unterschied zum Härtefallantrag: Mit einem Widerspruch machst Du klar, dass Du das Ergebnis der Prüfung nicht akzeptierst. Gibt der Prüfungsausschuss dem Widerspruch statt, bekommst Du einen „zweiten dritten Versuch“. Wer dagegen einen Härtefallantrag stellt, akzeptiert das Ergebnis zwar, will aber aus begründetem Anlass einen vierten Versuch.

Wichtig: Lege am besten Widerspruch ein und stelle gleichzeitig einen Härtefallantrag. Hat etwa der Tod Deines Vaters Deine Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigt, dann kann das sowohl einen Widerspruch als auch einen Härtefall rechtfertigen. Stelle auf keinen Fall nur einen Härtefallantrag, während inzwischen die Widerspruchsfrist verstreicht.

Wird Dein Antrag abgelehnt oder mangels Härtefallregelung gar nicht erst zur Entscheidung angenommen, hast Du keine Möglichkeit mehr, vor Gericht gegen die Wertung der Prüfung zu klagen. Dann wäre im schlimmsten Fall nicht nur Dein Studium zu Ende, sondern Du könntest es auch nirgendwo anders mehr fortsetzen und müsstest den Studiengang wechseln.

Erfolgsaussichten eines Härtefallantrags

Ob ein Härtefallantrag durchkommt, hängt immer vom Einzelfall ab und lässt sich kaum pauschal beurteilen. Das Thema wird von Hochschule zu Hochschule – manchmal sogar von Fachbereich zu Fachbereich – unterschiedlich gehandhabt.

Manche Unis akzeptieren nur schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Todesfälle im engsten Familienkreis. Alle anderen Anträge werden abgelehnt. Manchmal besteht dann eventuell noch die Chance einer mündlichen Anhörung.

Andere Hochschulen lassen auch persönliche Gründe wie Trennung vom Partner oder Geburt eines Kindes gelten. Wieder andere winken den Antrag eventuell durch, sofern es der erste ist und es nicht zur Gewohnheit wird. In jedem Fall muss eine realistische Aussicht bestehen, dass der Student die Prüfung bestehen kann – gute Vorleistungen sind also auf jeden Fall hilfreich.

So stellst Du einen Härtefallantrag

Einen Härtefallantrag richtest Du im Regelfall an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Deinem Fachbereich, meistens den Dekan. Der Antrag kann in der Regel formlos sein, muss aber schriftlich eingereicht und von Dir unterschrieben werden.

Bevor der Prüfungsausschuss in seiner nächsten Sitzung über den Antrag berät, kann es sinnvoll sein, Gesprächstermine bei Deinem Prüfer sowie dem Dekan zu vereinbaren und ihnen die Situation persönlich zu schildern. Mache ihnen glaubhaft, dass Du alles tun wirst, um nach der Bewilligung des Härtefallantrages die Prüfung noch zu bestehen.

Härtefallantrag mit Begründung

Eine schlüssige Begründung für den Härtefallantrag zu formulieren kann schon die halbe Miete sein. Sie muss detailliert und nachvollziehbar sein, um den Ausschuss zu überzeugen. Das ist in drei Sätzen nicht getan – argumentiere deshalb so ausführlich wie möglich. Auch wenn der Antrag am Schluss mehrere Seiten umfasst, signalisiert das lediglich, dass Du Dich eingehend mit den Gründen auseinandergesetzt hast.

Unbedingt beachten!

Damit Dein Härtefallantrag nach der Prüfung überhaupt angenommen wird, muss er innerhalb der Frist eingehen. Kümmere Dich falls erforderlich rechtzeitig um einen Termin bei einem Anwalt. An vielen Unis kannst Du im Vorfeld auch bei Deiner Fachschaft oder Studierendenvertretung Rat einholen.

Besorge Dir auf jeden Fall früh genug alle benötigten Unterlagen. Führst Du gesundheitliche Gründe an, solltest Du Dir auf jeden Fall zeitnah ein ärztliches Attest besorgen, das Du mit dem Antrag einreichst.

In Ausnahmefällen stellt sich erst nach der Prüfung heraus, dass die starken Schlafstörungen oder Panikattacken im Vorfeld nicht nervositätsbedingt waren, sondern Symptome einer psychischen Erkrankung. Dann liegt eventuell eine verdeckte Prüfungsunfähigkeit vor. Hegst Du diesbezüglich Verdacht, dann lasse die Krankheit möglichst zeitnah diagnostizieren und reiche mit dem ärztlichen Attest schriftlich Deinen Rücktritt von der Prüfung ein. Das muss auf jeden Fall vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses geschehen. In der Regel gelten jedoch für Arztbesuch und Rücktritt engere Fristen.