Die Dr. Eugen-Ebert-Stiftung fördert Dich mit einer Summe in unbekannter Höhe.
Im Regelfall kann man von der Stiftung erst nach Ablauf der Förderungshöchstdauer nach BAföG gefördert werden. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn das BAföG z.B. wegen Studiengangwechsel nicht (mehr) gewährt wird. Auch besondere Vorhaben fallen in diese Kategorie.
Du sendest das Antragsformular (Link steht zum Download bereit) postalisch oder per E-Mail an die Ansprechperson. Bitte richte Dich direkt an die Ansprechperson für mehr Information zur Bewerbung.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.